Archiv > Pressemeldungen Juli 2019
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
ope23:
Die Anzahl der Mahnverfahren kann auch deswegen im Total zurückgegangen sein, weil der BS zwischendurch dazugelernt hat und manche detaillierte Sachverhalte besser und schneller abklärt als von vornherein zu mauern.
Als dicken Brocken würde ich vermuten, dass viele Zweitwohnungsbesitzer sich lieber haben mahnen lassen - ihnen wurde ja dann recht gegeben.
Fiktives Rechenbeispiel:
vorher: 1000 Mahnverfahren = 800 wg Zweitwohnung + 200 wg Wahrnehmung der Grundrechte (mein Smartsprech, wenn die schon mit "Absicherung, dass alle Bürger sich beteiligen" kommen)
nachher: 900 Mahnverfahren = 400 wg Zweitwohnung + 500 wg Wahrnehmung der Grundrechte
Weniger Mahnverfahren, also mehr Akzeptanz. So geht die Logik des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
drboe:
Das Handelsblatt sollte ihre Redaktionsmitarbeiter dringend darin schulen, Sachverhalte korrekt zu berichten.
--- Zitat ---2013 wurde die frühere GEZ-Gebühr abgeschafft, stattdessen kümmert sich der Beitragsservice um die Einnahmen.
--- Ende Zitat ---
Auch vor 2013 kümmerte sich die Organisation, die seit 2013 als "Beitragsservice" firmiert, unter dem Namen "Gebühreneinzugszentrale" um das Inkasso für die ÖR-Sender. Die Gebühr hieß übrigens Rundfunkgebühr, GEZ war das damalige Kürzel der Inkassobude.
--- Zitat ---Mit der Umstellung änderte sich auch die Berechnung: Die Rundfunkgebühr wurde durch einen pauschalen Wohnungsbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat ersetzt, der weder von den tatsächlich genutzten Empfangsgeräten noch von der Zahl der Bewohner abhängt.
--- Ende Zitat ---
Der sogn. Rundfunkbeitrag wird nicht pro Haushalt sondern pro Wohnung kassiert. In den meisten Wohnungen gibt es wohl nur einen Haushalt, es gibt aber auch Wohnungen mit mehr als einem Haushalt. Auch die seinerzeitige Rundfunkgebühr hing nicht von der Zahl der Empfangsgeräte oder der Bewohner einer Wohnung ab. Dies hat sich bei der Einführung des Beitrags nicht geändert.
--- Zitat ---Die Anbindung an die Wohnung hat ihre Tücken: Mit jedem Umzug, der in Deutschland gemeldet wird, stellt sich für den Beitragsservice die Frage, inwieweit eine neue Gebührenverpflichtung bei den Bürgern entstanden ist. Wenn sich Paare trennen, Kinder von zuhause ausziehen oder Wohngemeinschaften sich auflösen, und die Bürger keine gesonderte Anmeldung vornehmen, hat der Beitragsservice wenig Chancen. Wolf bezeichnet solche Sachverhalte als "weiße Flecken".
--- Ende Zitat ---
Entweder hat der Redakteur nichts verstanden oder Herr Wolf erzählt Blech. Wenn sich Paare trennen oder Kinder ausziehen, melden die sich in der Regel am neuen Wohnort an. Dies erfährt der Beitragsservice von den Meldebehörden. "Weiße Flecken" gibt es wohl eher in den Hirnen derer, die diese Objekte herbeiphantasieren und einen Meldedatenabgleich nach dem anderen durchführen wollen.
M. Boettcher
DumbTV:
@all Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
PersonX:
--- Zitat ---Weiße Flecken
--- Ende Zitat ---
Wieso sind die nicht grün oder blind?
Wie ein Fleck entsteht ist ganz klar, sofern bekannt ist, was ein Fleck überhaupt ist. Was beim Rundfunk passiert: Personen A/B/C ziehen aus einer Wohnung von A/B/C/D aus. A hat gezahlt. B und C werden neu angeschrieben, wenn Sie vergessen §51 zu benutzen. D geht zeitlich zunächst verloren. A bekommt gleich nochmal Post, weil A die alte Wohnung vergessen hat abzumelden. A regt sich auf und zahlt statt für zwei Wohnungen trotzdem nur einmal. Am Ende jedoch 14 Mal den monatlichen Beitrag für ein Jahr, wenn die Berechnung aus Tübingen stimmt.
D bleibt in der "alten" Wohnung. D wird sich nicht ummelden noch will D umziehen. D wird damit erst bekannt, wenn ein weiterer "einmaliger" Meldedatenabgleich gemacht wird und D vergessen hat §51 zu benutzen und die Bearbeitung innerhalb von einem Jahr erfolgt.
Bei der europäischen Freizügigkeit steht es jeder Person frei in einem beliebigen EU Land für einige Monate zu wohnen. Bei genügend Ländern kann der jeweilige Zeitraum jeweils so bemessen werden, dass es keiner Anmeldung bedarf. Eine Postanschrift ist nicht zwingend auch ein Bewohnen.
Sindri:
Framing, Framing, Framing: "Maßnahmen im Forderungsmanagement", "Klärungsverfahren" (das MfS lässt grüßen), "Beitragsgerechtigkeit" und last but not least "Beitragsservice".
--- Zitat ---"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."
--- Ende Zitat ---
Sag doch einfach wie es ist: "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, noch mehr Geld in unsere Kassen zu spülen, erreicht." Wir haben doch längst begriffen, dass euer Interesse daran die Interessen von 83 Millionen Bundesbürgern überwiegt. Datenschutz braucht doch nun wirklich kein Mensch.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln