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Autor Thema: Staatsvertragsnovelle: Ab 2022 alle 4 Jahre Meldedatenabgleich  (Gelesen 9698 mal)

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Medienkorrespondenz, 26.06.2019

Einigung: Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag wird in Sachen Nebenwohnungen novelliert


Zitat
[…]
Keine Beitragspflicht für Zweitwohnungen
[…] Für ihre Nebenwohnungen werde eine Person von der Beitragspflicht „auf Antrag befreit, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung […] entrichtet“
[…]

Die Staatsvertragsnovelle – die die Ministerpräsidenten im Oktober unterzeichnen wollen, anschließend würde dann das Ratifizierungsverfahren in den 16 Landtagen beginnen – enthält noch eine weitere zentrale Neuerung. So wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio regelmäßig über aktuelle Daten zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern verfügt. Vorgesehen ist, dass es „alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022“ Meldedatenabgleiche gibt. […]

Allerdings muss es nicht automatisch dazu kommen, dass künftig alle vier Jahre Meldedatenabgleiche durchgeführt werden. In die Staatsvertragsnovelle wurde folgende Bedingung eingefügt: „Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragsgerechtigkeit und dem Schutz persönlicher Daten erfolgt der Meldedatenabgleich […] nicht, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem Bericht […] feststellt, dass der Datenbestand hinreichend aktuell ist.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/einigung-staatsvertrag-zum-rundfunkbeitrag-wird-insachen-nebenwohnungen-novelliert.html

Anmerkung:
Salamitaktik.
  • Erster "einmaliger" Meldedatenabgleich 2013 > Die Datenschutzbeauftragten gaben ihre Zustimmung nur, da es sich lediglich um einen einmaligen Meldedatenabgleich handeln sollte.
  • Zweiter "einmaliger" Meldedatenabgleich 2018 > Die Bedenken der Datenschutzbeauftragten wurden einfach ignoriert (s. Grafik mit Statement der Berliner Beauftragten für Datenschutz im Anhang)
  • Ab 2022: Weg frei für den regelmäßigen Meldedatenabgleich und das zentrale Schattenmelderegister!
Bereits im April 2018 sprach der Geschäftsführer des Beitragsservice Stefan Wolf von einem regelmässigen, alle 4 Jahre zu wiederholenden Datenabgleich:
BS sieht keine Anzeichen für Protestwellen wegen Daten aus Einwohnermeldeämtern vom 27. April 2018
Zitat
Wie regelmäßig muss es künftig einen Meldedatenabgleich geben?

Wolf: Nach dem Meldedatenabgleich und der Auswertung wird sich die Frage stellen, ist es sinnvoll, das alle vier Jahre zu wiederholen? Das wäre ein vernünftiger Zyklus. Auf der anderen Seite steht, dass das ein aufwendiges Verfahren ist. Diese beiden Fragen werden wir zusammen mit dem Gesetzgeber entscheiden müssen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-Beitragsservice-sieht-keine-Anzeichen-fuer-Protestwellen-wegen-Daten-aus-4036846.html

siehe u.a. auch:
Der große Abgleich - Sender bekommen Daten der Einwohnermeldeämter 28. April 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27250.msg171234.html#msg171234

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 angelaufen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28009.msg176149.html#msg176149

35C3 - Zuschauerfrage an Gesellschaft f. Freiheitsrechte zum "Datenabgleich" vom 30. Dezember 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29679.msg186031.html#msg186031


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu auch bereits zum zweiten Datenabgleich die Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:
Zitat
"Bereits durch die melderechtlichen Vorgaben wird somit eine regelmäßige Datenübermittlung sichergestellt. Ein zusätzlicher vollständiger Meldedatenabgleich führt vor diesem Hintergrund zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Wahrung ihrer informationellen Selbstbestimmung nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG.
Von der Einfügung eines § 14 Abs. 9a des Rundfunkänderungsstaatsvertrags muss daher nach
unserer Einschätzung abgesehen werden.
https://www.docdroid.net/dVkIc4O/stellungnahme-des-uld-umdruck-18-6050.pdf#page=3

Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.msg143100.html#msg143100


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Regelungen z. Bestandsdatenauskunft verfassungswidr., 1 BvR 1873/13, 27.5.20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33985.0


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