Archiv > Pressemeldungen März 2019
N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage
cook:
Wenn das VGH Hessen kein Gefälligkeitsurteil erlassen hätte, hätte es nicht bis zum BVerwG gemusst.
Ich bin ganz erstaunt, dass sich ein Bundesgericht doch einmal bequemt, die Frage dem EuGH vorzulegen. Offenbar ist der Aufdruck "Euro" auf den Scheinen doch deutlich genug.
Was heißt das Ganze nun für den Rundfunkbeitrag? Man müsste den Beschluss des BVerwG lesen. Aber die Pressemitteilung ist ja schon deutlich genug:
--- Zitat --- ... der eine Verpflichtung öffentlicher Stellen des Mitgliedstaats zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten vorsieht. Einen solchen Annahmezwang regelt nach der - von den Vorinstanzen abweichenden - Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, ...
--- Ende Zitat ---
Daraus folgt, dass sich jeder nun mit der fehlenden Barzahlungsmöglichkeit faktisch von der Beitragszahlung freisprechen kann, solange der EuGH nicht entschieden hat und solange die jeweilige LRA am Wohnort keine Barzahlungsmöglichkeit von sich aus anbietet!
Das sollte massiv gestreut werden!
Neben dem Vollstreckungshindernis "fehlende Angabe über Erstwohnung/Zweitwohnung" gibt es nun noch ein weiteres: "fehlende Angabe zur Barzahlungsmöglichkeit"
Fantastisch!
Wer jetzt noch zahlt ist selber schuld!
Frühlingserwachen:
--- Zitat von: cook am 29. März 2019, 18:28 ---Fantastisch!
Wer jetzt noch zahlt ist selber schuld!
--- Ende Zitat ---
Und dem gleich noch eins oben draufsetzen,
nämlich so wie hier beschrieben unter
Infostand Karlsruhe, Sa. 02.06.18, 10-16 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27622.msg173978.html#msg173978
ticuta:
Watergate.TV , 01.04.2019
GEZ: Darf die Rundfunkgebühr bar bezahlt werden?
Norbert Häring, seines Zeichens vehementer und konsequenter Bargeldverbotgegner, hat jetzt beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erkämpft, das den Öffentlich-Rechtlichen wohl zunächst die Sprache verschlagen haben dürfte. Das Gericht fällte das Urteil, dass die Rundfunkbeiträge auch bar bezahlt werden dürfen. Legt man das deutsche Recht zugrunde, hat jeder das Recht, seinen Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Bislang behauptete die Gebühreneinzugszentrale, das es nicht erlaubt sei, die Rundfunkgebühren in bar zu bezahlen.
--- Zitat ---Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts würde theoretisch bedeuten, dass jeder seine Einzugsermächtigung oder seinen Dauerauftrag bei der GEZ kündigen, und künftig seine Gebühren in bar entrichten darf. Der Beitragsservice wäre dann gezwungen, eine Stelle zu benennen, wo man die Zwangsgebühr mit Bargeld bezahlen kann.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.watergate.tv/gez-darf-die-rundfunkgebuehr-bar-bezahlt-werden/
ope23:
Wieso ist dauernd von einem Urteil die Rede?
Aus der Pressemitteilung:
--- Zitat ---Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2019/23
Man kann die Kölner (oder auch die GV) gerne nerven mit Barzahlung, alle werden süffisant auf gelebtes UnRecht verweisen.
Die Bargeld-ist-kein-Rundfunkbeitragszahlungsmittel-Fehlurteile haben weiterhin Rechtskraft.
Das Gerücht, es gebe ein Urteil aus Leipzig, zieht bereits zu große Kreise. Bei T'ys Einblick steht derselbe Unsinn drin.
cook:
Es ist ein Vorlage-Beschluss. In diesem Beschluss wird die Auffassung des BVerwG zur Bargeldpflicht dargelegt. Zumindest wenn die Pressemitteilung richtig ist (wovon ich ausgehe).
Diese Auffassung ist zwar noch nicht rechtskräftig entschieden -- wird am Ende aber doch für die Verwaltungsgerichte und die LRAs bindend (außer der EuGH kippt sie).
Es ist ja nicht so, dass ein Urteil rechtsgestaltend wirkt, also das Recht umformt. Vielmehr ist es die Auslegung des geltenden Rechts. Wenn diese klipp und klar deutlich wird, dann führt für die unteren Instanzen kein Weg mehr an der Meinung des BVerwG vorbei. Das ist mit einem obiter dictum vergleichbar.
Man müsste den Wortlaut des Beschlusses sehen.
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