Archiv > Pressemeldungen Juli 2019
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Bürger:
Hat jemand irgendetwas zur "Forderungsausfallquote" gefunden?
Ich finde da partout nichts... ???
Markus KA:
Ich kann mir im Moment den Unterschied bzw. die Differenz in der Anzahl der Vollstreckung und Vollstreckungsersuchen gemäß Jahresbericht 2018 Seite 21 nicht erklären:
Vollstreckung: 1.183.651
Vollstreckungsersuchen: 1,21 Mio.
Ist doch ein Vollstreckungsersuchen immer Teil einer Vollstreckung.
Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
Wurden diese von den ersuchten Vollstreckungsbehörden (z.B. Stadtkassen oder Gerichtsvollzieher) ab- oder zurückgewiesen?
U15000:
--- Zitat von: Markus KA am 17. Juli 2019, 13:11 ---Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
--- Ende Zitat ---
Die fiktiven 26349 Vollstreckungsersuchen könnten von den fiktiven angeblichen Rundfunkzwangsbeitragsverweigerern per Klage angegriffen worden sein und ruhen nun mit einem fiktiven Eintrag im Schuldnerregister. Der Grund für das Ruhen könnte die Weigerung von Gerichten oder Richtern sein, das Verfahren zu betreiben. Es ist denkbar, dass Stadkassen oder Gerichtsvollzieher ihren Obulus von der Rundfunkanstalt aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten haben. Alles ist gut. >:D
Buntschuh:
--- Zitat von: Markus KA am 17. Juli 2019, 13:11 ---Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
--- Ende Zitat ---
Ich sehe hier z.B. die Möglichkeit bei Sterbefällen ohne irgenwelche Hinterbliebenen o.ä., auch Widersprüche gegen die Vollstreckung sind denkbar.
Vollstreckungen die ins Leere laufen, sollten bei der Menge der Maßnahmen auch eine statistische Wahrscheinlichkeit darstellen.
Sindri:
--- Zitat von: ope23 am 16. Juli 2019, 10:38 ---Dass der Erwerb dieser Festsetzungsbescheide mit mindestens 8 Euro bepreist ist und fälschlich als "Säumniszuschlag" benannt wird, ist schon vielfach Angriffspunkt gewesen.
(Das BVerwG hat aber einmal darauf hingewiesen, dass bereits der RBStV eine "kostenfreie" Möglichkeit eröffnet, unrichtig gezahlte Beiträge zurückzufordern. Keine Rechtsberatung.)
--- Ende Zitat ---
Das würde mich aber mal interessieren. Unsere fiktive Person S könnte ja theoretisch auf die Idee kommen, jedes Mal den Festsetzungsbescheid abzuwarten, zu zahlen und anschließend eine Rückerstattung des "Säumniszuschlags" zu verlangen.
Edit "Bürger":
Diese Frage bitte nicht hier in diesem Thread vertiefen, da dies ein hier vom eigentlichen Kern-Thema abschweifendes eigenständiges Thema ist. Hier bitte nur zum Thema
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
und damit zum Jahresbericht selbst.
Löschung dieses Kommentars bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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