"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
sheryO:
Guten Tag nochmal.
Nach meiner letzten Nachricht habe ich dem Rundfunk vor einiger Zeit ein Schreiben (siehe Anhang: Schreiben an GEZ) geschickt, in welchem ich Barzahlung anbiete und umfassend darlege weshalb dies gemäß aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung statthaft sein dürfte.
Daraufhin erhielt ich vom Rundfunk zunächst ein Schreiben (siehe Anhang: GEZ 1), in welchem behauptet wird Barzahlung sei aufgrund des Urteils vom OVerwG NRW vom 13.06.2017 nicht möglich. Damit wird schlichtweg übergangen, dass der Beschluss des höherrangigen BVerwG als Revisionsgericht den veralteten
Beschluss des OverwG NRW als Instanzgericht in allen wesentlichen Punkten obsolet werden lässt, was ich auch in meinem Schreiben ausgeführt hatte.
Nun erhielt ich ein erneutes Schreiben vom Rundfunk (siehe Anhang: GEZ 2), in welchem mit einem förmlichen Festsetzungsbescheid gedroht wird.
Wie empfehlt ihr vorzugehen?
Nochmal schreiben und darauf hinweisen, dass meine Erläuterungen zur Rechtslage im ersten Schreiben offenbar nicht verstanden wurden? Und dann erneut Barzahlung anbieten und darauf hinweisen, dass ein Festsetzungsbescheid nicht zweckmäßig ist, da ich ja Barzahlung anbiete, und erneut um Nennung einer Einzahlmöglichkeit bitten?
Danke im Voraus,
sheryO
Edit "Bürger":
Beitrag/ Anhänge in Prüfung + Thread zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen.
Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten:
"Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben."
In mind. einem Anhang ist eine Beitragsnummer nicht anonymisiert.
Eigene - insbes. wenige Seiten umfassende - Texte sollten besser immer als kopierfähiges Zitat wiedergegeben werden, da Anhang öffnen unnötig umständlich ist.
PDF sind für wenige Seiten schlecht, da diese erst extra geöffnet werden müssen.
Bilder werden direkt angezeigt. Kurze Texte sollten entweder nur oder wenigstens zusätzlich zitiert werden, damit diese schnell lesbar und auch kopierbar sind für die Diskussion.
Auch fehlen wenigstens ungefähre Datumsangaben, um das zeitlich einordnen zu können.
Bitte noch etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Könnte es sein, dass das aktuelle Scheiben als "ZahlungsERINNERUNG" übertitelt ist? Dann siehe u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
Im Übrigen bitte die Hinweise zu Anhängen beachten:
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Nach der ZahlungsERINNERUNG könnten u.U. noch mal 4 Wochen "Zeit" sein.
Es könnte aber auch sein, dass zum Monatswechsel (und also heute/morgen/übermorgen) schon die Daten für die Bescheiderstellung an den Druckdienstleister übermittelt werden, um dann dort ca. 01.-05. des neuen Monats den Bescheid zu drucken und zu versenden.
Vor diesem Hintergrund könnte "Antrag auf Auskunft über den Sachstand der Bearbeitung des Antrags auf Barzahlung" gestellt werden - unter Verweis auf die bereits getätigten Aussagen und die Bedeutungslosigkeit der OVG-Entscheidung - verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass "bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Barzahlung eine Bescheid-Erstellung unzulässig ist und entsprechend angefochten" werden wird (siehe dazu Formulierungsbeispiele weiter oben).
Die "Ankündigung der Erstellung eines Festsetzungsbescheides" könnte man *zurückweisen* und "Beschwerde gegen dieses einschüchternde und irreführende Verhalten vor abschließender Entscheidung über den Antrag auf Barzahlung" einlegen und "zugleich die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n beantragen". So oder so ähnlich könnten es bereits andere fiktive Personen A-C getan haben - siehe dazu nunmehr u.a. separiertes Beispiel unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Thread bleibt vorerst weiter noch geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bürger:
Ankündigung/ Querverweis aus aktuellem Anlass (dank Hinweis von "pinguin"):
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
DumbTV:
Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138
Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0
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