Man kennt den Sachverhalt, es wird umgezogen, sich bei der Einwohnermeldebhörde angemeldet und in wenigen Tagen liegt der erste Brief des Beitragsservice im Briefkasten, wie reagieren?
Ausgehend von folgendem Beitrag, hier ausnahmsweise als Vollzitat da Einleitung zum Kernthema:
BGH KZR 31/14, Rn. 2 & Rn. 29
KZR 31/14
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b8e85ae62e1a4781562c1a9d35447ab&nr=75099&pos=1&anz=2
Danke für den Hinweis und man könnte noch die eindeutige Aussage aus Rn. 47 hinzufügen:
Soweit es nicht um die von den Beklagten (Anm.: Rn.2: sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) gemäß § 11b Abs. 4 RStV mit dem ZDF veranstalteten Gemeinschaftsprogramme geht, stehen die Beklagten mit dem ZDF, nicht anders als mit den privaten Programmveranstaltern, in Wettbewerb nicht nur um Zuschauer, sondern auch um Werbekunden.
Somit gilt die LRA als nichtöffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):
Als nichtöffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch öffentliche Stellen der Länder, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, Bundesrecht ausführen und der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist.
https://dejure.org/gesetze/BDSG/2.html
Das heißt für die Meldebehörden, für die das Bundesmeldegesetz gilt, z.B. in Baden-Württemberg, dürfen z.B. bei Ummeldung, Anmeldung, Abmeldung, Umzug, Einzug oder Auszug von Personen keine Daten an die LRA automatisch übermittelt werden, was wohl bereits mehrfach geschehen ist und ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz darstellen könnte.
Hierzu § 34 Abs. 1 Satz 1 BMG:
Die Meldebehörde darf einer anderen öffentlichen Stelle im Sinne von § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland aus dem Melderegister folgende Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__34.html
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich wundern, warum sie plötzlich nach ihrer Anmeldung (oder Abmeldung) einen Brief vom BS erhalten, stellt sich nun die Frage, ob hier die Einwohnermeldebehörde bzw. ihr Behördenleiter (z.B. Bürgermeister) rechtswidrig gehandelt und mit der automatischen Übermittlung ihrer Daten gegen das BMG verstoßen hat.