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Autor Thema: Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall  (Gelesen 27952 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktiven Fall könnte ein Betroffener mit rechtskräftigem Festsetzungsbescheid Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG bei der verantwortlichen LRA gestellt haben. Es könnte dadurch Vollstreckungen vermieden und/oder Rückzahlungen gefordert worden sein.
Weitere Hinweise hierzu auch:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ich gratuliere die Klägerein, und danke ihr für ihre Standhaftigkeit, und zwar auch dann, wenn sie nicht obsiegt hätte.


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Das ist eigentlich gleichbedeutend für Geringverdiener, denen auch nicht mehr bleibt, die aber zu stolz sind, zum Amt zu gehen.


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Fan von https://rundfunk-frei.de/
PDF Barzahlung: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-BARZAHLUNG.pdf

"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

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Das ist eigentlich gleichbedeutend für Geringverdiener, denen auch nicht mehr bleibt, die aber zu stolz sind, zum Amt zu gehen.

Hier wird es notwenig sein, eine Veröffentlichung abzuwarten neben der Pressemeldung, denn von Bedeutung wird das "... keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält" sein, weil damit offensichtlich hier eine Abgrenzung erfolgt zu Personen, welche die Möglichkeit haben, eine Sozialleistung zu erhalten.

Keine Aussage wird in der Pressemitteilung getroffen für Personen, welche diese Möglichkeit haben, aber nicht nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 19:40 von Bürger«

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@Markus KA : Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0

Ja, das ist hervorragender Lösungstyp in jura-konformer Weise; differenziert je mach Bundesland.

Eine Alternative zum gleichen Anliegen von hiesiger Produktion existiert an anderer Stelle im Web in einem deutlich anderen Stil der Einforderung von Richterpflicht; bundesweit einsetzbare Argumentation. 

Nun, da der casus belli der Anwendbarkeit da ist, wäre erstmals genauer abzuwägen, wie man vorgeht, zumal wir nun ja eine viel bessere Rahmenbedingung für ziemlich sicheren haben.


Der Urteilstext selber ist noch nicht verfügbar.
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Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, für weitreichende Überlegungen immer erst einmal das Urteil abzuwarten. Hoffentlich kommt es bald. Eigentlich ist die Urteilslogik einen eindeutigen Weg gegangen und erfordert wohl keinen langen Urteilstext. Das Urteil haben wir vielleicht bald. Dann erst wird von hier aus der Vorplanung ein Plan zur konkreten Umsetzung.


Dem Bundesverfassungsgericht wurde im September 2017 belegt: Betrifft rund 10 Prozent der Bürger.
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Das war im Rahmen eines Pilotverfahrens - mehr Info hier OFF TOPIC.
Nur wichtig: Die Anzahl wurde dort gutachtenartig aus verfügbaren Statistiken dem Bundesverfassungsgericht gegenüber belegt mit etwa 4 Millionen Haushalten.

Wie heute in einem anderen Thread angedeutet wurde, der Stolz der Geringverdiener ist wichtige Komponente für die Nichtbeantragung von Hilfen zum Lebensunterhalt. Hier mal detaillierter formuliert:

Es besteht eine Gruppe von prekären Einkommen von großer Vielschichtigkeit. Dafür sind normale Kategorien - Gehalt oder Beihilfe oder Rente usw. - nicht ausreichend anwendbar. Diese wollen nicht, dass der vielschichtige private Hintergrund in amtliche Register kommt. Es ist ja keineswegs so, dass deren Geringeinkommen eine geringere Wertigkeit bedeutet. Genau das aber dokumentiert der Staat durch seinen liebevollen Fürsorglichkeits-Diskurs.
Diese verweigern dem Staat die mit patriarchalischen Ausprägung der Fürsorge verkoppelte "Stigmatisierung mit dem digitalen Armenstern" und die Pflicht, ihr Privatleben in amtliche Register hinein zu offenbaren - was andere Bürger ja nicht müssen. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht für Rückkehr zum Rechtsstaat gesorgt.

Klägerin und Rechtsanwalt, ihnen wurde hier im Thread bereits gedankt. Einzigartig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 23:16 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

M
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Ja, auch dem Rechtsanwalt ein Dank!


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Bzgl. der Auslegung von § 4 Abs. 6 RBStV müsse man den „besonderen Härtefall“ näher beleuchten.
...
Dies lasse sich z.B. auf einen Patienten im Wachkoma anwenden, der keinen Vorteil aus der Rundfunknutzung ziehen könne, aber nicht direkt in § 4 Abs. 1 RBStV aufgeführt sei.
...

Betrifft das nicht jeden Rundfunknutzer? Der behauptete Vorteil (für die Politik) besteht ja nunmal darin, beim Rezipienten ein Wachkoma zu erzeugen...

Glückwunsch an die Klägerin und Danke an die Protokollanten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 19:37 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das Urteil wird auch in einer Juristenzeitschrift besprochen:
lto: BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht. Im Här­te­fall muss nicht gezahlt werden
Lothar Drechsel, 01.11.2019
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/

https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Edit DumbTV:
Auf lto.de wurde der Artikel offensichtlich wieder entfernt, zumindest unter obigem Link.
Derzeit noch im Google-Cache aufrufbar, siehe oben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2019, 16:40 von DumbTV«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

M
  • Beiträge: 448
Zitat
Auch Gründe der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen es laut Gericht nicht, einkommensschwachen Personen, die mit ihrem Einkommen unter den sozialhilferechtlichen Regelsätzen liegen und dieses zur Deckung ihres Lebensbedarfs benötigen, eine Befreiung zu versagen [...] Laut Urteil müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in solchen Fällen anhand der vorgelegten Nachweise das Vorliegen einer vergleichbaren Bedürftigkeit prüfen.
Quelle: Artikel auf lto.de vom 01.11.2019

Also, eine Grenze zum ständigen Argument der Verwaltungsvereinfachung wurde endlich gesetzt.

Leider wird immer noch in anderen Fällen mit Verwaltungsvereinfachung argumentiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2019, 17:46 von Bürger«

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Nun heißt es:
--- Das endgültige Urteil abwarten,
--- Emotionen - mühsam - noch beherrschen, damit das Gericht
--- in Unabhängigkeit
--- sein Denken der Gerechtigkeit erst einmal ungestört zu Ende denken kann. 

Alles geschafft? Aber nein. Die nächsten 3 Baustellen warten auf uns:
---------------------------------------------------------------------------
(halb OFF TOPIC, deshalb nur stichwortartig, bitte hier im Thread nicht näher erörtern)   
- Betriebsstättenabgabe
- Nichtzuschauer
- Zensurverbot (siehe neuer Rundfunk-Staatsvertrag - die winzigen Landesmedienanstalten werden faktisch durch die Hintertür zu bundesrechtlich stellvertretend weltweiten Zensurbehörden für alles Deutschsprachige).
 

"Richter sind im Bild"
-----------------------------
nämlich hier im anschließenden "Bushido"-Termin, Minute 1m31
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/bushido-gericht-indizierung-sony-black-100.html
Wie ich von einer Anwesenden erfahren habe:
- Der Vorsitzende im Rundfunkabgabe-Termin ist der, der zuerst eintritt
- Der Berichterstatter - dem wir das Einleiten der Gerechtigkeit verdanken - ist dann der nächste.
Vom Berichterstatter konnte ich bisher den Namen nicht ermitteln. Wer ihn weiß, bitte per PM. Wir vermeiden ja Namen im Forum, sofern die nicht ohnehin und autorisiert veröffentlicht wurden.
Ansonsten habe ich alle Personen nun identifiziert (noch nicht so ganz die Klägerin, aber mehr darüber gehört nicht ins Forum).


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FAZ berichtet
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-16463689.html
siehe u.a. auch unter
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32431.msg199437.html#msg199437
Copyright FAZ, aber trotzdem ohne Autorenzeichen, also nicht klar, ob getextet durch den ständigen hauptzuständigen Redakteur für das Thema (Mister Hanfeld).

Der rasche Textleser darf meinen, das beträfe nur spezifische Vorgänge - die recht maßvolle Anzahl von Studenten in recht spezifischer Lage. Das lassen wir mal gerne undiskutiert hier so stehen, bis die Richter ohne Störung den Volltext des Urteils publizierten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2019, 17:02 von Bürger«
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Das Urteil wird auch in einer Juristenzeitschrift besprochen:
lto: BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht. Im Här­te­fall muss nicht gezahlt werden
Lothar Drechsel, 01.11.2019
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Edit DumbTV:
Auf lto.de wurde der Artikel offensichtlich wieder entfernt, zumindest unter obigem Link.
Derzeit noch im Google-Cache aufrufbar, siehe oben.


Hinweis zur Publizierung in LTO:
------------------------------------------
Es ist an sich normal, dass Beiträge von den Seiten Aktuell dann entfallen und nur noch in anderer Form zugänglich bleiben. Also müsste der Artikel zu finden sein mit dem im Text enthaltenen Suchwort "einkommensschwache". Für dies Suchwort finden sich dann 15 Artikel in der Trefferliste, beispielsweise der Entscheid BVerfG 2011, den man durchaus zum Lesen aufrufen kann.

Für den Entscheid BVerwG Oktober 2019  findet sich zwar auch ein Suchergebnis,
------------------------------------------------------------------
dort mit Link zum "/n/"ode https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/38517/
was also eine dauerhafte Fundstelle sein würde, aber der Artikel zeigt sich dann nicht an. - Heutzutage bei Datenbanken wird gewöhnlich simultan mit Eingabe / Löschung des Autors zeitgleich indexiert / desindexiert. Es gibt auf den ersten Blick also keine einfache Erklärung; aber da ist sicherlich ein Grund.

Wer die Zeit dafür findet, mag beim Websitebetreiber telefonisch klären,
--------------------------------------------------------------------
ob der Text wieder öffentlich werden darf. Anbieter laut Impressum:
https://www.lto.de/rechtliches/impressum/
- das ist ein angesehener Verlag (in Köln). - Unterdessen haben Interessierte ja vermutlich bereits ihr Interesse über den Link gedeckt, der von @Philosoph angegeben wurde.



Edit "Bürger": Diese Link-Frage hier aber bitte nicht weiter vertiefen.
Bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
und insbesondere auch die weiter oben verlinkte, diesbezügiche "Erfolgs-Meldung" des BVerwG zum Gegenstand hat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Es könnte sich für verschiedene "Härtefall"-Betroffene Personen A-Z mit tlw. rechtskräftigen Urteilen aus bisherigen Verfahren die Frage anschließen:
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32456.0.html



Edit "Bürger" @alle:
Diese eigenständige Frage bitte dort und nicht hier diskutieren!
Bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
und insbesondere auch die weiter oben verlinkte, diesbezügiche "Erfolgs-Meldung" des BVerwG zum Gegenstand hat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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c
  • Beiträge: 873
Na prima!

Das heißt, dass ein großer Teil der einzigen Zielgruppe, die den ÖRR tatsächlich noch nutzt, ab sofort (und rückwirkend) vom Rf-Beitrag befreit werden kann.

Denn das Urteil lässt sich auf einen nicht ganz unerheblichen Teil der Renterschaft anwenden, die bislang keine Befreiung beantragt hatten, weil sie eben knapp auf H4-Niveau kommen:

Focus, 1.8.2019
Rente auf Hartz-IV-Niveau: Mehr als jeder Zweite bekommt weniger als 900 Euro
Zitat
Mehr als jede zweite Rente beträgt weniger als 900 Euro, (...) Das entspricht der Hartz IV Höhe, wenn man die durchschnittlichen Mietkosten hinzu rechnet.
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/9-3-millionen-menschen-in-deutschland-mehr-als-jeder-zweite-rentner-bekommt-weniger-als-900-euro_id_10964055.html

Tja, da kommt einiges auf den BS zu  >:D

Es hätte so einfach sein können. Einfach die alte GEZ sein lassen. Einfach für alle.


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Ich führe mal zurück zum Thread-Thema.
 @cook :Ja, wir müssen da einiges im Sinn tragen, was nun werden wird,
Aber es ist vielleicht klug, die Richter erst einmal ungestört die Vollfassung des Urteils liefern zu lassen, bevor wir uns an die Auswertung machen?


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