Das mag man als Überdehnung der Einordnung der Rundfunkanstalten und ihrer Befugnisse betrachten, ändert aber leider nichts an er betrüblichen Realität, dass den deutschen Gerichten die wohl jedem sichtbare Wettbewerbssituation und die klare EU-Regelung vollständig am Allerwertesten vorbei geht.
Was zu diesem Thema "Datenübertragung - Datenübermittlung" noch zu beweisen wäre, sobald sich die Gelegenheit ergeben sollte, z.B. nach einem Umzug, der Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde und plötzlicher Zwangsanmeldung nach fragwürdiger Datenübermittlung, den Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen.
RLP Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Vom 13. März 2018
§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag darf die zuständige örtliche Meldebehörde [..] dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermitteln: [..]
Qquelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-MeldeDVRPrahmen
Die zuständige örtliche Meldebehörde
darf die Daten übermitteln, sie
muss es aber nicht?
Man könnte sich die Fragen stellen, warum macht sich die Meldebehörde zusätzliche Arbeit und Kosten, wenn sie es nicht muß?
Reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder wird die Datenübermittlung nach der Verwaltungsgebührenordnung vergütet?
Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe Laufende Nummer 9.10.13:
Übermittlung von Daten an den Suchdienst sowie im Rahmen des Bundesmeldegesetzes an Presse und Rundfunk (nach dem Bundesmeldegesetz) - gebührenfrei
https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/Anlage-s-9-1.pdfWarum werden Daten übermittelt, wenn man diese nicht übermitteln
muss?
Könnte es sein, dass die eine örtliche Meldebehörde Daten übermittelt und andere örtliche Meldebehörde keine Daten übermitteln, weil sie es nicht müssen, somit sich Kosten und Arbeit sparen?
Wird hier die bereits fragwürdige Beitragsgerechtigkeit durch das BMG noch mehr in Frage gestellt?