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WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung Vollstreckungsankündigung>Gegenwehr

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pinguin:

--- Zitat von: oceano am 25. Oktober 2019, 23:11 ---Unter der Übersicht, 5 Zeile: WDR/Stadtkasse Münster Zahlungsaufforderung....

--- Ende Zitat ---
Im Eingangsbeitrag?

Seltsam, aber es wird immer was von "Amtshilfe" gelesen; kann das sein?
Bei einem Unternehmen im Sinne des Kartellrechts; siehe BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 & 47?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75099&pos=9&anz=593
Rn 2

--- Zitat ---Die Beklagte zu 1 und die Beklagten zu 3 bis 10 (nachfolgend: die Rundfunkanstalten) sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die sich gemeinsam mit  der  Deutschen  Welle  zu  der  Beklagten  zu  2,  der  Arbeitsgemeinschaft  der Rundfunkanstalten  Deutschlands  (ARD), zusammengeschlossen  haben. [...]
--- Ende Zitat ---
Rn 29

--- Zitat ---aa) Die  Beklagten zu  1  und  3  bis  10 sind  als  Unternehmen  im  Sinne des Kartellrechts anzusehen (BGHZ 205, 355 Rn. 35 ff. -Einspeiseentgelt).
--- Ende Zitat ---
Rn 47

--- Zitat ---[...] Soweit es nicht um dievon den Beklagten gemäß § 11b Abs. 4 RStV mit dem ZDF veranstalteten  Gemeinschaftsprogramme  geht,  stehen  die  Beklagten  mit  dem ZDF,  nicht  anders  als  mit  den  privaten  Programmveranstaltern,  in  Wettbewerb nicht nur um Zuschauer, sondern auch um Werbekunden.
--- Ende Zitat ---

Interessant auch noch ein Teil aus Rn. 59 der gleichen Entscheidung BGH KZR 31/14:

--- Zitat ---[...] Als marktbeherrschendes Unternehmen ist es ihnen verwehrt, Geschäftsbedingungen zu fordern, die von denen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB) [...]
--- Ende Zitat ---

HÖRby:
@ALLE
!!! Mal rüberschauen, hochinteressant !!!:

Art 2 VwVfG schliesst die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die gesamte Verwaltungstätigkeit der LRAs aus!
Art 2 VwVfG schliesst die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben NICHT NUR für die "journalistische Tätigkeit" aus.

Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg197664.html#msg197664

++++ by querkopf: Gesetzentwurf zum VwVfG NRW vom 13.10.1976, Drucksache 8/1396

(Ein äußerst hilfreicher Beitrag, mit diesem Ticket kann man schon mal wieder Karussel fahren (maikl_nait).

Markus KA:
In dem vorliegenden fiktiven Fall wird im automatisch erstellten Vollstreckungsantrag (siehe Eingangsbeitrag) von Amtshilfeersuchen gesprochen.
Zur Überprüfung des Amtshilfeersuchens könnte Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt gestellt worden sein.

Markus KA:

--- Zitat von: Mork vom Ork am 25. September 2019, 09:52 ---So, wie ich das sehe, ist der Vollstreckungsauftrag von der Stadtkasse erstellt worden. Dies ist nicht das "Amtshilfeersuchen" des WDR!
--- Ende Zitat ---

Schon die Darstellung (Briefkopf Stadtkasse) und der Begriff "Vollstreckungsauftrag"  könnten darauf hinweisen, dass es sich hier offensichtlich nicht um das Vollstreckungs- oder Amtshilfeersuchen des WDR handelt.

Auch die fehlerbehaftete Ergänzung oder Einfügung einer "Pseudo-Amtshilfeersuchen" in einen Vollstreckungsauftrag könnten auf Mängel im Vollstreckungs- oder Amtshilfeersuchen hinweisen.

Möglicherweise hat die Stadtkasse aus Gründen der "Verwaltungsvereinfachung" einfach den Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung übernommen.


--- Zitat ---gemäß § 5a Abs. 4 VwVG NRW:
"Beauftragt die Vollstreckungsbehörde den Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung mit der Vollstreckung, tritt die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung gegenüber dem Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung an die Stelle der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 284 der Abgabenordnung . Wird der Vollstreckungsauftrag mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, ist der Auftrag mit einem Dienstsiegel und dem Namen des für die Beauftragung zuständigen Bediensteten zu versehen."
--- Ende Zitat ---
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146966,7

Dies würde wohl auch die Darstellung erklären.

oceano:
Auf dem mir vorliegenden Vollstreckungsauftrag der Stadt Münster ist weder ein Siegel noch eine Unterschrift.

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