"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Falscher Betrag in der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers?

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Schneider:
Vergleichbarer Fall im Staate BW:

Freundlicher Brief an den OGV mit Hinweis auf die sich widersprechenden Angaben des Beitragsservice und Bitte zur Rückgabe der Akte an den Beitragsservice zur dortigen internen Klärung des Sachverhaltes.

Seitdem nichts mehr vernommen seitens OGV.

Kurt:
Vielleicht findet sich die Antwort hier?
Kostenordnungen zu den VwVG der Länder
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm

Markus KA:

--- Zitat von: 1001007355abc am 25. August 2019, 20:36 ---"Person A", ein völliger Laie in Sachen Zwangsvollstreckung...
--- Ende Zitat ---

Das waren wir alle einmal, darum ist es umso wichtiger die hilfreichen Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung oder Vollstreckung, gerade im Umgang mit dem GV und dem SWR in Baden-Württemberg zu lesen. Man hat schließlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Die beginnen schon mit dem Recht auf Akteneinsicht beim GV und einer lückelosen Kostenaufstellung durch den GV (§ 3a und  9 GvKostG).

Es besteht ebenso die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung des Sachverhaltes.

Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665


Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448

Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, es vollstreckt hier nicht die Kommune (Stadt- oder Gemeindekasse).

Kurt:
Wäre jetzt nicht DER Zeitpunkt, einen GV darauf hinzuweisen, dass er etwas vollstrecken möchte, was ohne gültige Rechtsvorschrift vollautomatisch (und ohne Leistungsgebot) erlassen wurde?  >:D siehe u.a. unter
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html

1001007355abc:
Besten Dank für das reichliche Feedback.
Anbei das Schreiben von "Gerichtsvollzieher  B" an  "Person A" als Datei-Anhänge.

Wie man sieht, sind keine Gebühren  oder andere Kosten aufgeschlüsselt, welche diese Mehrkosten von knapp 50€ erklären können. "Person A" kann somit der Annahme sein, dass hier ein Fehler von "Gerichtsvollzieher B" unterlaufen ist und somit trotz Zahlungsbereitschaft, keine Zahlung geleistet werden kann.
Zudem fehlt die Kopie zum Antrag auf die Vermögensauskunft (der Form wegen).

Die 14tätige Zahlungsfrist läuft innerhalb des Urlaubs von "Gerichtsvollzieher B" ab, sodass ggf. mit Verhaftung von "Person A" gerechnet werden kann, siehe auch Schreiben Seite1.

"Person A" sollte sich  an das Amtsgericht wenden und den Fall schriftlich darlegen, mit Eingangsbestätigung der Kopie.
Dieses Schreiben wird zusätzlich bei Arbeitsantritt von Gerichtsvollzieher B, durch  "Person A"  ebenso  ausgehändigt.

Was meint Ihr zu dieser erstmal groben Beschreibung?

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