Meine Fragestellung wurde leider nicht verstanden.
Die ÖRR sind Unternehmen im Sinne des Kartellrechts; die Länder als Eigner dieser Unternehmen folglich Unternehmer.
Wir wissen doch inzwischen, daß der Staat dort keine hoheitlichen Befugnisse hat, wo er in Wettbewerb zur privaten Wirtschaft tritt; siehe auch BFH V R 32/97 und auf Vorsatz oder bewußtes Handeln kommt es dabei gar nicht an.
Wenn sich Unternehmen bzw. Unternehmenseigener aber zusammenschließen und für ihr Produkt einen einheitlichen Preis vereinbaren, daß sie dann so handeln, als wären sie ein Kartell.
Abgestimmtes Verhalten der Unternehmen zum Nachteil der Verbraucher ist immerhin eu-weit untersagt.
Im EU-Recht ist der "Beitrag" bekanntlich eine "Steuer", die es aber national nicht sein darf, weil den Länder hierfür die Kompetenz fehlt, da sie nur Verbrauchssteuern einführen dürfen; dieses geht auch aus einer der 2 BVerfG-Entscheidungen zur Feuerwehrabgabe so hervor.
Für mich stellt sich also die Frage, ob die Länder befugt sind, länderübergreifend, bzw., LRA-übergreifend einen einheitlichen Preis festzulegen?
Wir haben ja 9 LRA, aber 1 Preis, der für alle gleich ist.
Es geht bei dem Thema nicht darum, herauszufinden, daß die LRA-gründenden Länder für ihre LRA einen Preis festlegen dürfen; dieser Aspekt sollte geklärt sein.
Wenn die Länder aber Unternehmer sind, weil die LRA Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, könnte es doch kartellrechtswidrig sein, wenn diese Unternehmen vereinbaren, für alle LRA einen einheitlichen Preis festzusetzen?
In diesem Thema soll es also darum gehen, diese Fragestellung zu klären.
Die nächste Fragestellung ist dann, ob die Länder als Staat einen Vertrag schließen dürfen, der ihre Unternehmen gegenüber der privaten Wirtschaft begünstigt?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;