Aber außer bei den Profiteuren des sogenannten Rundfunk"beitrages" herrscht bei den unabhängigen Rechtsgelehrten ja die Überzeugung vor, dass dieser angebliche"Beitrag", unabhängig vom Namen, doch wohl eine Steuer ist.
Selbst die "Framing-Expertin" Elisabeth Wehling hat in ihrem Manual (S. 63) in diesem Punkt ihren Auftraggeber entblößt:
Bürger, die sich nicht gemäß der demokratischen Vereinbarung am gemeinsamen Rundfunk ARD beteiligen, sind wortbrüchig oder auch illoyal. [...] Sie sind Beitragshinterzieher, sie begehen Wortbruch, machen sich des Loyalitätsbruchs schuldig.
Das Wort Steuerhinterzieher ist Umgangssprache, das Wort "Beitragshinterzieher" hat vermutlich vor Elisabeth Wehling fast niemand verwendet. Wollte die Autorin damit ausdrücken, dass sie den "Rundfunkbeitrag" als Steuer einordnet?
Kein höherer Rundfunkbeitrag nötig
Und für einen höheren Rundfunkbeitrag (der für die technische Realisierung dann bestimmt nötig sein wird) geht er dann eben bis zum Bundesverfassungsgericht:
Steigender Rundfunkbeitrag - ARD droht mit Verfassungsklage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29640.0
Diese Doppelmoral des Herrn Wilhelm finde ich ziemlich widerlich. Und von solchen Leuten sollen wir uns ein Moral-Framing aufzwingen lassen?