"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?

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Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33557.0
(Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 bleibt vorbehalten)

sheryO:
Guten Tag!

Person X beabsichtigte gegenüber der Rundfunkanstalt einen Antrag auf Barzahlung zu stellen.
Gemäß der Meinung des
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
dürfte dies "am innerstaatlichen Recht gemessen" rechtlich gedeckt sein.

Person X las nun jedoch in einem Blog-Artikel von
Norbert Haering, 23.02.2020
Rundfunk verweigert weiterhin Annahme von Barzahlung des Rundfunkbeitrags
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/rundfunkbeitrag-barzahlung-verweigert/
dass der "Beitragsservice [...] also im Recht [ist], wenn er sich zunächst einmal stur stellt und darauf hofft, dass ihm der Europäische Gerichtshof vielleicht ein Schlupfloch eröffnet, Bargeld weiter ablehnen zu dürfen".

Für Person X liest sich das so, dass der Beschluss des BVerwG zwar aussagt, dass Barzahlung gemessen am innerstaatlichen Recht rechtens wäre, dieser Beschluss jedoch noch keine rechtliche Gültigkeit hat, da der endgültige Beschluss des BVerwG noch von der Entscheidung des EuGH abhängt.

Für Person X liest es sich aus anderen Artikeln  - wie z.B.
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0
ableitend ferner so, dass dementsprechend formaljuristisch bis dahin die Entscheidung des OVG NRW aus dem Jahre 2017 (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach der Rundfunk keine Barzahlung anbieten müsste, gelte.

Daher die Frage an euch, liebe Forennutzer:
Macht ein Antrag auf Bargeldzahlung derzeit überhaupt Sinn? Insbesondere, wenn Person X die Ziele hätte 1. der Rundfunkanstalt Sand ins Getriebe zu streuen, gleichzeitig aber 2. vermeiden will eigene Kosten entstehen zu lassen (z.B. für Mahngebühren o.ä., Gerichtsverfahren, etc.).

Vielen Dank und viele Grüße,
sheryO

Übrigens: Die empfohlenen Lesebeiträge (siehe hier) sowie diverse weitere Text im Forum sowie Texte, die im Forum verlinkt sind, habe ich übrigens bereits gelesen.


Edit "Bürger" - auf die Schnelle:
Anträge machen (fast) immer Sinn ;) jedenfalls so lange sie - wie hier - auch noch kostenfrei sind ;)
Auch zwei Beiträge weiter oben steht dazu schon was
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg203573.html#msg203573
Das BVerwG hat etwas festgestellt - und zwar klipp und klar, dass gem. innerdeutschem Recht eine Bargeld-Anahmepflicht besteht. Die von Häring erwähnten "Schlupflöcher", auf deren Eröffnung ARD-ZDF-GEZ durch den EuGH vielleicht hoffen - warum sollte das die Maßgabe für das Handeln eines Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt darstellen?
Warum solche Zweifel? Was soll bitte passieren?!
Natürlich wird einem nichts "geschenkt". Eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es nicht.
Sensible Bankdaten an "Rundfunksender" und deren "nicht-rechtsfähige Stelle/n" zu deren Verfügung weiterzugeben, sollte sich aber eigentlich schon von selbst verbieten.
Man kann es auch so sehen: Das BVerwG gibt lediglich dem EuGH noch die Gelegenheit, aus europäischer Sicht eine Ausnahme zu sehen (wahlweise auch "Schlupflöcher" zu eröffnen). Da dessen Entscheidung aber noch nicht vorliegt, gilt erst mal das, was gilt - und zwar ohne "Schlupflöcher". Und das ist garantiert nicht irgendeine "Satzung" von "Fernsehsendern" ::) ;) sondern wenn, dann Bundesrecht. Dazu hat das BVerwG sich bereits unmissverständlich geäußert, auch wenn es noch kein Beschluss ist.
Bitte, bitte, bitte nicht von ARD-ZDF-GEZ und deren eigennütziger Sichtweise blenden lassen.

KlarSchiff:
Zum Sinn und Zweck ergänzend ein Kommentar - schon Ende Januar 2020 - von

Norbert Häring, 31.01.2020
Was dieser Blog bisher bewirkte

--- Zitat ---[...]
Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten wird es inzwischen sehr bereuen, mir nicht erlaubt zu haben, meinen Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Dutzende Verwaltungsgerichtsprozesse und viele Tausend Angebote, den Rundfunkbeitrag künftig (nur noch) bar zu bezahlen, waren die Folge meiner Berichterstattung. [...]

Ausführlicher beschrieben finden Sie das bei Interesse in der kommentierten Zusammenstellung der meistgelesenen und der darüber hinaus wichtigsten Blogbeiträge."
--- Ende Zitat ---

Weiterlesen unter
https://norberthaering.de/news/was-dieser-blog-bisher-bewirkte/


Edit "Bürger": Danke für diesen bekräftigenden Fund.
Beitrag/ Zitierung wurden noch etwas angepasst.
Vorsorgliche Bitte @alle, den Artikel hier nicht weiter zu vertiefen, sondern weiterhin nur den eigentlichen
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Bargeldzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzg. § 94 VwGO bis EuGH-Entscheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0

Soviel auch zum (vorläufigen) Sinn und Zweck des Antrags auf Barzahlung... ;)

DumbTV:
Aus aktuellem Anlass siehe:
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

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