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Autor Thema: Deutschlands wahre Verfassung - das Grundgesetz ist viel zu schön.  (Gelesen 1857 mal)

V
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Deutschlands wahre Verfassung - das Grundgesetz ist viel zu schön.
http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2012/8.html

Zitat
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Um diesen Prozess zu unterstützen, habe ich - auf der Basis des Textes des Grundgesetzes - überall da, wo Schein und Sein, Grundgesetz und Realität deutlich auseinanderklaffen, die Texte so verändert, wie sie mir - in der Realität des Jahres 2012 - als korrekte Wiedergabe der tatsächlichen Verfassung Deutschlands erscheinen.

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I. Die Grundrechte

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unauflöslich an Vermögen und Einkommen geknüpft. Ab einem Vermögen von 50 Millionen Euro oder einem Jahreseinkommen - unabhängig, ob der deutschen Einkommensteuer unterworfen oder nicht - von 2 Millionen Euro, ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die daraus resultierende Würde der Eliten zu achten und zu schützen.
 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten für den in Satz 1 näher bezeichneten Personenkreis der "Eliten".
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Art 2

(1) Eliten haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Soweit sie nicht die Rechte anderer Angehöriger der Eliten verletzen, gehören auch Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
 (2) Eliten haben das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit ihrer Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf auch auf Grund eines Gesetzes nicht eingegriffen werden.
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Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine als unbedenklich eingestufte Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Welche Quellen allgemein zugänglich sein dürfen, bestimmt die Regierung in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt, solange die Medien sich unter dem Einfluss von Eliten befinden oder sich durch ihre Abhängigkeit von Werbeeinnahmen hinreichend der Selbstzensur befleißigen.
 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken zudem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre der Eliten.
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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2012, 22:40 von Viktor7«

 
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