Medienkorrespondenz, 26.06.2019
Einigung: Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag wird in Sachen Nebenwohnungen novelliert[…]
Keine Beitragspflicht für Zweitwohnungen
[…] Für ihre Nebenwohnungen werde eine Person von der Beitragspflicht „auf Antrag befreit, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung […] entrichtet“
[…]
Die Staatsvertragsnovelle – die die Ministerpräsidenten im Oktober unterzeichnen wollen, anschließend würde dann das Ratifizierungsverfahren in den 16 Landtagen beginnen – enthält noch eine weitere zentrale Neuerung. So wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio regelmäßig über aktuelle Daten zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern verfügt. Vorgesehen ist, dass es „alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022“ Meldedatenabgleiche gibt. […]
Allerdings muss es nicht automatisch dazu kommen, dass künftig alle vier Jahre Meldedatenabgleiche durchgeführt werden. In die Staatsvertragsnovelle wurde folgende Bedingung eingefügt: „Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragsgerechtigkeit und dem Schutz persönlicher Daten erfolgt der Meldedatenabgleich […] nicht, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem Bericht […] feststellt, dass der Datenbestand hinreichend aktuell ist.“
[…]
Weiterlesen auf: https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/einigung-staatsvertrag-zum-rundfunkbeitrag-wird-insachen-nebenwohnungen-novelliert.htmlAnmerkung:Salamitaktik.
- Erster "einmaliger" Meldedatenabgleich 2013 > Die Datenschutzbeauftragten gaben ihre Zustimmung nur, da es sich lediglich um einen einmaligen Meldedatenabgleich handeln sollte.
- Zweiter "einmaliger" Meldedatenabgleich 2018 > Die Bedenken der Datenschutzbeauftragten wurden einfach ignoriert (s. Grafik mit Statement der Berliner Beauftragten für Datenschutz im Anhang)
- Ab 2022: Weg frei für den regelmäßigen Meldedatenabgleich und das zentrale Schattenmelderegister!
Bereits im April 2018 sprach der Geschäftsführer des Beitragsservice Stefan Wolf von einem regelmässigen, alle 4 Jahre zu wiederholenden Datenabgleich:
BS sieht keine Anzeichen für Protestwellen wegen Daten aus Einwohnermeldeämtern vom
27. April 2018Wie regelmäßig muss es künftig einen Meldedatenabgleich geben?
Wolf: Nach dem Meldedatenabgleich und der Auswertung wird sich die Frage stellen, ist es sinnvoll, das alle vier Jahre zu wiederholen? Das wäre ein vernünftiger Zyklus. Auf der anderen Seite steht, dass das ein aufwendiges Verfahren ist. Diese beiden Fragen werden wir zusammen mit dem Gesetzgeber entscheiden müssen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-Beitragsservice-sieht-keine-Anzeichen-fuer-Protestwellen-wegen-Daten-aus-4036846.htmlsiehe u.a. auch:
Der große Abgleich - Sender bekommen Daten der Einwohnermeldeämter 28. April 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27250.msg171234.html#msg171234Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 angelaufenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28009.msg176149.html#msg17614935C3 - Zuschauerfrage an Gesellschaft f. Freiheitsrechte zum "Datenabgleich" vom 30. Dezember 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29679.msg186031.html#msg186031