Archiv > Pressemeldungen März 2019

N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage

(1/3) > >>

ChrisLPZ:
Norbert Häring (blog), 18.03.2019

Am 27.3. entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meine Bargeld-Klage


--- Zitat ---Die Hessische Rundfunk will den Rundfunkbeitrag nicht in Form von Bargeld entgegennehmen. Darin sehen ich und ein weiterer Kläger  einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Die Weiterungen eines für uns positiven Urteils wären enorm.

Aktenzeichen: BVerwG 6 C 5.18. Die Sitzung ist für 11 Uhr angesetzt.
Man kann sich als Besucher anmelden **.
Das ist zwar keine Bedingung, hilft dem Gericht aber ggf. einen ausreichend großen Raum zu wählen.

Der Beschluss der zweiten Instanz
[…]
Die Revisionsbegründung
[…]
Die Erwiderung des Hessischen Rundfunks
[…]
Urteilsfolgen
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1122-bverwg-leipzig

** Anmeldung zur Teilnahme an der Verhandlung auf der Webseite des BVerwG
https://www.bverwg.de/kontakt/?t=27.03.2019&az=BVerwG%206%20C%205.18

siehe auch Kalendereintrag:
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html

Danke an User ana für den Hinweis.

Nevrion:
Interessant ist, dass im verlinkten Text das Wort Behörde mit Bezug auf eine Landesrundfunkanstalt und indirekt auch dem Beitragsservice fällt. Der Beitragsservice ist ja bestenfalls ein Inkasssounternehmen. Schon witzig dass das so einfach durchgewunken wird, jedoch nicht bewiesen  :laugh:

Gucky:
Anscheinend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man bar bezahlen kann:

tichyseinblick.de, 29.03.2019
GEZ: Kann man jetzt die Rundfunkgebühr bar bezahlen?
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sensationsurteil-rundfunkgebuehr-kann-bar-bezahlt-werden/


Edit DumbTV:
Diesen Artikel bitte diskutieren unter:
Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30624.0

Winkelmann:

--- Zitat von: Gucky am 28. März 2019, 08:11 ---Anscheinend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden

--- Ende Zitat ---
Nun, da hätte man wohl auf die Pressemitteilung warten sollen.
Diese ist nun online, das Gericht legt dem EuGH Fragen vor. Man fragt den Europäischen Gerichtshof, ob der deutsche Gesetzgeber Währungsfragen regeln darf.
Man könnte meinen, da wird der Bock zum Gärtner gemacht, aber so ist es. Wir haben den Euro.

Ich kann berichten:
Die Klägerseite hatte eine andere Auffassung bezüglich der Zuständigkeit gemäß Geschäftsverteilungplan. Schon hier wird deutlich, worum es Herrn Häring geht, um Währungspolitik. Das Gericht sieht jedoch den Anknüpfungspunkt beim Rundfunkrecht, es  blieb beim 6. Senat.
Zum Ende der Verhandlung verwies der Klägeranwalt auf eine Entscheidung des Reichsgerichts im selben Haus, in den 20er Jahren, auf die Notwenigkeit eines Ankers, für die Währung. Der Vorsitzende stellte dazu fest, er hätte ja nun die Chance, es besser zu machen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hyperinflation#/media/File:100-Billionen-Geldschein-2.jpg


Edit DumbTV:
Diesen Artikel bitte diskutieren unter:
Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30624.0

Gucky:
Steht ja in dem Zeitungsartikel

--- Zitat ---Nun hat das Bundesverwaltungsgericht für Deutschland entschieden; das Urteil ist damit vorerst wirksam. Aber das Verfahren wird, wie gesagt, dem Gerichtshof der EU vorgelegt.
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln