Der Landesdatenschutzbeauftrage hat Person A geantwortet.
Allerdings hätte A sich das Ganze auch sparen können. Der Inhalt spiegelt nicht wirklich etwas Neues hervor.
A fügt das Schreiben als Anlage bei.
Er ist nicht einmal auf das Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof eingegangen.
Anscheinend hat er sich seine ihm beigefügten Anlagen gar nicht angesehen. Denn dort war die Rede von einer Auskunftsperre wegen Einschränkung der Persönlichen Freiheit durch den Beitragsservice. Diese wurde durch das Bürgerbüro abgelehnt.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen teilte Person A mit, dass ihm die Gründe zur Beantragung der Auskunftsperre nicht bekannt seien.
Außerdem hat A vom Rechnezentrum noch keine Mitteilung meiner gespeicherten Daten erhalten, obwohl das Bürgerbüro dieses schriftlich am 01.12.2016 bestätigt hatte.
Welchen Weg würdet ihr raten weiter zu gehen.
Einmal wegen dem Rechenzentrum und den nächsten Schritt nach dem erfolglosen Schreiben vom hessischen Datenschutzbeauftragten. Den Ombusmann befragen?
Die Anschreiben kann Person A leider nicht beifügen, da die Datein zu groß sind.
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen,alles hypothetisch beschreiben