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Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
gez-negativ:
--- Zitat von: Markus KA am 17. Juli 2019, 13:11 ---Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
--- Ende Zitat ---
Eine der Möglichkeiten ist die, wenn bei Person Q nichts zu holen ist, da unter Pfändungsgrenze von ca. 1180.- ? und eingerichtetem P-Konto. Von diesen Personen gibt es sicher mehrere.
Markus KA:
Aus dem Jahresbericht 2018 S. 22:
--- Zitat ---Die Aufwendungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahresabschluss 2018 belaufen sich
auf rund 173,5 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen um 7,78 Mio. € gestiegen. Sie liegen jedoch rund 6,33 Mio. € unter den ursprünglichen Planungen.
--- Ende Zitat ---
Als Gründe werden der Meldedateabgleich 2018 und die Erhöhung der Gesamtzahl der Beitragskonten angeführt.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die zahlreichen Klagen gegen die LRAs in die Aufwendungen des BS nicht mit einfließen und somit die realen Aufwendungen je Beitragskonto deutlich höher sein könnten.
Stellungnahmen und Vertretungen bei gerichtlichen Verfahren werden von Angestellten ("Behördenmitarbeiter") der LRAs oder von beauftragten Kanzleien durchgeführt.
Auch wenn, wie in einer der letzten mündlichen Verhandlungen geschehen, die Vertreterin der LRA behauptet, sie würde auf dem "freien Markt" als Rechtsanwältin mehr verdienen als bei der LRA, kann trotzdem davon ausgegangen werden, dass Stellungnahmen und Vertretung für ein Verfahren nicht in 30 Minuten abgearbeitet sind. Die "Tagesgage" eines Rechtsanwaltes z.B. kann durchaus 1000,- Euro betragen. Laut Aussage einer Vertreterin einer LRA könnten 2018 ca. 600 Klagen in einem Bundesland geführt worden sein. Dies kann zwar nicht auf jedes Bundesland übertragen werden, aber es ist durchaus nachvollziehbar, dass hier nicht mehr von geringen Ausgaben gesprochen werden kann.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass der Kostenaufwand für die LRA in einem gerichtlichen Verfahren deutlich über dem Streitwert liegt und somit wirtschaftlich gesehen die Unkosten für die LRA über den Rundfunkbeitrag der Klägerin oder des Klägers niemals eingenommen werden können.
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