Vorab: "Dein Wort sei: 'Wie leite ich aus etwas Skandalösem einen Befreiungsantrag ab?'"
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Hier: Härtefallantrag, weil in Deutschland keine Rechtspflicht sein kann, einen Straftäter "gegen sich selbst" für die Straftaten sogar subventionieren zu müssen.
Hier: Straftat der Volksverhetzung und Beleidigung inklusive Diskriminierung (im Manual), finanziert aus der Rundfunkabgabe, "gerichtet gegen mich Nichtzuschauer und Ablehner des zunehmend "totalitär" (manipulativer Einheitsbrei) funktionierenden Staatsfernsehens ARD, ZDF..."
Im Schriftsatz dann: "Beweise: Siehe Anlage."
Gute Schriftsätze, das ist dem Rechtslaien nicht in die Wiege gelegt.
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Hierfür gibt es eine Lösung, es mit einem kleinen Betrag für alle zu sponsern. Dafür soll im Rahmen eines diskussions-orientierten Forums kein Werbesprech erfolgen.
Nun Ergänzung der Fakten:
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Eintrag der Domain: 2017.
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Bei Domain-Hauptverwalter tucows.com . Eine angesehene wesentliche Technologie-Firma, Canada, seit über 20 Jahren gewachsen.
Wer Domains dort registrieren möchte, tue es über deren Unterfirma hover.com; wohl eine der 10 Besten dafür, also kundige Wahl zu vermuten.
Verdeckung der Daten des Registrierers durch Sammel-Treuhänder ist bei den wesentlichen Registrierern in den USA / in Canada der Normalfall. Zur Aktivierung genügt 1x Klicken. Für .de-Domains geht das wohl nur über einen gewissen "Frankreich-Umweg-Trick".
Kundige registrieren ohnehin nur in den USA (oder Canda), weil dort mehrjährige Vorabbezahlung als Regelfall funktioniert, was den Schutz der Domains beträchtlich steigert. Also alles richtig gemacht durch Expertin Wehling.
Impressumspflicht nicht,
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sofern eine Website dem US-Recht unterworfen ist - also auch physisch auf Server in den USA - und "international" ist, also mehrere Sprachen, Englisch als Hauptsprache.
Wahl von ".org" hilft, wenn Tätigkeit tatsächlich für ideelle Schwerpunkte.
Ähnlich dann wohl auch Canada-Recht. Das Land der Domain-Registrierung besagt aber nichts über Server-Standort. Die laut RECORD ersichtlichen Domain-Server sind zwischengeschaltet und nicht die eines Hosting-Unternehmens.
Ist eine Website letztlich vorwiegend auf deutschland-inländische kommerzielle gewinn-orientierte Aktivitäten wettbewerbend mit anderen Anbietern, dann ist das etwas anders einzustufen.
Aber die entsprechend Website ist nun ja wohl weg für immer.
Entstanden ist die Domain im Jahr 2017
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Also in der Periode des mutmaßlichen Vertragsabschluss-Kontaktes mit Frau "Professor" Dr. Wille.
Musste für die "freihändige Vergabe" ein akademischer Anstrich gezaubert werden?
Marketing-Blabla würde Ausschreibung erfordern, im Prinzip auch schon für solche Summen, an "Wissenschaft" aber nicht, weil dann "Unikat"-Eigenschaft.
Immerhin, man blieb ja unterhalb von 100 000 Euro..
Das Übersteigende wurde ja in separate Aufträge gepackt. Das ist gängiges Vorgehen und nicht vorwerfbares "Unübliches".
Wichtig ist die Fortsetzung WDR-nah noch 2019 - Veranstaltung kommt ja noch.
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Auf republica nicht mehr.... so erspart man der Dame die "dann zu erwartenden Pfeif-Konzerte"?
Wichtig ist auch, dass unser Buhrow, WDR-CEO, mitten im Skandal-Getümmel vorwärts stürmend erklärte, ja, er persönlich werde dem noch kommenden Workshop beim WDR mit der hochkarätigen Wissenschaftlerin beiwohnen. Hätten wir das jetzt durch die Hintertür?
Mehrwertsteuer:
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Sofern der deutschen Mehrwertsteuer unterworfen, also mit Steuer-Nummer, dürfte es auch korrekt als inländisches Einkommen versteuert worden sein. (Gaz sicher ist das übrigens nicht - komplexes Thema, lasse ich mal ohne Eörterung.)
Steuerrecht erlaubt es generell, einen Teil der eigenen Wohnung als betrieblich in Ansatz zu bringen.
Ebenso ein Auto, obgleich Frau Wehling gemäß religiös-fanatischem ARD-Neusprech ja im Fahrrad von Hamburg oder Berlin zum Workshop nach Leipzig hätte fahren müssen.
(Hinweis: Das könnt ihr der 20-Euro-Terminspauschale der VG-Verhandlung den ARD-Leuten entgegenhalten - hätte ja im Fahrrad zum Termin kommen müssen. Ja, wurde in einem VG-"Pilot"-Verfahren so vorgetragen und wir bleiben ja immer hartnäckig hier bis zum Erfolg.)
Leute, schafft den Richtern Lachstoff, wenn ihr wollt, dass die auf eurer Seite sein wollen wollen.
Die rechtliche Frage der "Hochstapelei" klang an.
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Also gemeint: § 263 Betrug, "Vortäuschung falscher Tatsachen".
Der Betrugstatbestand setzt voraus, dass der Zahlmeister sich als "betrogen" erklärt. Daran fehlt es hier sehr offenkundig.
Sind wir die Zwangszahler der "Mediensteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") die Betrogenen?
Das greift juristisch nicht - soll hier nicht näher ausgeführt werden.
Bleibt die Argumentation "Betrug ja, aber die Betrogenen wollen ihre Schade verheimlichen, dass sie sich betrügen ließen". Dann wären wir beim Straftatbestand der "Veruntreuung", nämlich in Form der Verweigerung der Durchsetzung der Rückforderpflicht?
All das ist so wohl nicht rechtlich überzeugend. Immerhin kann man es in einem Schriftsatz ja einmal in Frageform einbringen, um darzulegen, wie empört man sein darf wegen de subjektiv so empfundenen "Volksverhetzung und Beleidigung".
Liebe Leute, nicht vom Diskutieren wird die Welt besser, sondern nur vom Handeln.
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Also: Macht Schriftsätze, höflich, korrekt, ohne übersetzte Polemik, und jedes mal Beantragung der Befreiung rückwirkend ab 2013.