"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Niedersachsen
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
Frei:
Moin.
Am 10.05.2019, also 2 Tage später, könnte dann rein fiktiv bei der fiktiven Person F ein vem 08.05.2019 datiertes Schreiben von der Stadtkasse der Stadt, in der die fiktive Person F rein fiktiv leben könnte, mit folgendem Inhalt im Briefkasten gelegen haben:
--- Zitat ---Absender: Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde08.05.2019
Vorankündigung der Zwangsvollstreckung
Rundfunkbeitragsforderung des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,
Erhebungsstelle: Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (früher GEZ)
Sehr geerte...
Sie schulden dem Norddeutschen Rundfunk folgenden Rundfunkbeitrag:
Forderung: (siehe beiliegende Aufstellung)
Gesamtbetrag: 281,20 €
Die Vollstreckbarkeit dieser öffentlich-rechtlichen Forderung wurde uns gem. § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) durch den Beitragsservice bescheinigt. Wir sind somit verpflichtet, Vollstreckungshilfe gem. § 7 Abs. 4 NVwVG zu leisten.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten sieben Tage unter Angabe des o.g. Kassenzeichens auf eines der unten angegebenen Konten.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, den Betrag in einer Summe zu begleichen, schlagen Sie bitte in den nächsten sieben Tagen eine angemessene Ratenzahlung vor.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie hingegen nicht reagieren, müssen wir weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Sollte innerhalb von sieben Tagen nach dem o.g. Zahltermin keine Zahlung erfolgt sein, kann gem. § 22 Abs. 1 Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) zusätzlich zu Sachpfändungen (z.B. Wertgegenstände, Kraftfahrzeuge) und Forderungspfändungen (z.B. Lohnpfändungen, Kontopfändungen) die Abgabe einer Vermögensauskunft, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und danach gem. § 22 b NVwVG die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch einen zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts ... angeordnet werden. Die Kosten dieser Maßnahmen hätten Sie ebenfalls zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Forderungsaufstellung zum Schuldner ...
Gläubiger: Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Ersuchen vom 03.05.2019
Rundfunkbeitrag: 01/13-03/14
Bescheid vom 04.07.2014
Gesamt: 281,20 €
--- Ende Zitat ---
Nun könnte die fiktive Person F überlegen, wie Sie weiter vorgehen könnte (die Möglichkeit der Zahlung kommt nicht in Frage):
1. Gar nicht reagieren.
Frage zu 1: Was denkt ihr - wäre das sinnvoll? Was würde dann wahrschenlich als nächstes passieren?
2. Reagieren mit einem Schreiben an die Stadtkasse.
In diesem Schreiben könnte z.B. stehen, dass sich die Forderungen (Rundfunkbeitrag: 01/13-03/14 + Bescheid vom 04.07.2014) auf einen Bescheid beziehen, gegen den widersprochen wurde, und auf den ein negeativer Widerspruchsbescheid erfolgte, gegen den beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht wurde, die auch angenommen wurde, aber noch nicht darüber entschieden wurde, es gab weder ein Urteil noch eine Aussetzung.
Fragen, was das soll, die Forderung per Zwangsvollstreckung eintreiben zu wollen, obwohl das Verfahren diesbezüglich am Verwaltungsgericht noch gar nicht abgeschlossen ist?
Auch könnten evtl. in dem Schreiben Fragen gestellt werden bezüglich der Formulierung "durch den Beitragsservice bescheinigt", was der genau bescheinigt hat und was der mit den Forderungen des NDR am Hut hat.
(Person F könnte überigens z.Zt. zu dieser Möglichkeit tendieren.)
Frage zu 2: Was denkt ihr - wäre das sinnvoll? Was sollte oder könnte sonst noch in das Schreiben rein? Was würde dann wahrscheinlich ans nächstes passieren?
3. Anders oder zusätzlich reagieren.
Z.B. einen Brief an den NDR oder Verwaltungsgericht schreiben, was das soll, die Forderung per Zwangsvollstreckung eintreiben zu wollen, obwohl das Verfahren diesbezüglich am Verwaltungsgericht noch gar nicht abgeschlossen ist? (mit dem Beitragsservice kommuniziert Person F überigens nicht)
Frage zu 3: Was denkt ihr - wäre das sinnvoll? Und wie?
Ich würde mich über zahlreiche Meinungen und Diskussionen zu diesem fiktiven Fall von euch freuen!
Frei 8)
Edit "Markus KA":
Zur Vorgeschichte siehe:
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg108819.html#msg108819
cecil:
Hey "Frei",
schön von dir zu hören/lesen! Du hast aber auch immer so Fragen ::) ;)
(Eine Stadtkasse? Hm, in manchen Ländern sind es schon zu Anfang Gerichtsvollzieher.)
Es soll in einer ähnlichen Situation (also mit einem Gerichtsvollzieher) schon einmal geholfen haben, ...
... mit der Vollstreckungsstelle (hier: GVZ) telefonisch Kontakt aufgenommen zu haben (friedliche, verwunderte, aber entschlossene Haltung, dass rechtliche Schritte versucht werden);
... dann einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zunächst/vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu stellen,
... (hiervon unbedingt Kopie und kurzer Brief per Fax jeweils an alle Beteiligten, d.h.
- Kopie an Vollstreckungsstelle mit der Bitte, zunächst die Zwangsvollstreckung zurückzustellen bis zur Entscheidung des Gerichts, und mit dem Angebot, demnächst das weitere Vorgehen zu besprechen;
- Kopie an Rundfunkanstalt, Abt. BtXservice mit Bitte, Vollstreckungsersuchen zurückzunehmen und Vollstreckungsstelle zeitnah darüber zu informieren).
- ebensolche Kopie/Schreiben - ausnahmsweise ;) - an BtXservice )
Ob so was half? Der gut begründete Antrag kann zwar vom VG abgewiesen worden sein, aber: kurz vor dem Ablauf der im Vollstreckungsvorgang gesetzten Frist soll die Zwangsvollstreckung dennoch eingestellt worden sein, weil "der Gläubiger" den Vollstreckungsauftrag bei der Vollstreckungsbehörde zurückgenommen hatte...
Die geschilderte, gerüchteweise vernommene Sache liegt schon eine kleine Zeit zurück, nun - nach den Urteilen des BVerfG und EuGH - könnten sich Ausgangslage und Resultat freilich geändert haben.
Jedenfalls ist es sicherlich günstig, sich einige neue Argumente noch einfallen zu lassen zur Begründung des Antrags auf aufschiebende Wirkung der Klage gem. § 80 Abs. 5 VwGO.
Einige solcher zusätzlich einfach mal so anzubringenden Gründe könnte man evtl. dem Offenen Brief entnehmen??
OFFENER BRIEF an Politiker - keine Gleichbehandlung der Nichtinteressenten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30771.0.html
Seit dem Urteil des BVerfG hat sich viel getan, vielleicht kommen noch mehr Ideen von anderen usern.
Anmerkung: Kontopfändung u.ä. mag nicht jede/r. Sie erfordern zwar evtl. seitens der Vollstreckungsbehörde weitere zu stellende Anträge (?), denen man aber lieber irgendwie zuvor kommen möchte.
Nur so meine Meinung.
GesamtSchuldner:
Ergibt sich die Summe von 281,20 als Hauptforderung tatsächlich aus dem Bescheid vom 04.07.14 für die 15 Monate von 1/13 bis 3/14? Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.
--- Zitat ---Z.B. einen Brief an den NDR oder Verwaltungsgericht schreiben, was das soll, die Forderung per Zwangsvollstreckung eintreiben zu wollen, obwohl das Verfahren diesbezüglich am Verwaltungsgericht noch gar nicht abgeschlossen ist?
--- Ende Zitat ---
Bei einem Brief ans Verwaltungsgericht sollte man bedenken, dass dieser nur als kostenpflichtiger Antrag nach § 80(5) VwGO eine Antwort bekommen wird. Wenn die Erfolgsaussichten eines solchen Antrages eher bescheiden sind, sollte man sich das also gründlich überlegen.
Ein Brief an den NDR kann ja nicht schaden verbunden mit dem Hinweis, dass im Schreiben vom ... zugesichert wurde, keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Auch wenn sich dieses spätere Schreiben auf einen anderen Zeitraum bezieht, kann man als Bürger doch davon ausgehen, dass auch die früheren Zeiträume nicht vollstreckt werden sollen, solange das VG-Verfahren noch nicht entschieden ist.
seppl:
Ich würde die Vollstreckungsstelle unter Angabe des Aktenzeichens über das noch nicht abgeschlossene Verfahren am VG informieren und auffordern, das Vollstreckungsersuchen zurückzuweisen .
Eine diesbezügliche Frage an den NDR oder gar das VG zu stellen ist nutzlos. Etwas bringen würde eventuell eine Aufforderung mit Hinweis auf das laufende Verfahren an den NDR zu schicken, die Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.
Das VG kann diese Frage oder gar einen Antrag dazu gar nicht beantworten/ bearbeiten, weil es mit der Vollstreckung überhaupt nichts zu tun hat.
cecil:
--- Zitat von: seppl am 11. Mai 2019, 10:43 ---Eine diesbezügliche Frage an den NDR oder gar das VG zu stellen ist nutzlos. Etwas bringen würde eventuell eine Aufforderung mit Hinweis auf das laufende Verfahren an den NDR zu schicken, die Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.
Das VG kann diese Frage oder gar einen Antrag dazu gar nicht beantworten/ bearbeiten, weil es mit der Vollstreckung überhaupt nichts zu tun hat.
--- Ende Zitat ---
Ich würde es genau umgedreht sehen. Ein einfacher Brief jeweils an die Vollstreckungsstelle und/oder den NDR allein könnte nutzlos sein, vor allem in Hinblick auf die Kürze der Frist nicht hinreichend. In Anbetracht der Dringlichkeit könnte es im fiktiven Fall sinnvoll sein, jetzt alle Möglichkeiten parallel auszuschöpfen. Kein entweder... oder.
Ebenso wie (unbedingt) gleichzeitig mit einem Widerspruch ein Antrag gem. § 80 Abs. 4 VwGO (Aussetzungsantrag betreffende die Vollziehung) zu stellen und zu begründen ist, ist beim Klageverfahren der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage) nötig. Nicht automatisch gleichzeitig, sondern aber genau dann, wenn Vollstreckungsmaßnahmen (nicht nur drohen), sondern durch die Vollstreckungsbehörde konkret eingeleitet wurden. Das ist meiner Meinung nach hier fiktiv der Fall - oder wie seht ihr das? Das fiktive Antragsverfahren ist keinesfalls zu gewinnen - aber erfüllt möglicherweise seinen Zweck.
Antrag ist kostenpflichtig, ja. Ca. 35 Euro Gerichtskosten. Wenn Gegenanwälte eingeschaltet sind (je nach Bundesland) wirds teurer.
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