@Markus KA : Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0Ja, das ist hervorragender Lösungstyp in jura-konformer Weise; differenziert je mach Bundesland.
Eine Alternative zum gleichen Anliegen von hiesiger Produktion existiert an anderer Stelle im Web in einem deutlich anderen Stil der Einforderung von Richterpflicht; bundesweit einsetzbare Argumentation.
Nun, da der casus belli der Anwendbarkeit da ist, wäre erstmals genauer abzuwägen, wie man vorgeht, zumal wir nun ja eine viel bessere Rahmenbedingung für ziemlich sicheren haben.
Der Urteilstext selber ist noch nicht verfügbar.
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Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, für weitreichende Überlegungen immer erst einmal das Urteil abzuwarten. Hoffentlich kommt es bald. Eigentlich ist die Urteilslogik einen eindeutigen Weg gegangen und erfordert wohl keinen langen Urteilstext. Das Urteil haben wir vielleicht bald. Dann erst wird von hier aus der Vorplanung ein Plan zur konkreten Umsetzung.
Dem Bundesverfassungsgericht wurde im September 2017 belegt: Betrifft rund 10 Prozent der Bürger.
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Das war im Rahmen eines Pilotverfahrens - mehr Info hier OFF TOPIC.
Nur wichtig: Die Anzahl wurde dort gutachtenartig aus verfügbaren Statistiken dem Bundesverfassungsgericht gegenüber belegt mit etwa 4 Millionen Haushalten.
Wie heute in einem anderen Thread angedeutet wurde, der Stolz der Geringverdiener ist wichtige Komponente für die Nichtbeantragung von Hilfen zum Lebensunterhalt. Hier mal detaillierter formuliert:
Es besteht eine Gruppe von prekären Einkommen von großer Vielschichtigkeit. Dafür sind normale Kategorien - Gehalt oder Beihilfe oder Rente usw. - nicht ausreichend anwendbar. Diese wollen nicht, dass der vielschichtige private Hintergrund in amtliche Register kommt. Es ist ja keineswegs so, dass deren Geringeinkommen eine geringere Wertigkeit bedeutet. Genau das aber dokumentiert der Staat durch seinen liebevollen Fürsorglichkeits-Diskurs.
Diese verweigern dem Staat die mit patriarchalischen Ausprägung der Fürsorge verkoppelte "Stigmatisierung mit dem digitalen Armenstern" und die Pflicht, ihr Privatleben in amtliche Register hinein zu offenbaren - was andere Bürger ja nicht müssen. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht für Rückkehr zum Rechtsstaat gesorgt.
Klägerin und Rechtsanwalt, ihnen wurde hier im Thread bereits gedankt. Einzigartig.