Archiv > Pressemeldungen März 2019
N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage
Besucher:
Das Verfahrensergebnis konnte nicht anders ausfallen, jedenfalls sofern man sich die Sachlage des Falles vergegenwärtigt hatte & zusätzlich davon ausgegangen ist, dass es in diesem Land doch noch irgendwo ein Gericht geben muss, das sich nicht zum Büttel des Heiligen Deutschen ÖRR macht wie gef. 98% aller Gerichte. Statt nun aber nur auf das Verfahrensergebnis zu schielen, sollte doch nun allmählich einmal der Blick zurück fallen, nämlich auf die in diesem Fall auf der Ebene der Vorinstanzen tätigen - lediglich als Gerichte mit entsprechendem Profil und Aufgabe benannten - GEZ-Filialen mit ihren schlicht und einfach hanebüchenen Aussagen.
Wann wird in diesem Land endlich so etwas wie eine Qualitätssicherung für "Rechtsprechung" eingeführt? Es kann doch nicht sein, dass ein Richter im Bedarfsfall ungestraft selbst die Behauptung in die Welt setzen kann, dass Zwei und Zwei Drei ergibt, wenn das dienlich ist zur Erzielung politisch gewünschter Urteile, wie sie von den Vorinstanzen gesprochen und "begründet" wurden. Was hat so etwas mit Rechtsprechung und Rechtsstaat zu tun?
Winkelmann:
--- Zitat von: Gucky am 28. März 2019, 09:56 ---Steht ja in dem Zeitungsartikel
--- Ende Zitat ---
Mit dem Artikel stimmt so einiges nicht.
Diese Art Journalismus dient der Sache nicht.
Lieber die Pressemitteilung des Gerichts lesen, und auf der Seite von Herrn Häring, was ist.
ChrisLPZ:
Norbert Häring (blog), 27.03.2019
Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten und verweist meine Klage an den Europäischen Gerichtshof
--- Zitat ---Am Mittwoch 27.3. hat das Bundesverwaltungsgericht über meine Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags beraten. Das Gericht hat entschieden, den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorzulegen und das Verfahren bis dahin auszusetzen. Dabei machte das Gericht deutlich, dass es in meinem Sinne und entgegen dem zweitinstanzlichen Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus Paragraph 14 Bundesbankgesetz einen Zwang zur Annahme von Bargeld für öffentliche Stellen ableitet.
Der EuGH soll nun klären, ob §14 Bundesbankgesetz, der Euro-Banknoten zum alleinigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel in Deutschland erklärt, gilt und anzuwenden ist, falls er sich in seinen Rechtsfolgen irgendwie vom entsprechenden Artikel 128 VAEU (EU-Vertrag) unterscheidet, oder ob nur letzter gilt. Falls nur Artikel 128 VAEU anwendbar ist, soll der EuGH klären, was genau aus diesem Artikel für einen etwaigen Annahmezwang für Euro-Bargeld folgt.
[…]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1125-meine-bargeldklage-geht-an-den-europaeischen-gerichtshof
siehe auch Kalendereintrag:
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html
drone:
Die Pressemitteilung zum Beschluss des BVerwG (BVerwG 6 C 5.18 vom 27. März 2019) lässt erahnen, welch phantasievolles Potential nunmehr rund um den Zwangsbeitrag zum frei verordneten, staatlichen Medienkonsum in die Hände seiner Widersacher gespült wird. Da der Beschluss den Rundfunkzwangsbeitrag nur peripher betrifft (die Konsequenzen dürften viel weiter reichen), hat sich das BVerwG mit seiner Entscheidung wohl erstmals seit längerem (und obwohl im Rundfunkbereich angesiedelt) des Rechts besonnen, auf dessen Basis seine Urteile und Beschlüsse gründen sollten. Chapeau!
Und selbstverständlich - last but not least - einen ganz großen Dank von hier aus an Norbert Häring und seinen Anwalt Carlos A. Gebauer für diese Glanzstück im Kampf um Demokratie auf der bestehenden gesetzlichen Basis, die - im entscheidenden Moment - frei geblieben ist von den schon allzu gewohnten politischen Interessenskollisionen diverser anderer (u.a. der im Vorfeld zu beobachtenden) "Rechtssprecher und -ignoranten"!
(Und mit "Bares für Rares" bewahrheitet sich das Motto einer gleichnamigen TV-Produktion nun auch für seine "Produzenten": Der örR ist und bleibt ein Dinosaurier längst vergangener Tage, dem man künftig dann wohl auch mit Bargeld zu Leibe rücken darf...)
Dr. Knuff:
§ 14 Abs 1 Satz 2 des Bundesbankgesetzes ist halt so knapp, klar und deutlich formuliert, dass es selbst unseren Zwangsbeitrags-Sympathiegerichten schwerfällt, direkt ein Gefälligkeitsurteil zu fällen.
Lächerlich finde ich bei der ganzen Sache (und bei allen Klagen zu dem Thema allgemein), dass die erst-, zweit- und sonstigen vorinstanzlichen Gerichte quasi belanglos sind. Stationen die abgelaufen werden müssen auf dem Weg zu einer "echten" Entscheidung.
Nur Geld- und Zeitfresser, deren Urteile eh noch mal vor ein höheres Gericht gehen müssen, weil erst mal Schwachsinn verzapft wird.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln