Da die Rundfunkverträge den Bereich Rundfunk regeln, können sie selbst keine allgemeinen Gesetze im Sinne der Ausführungen des BVerfG sein.
Daraus folgt wiederum, daß die von LRA, BS und Co. vorgenommene Direktanmeldung so manch einer Person nicht auf die Rundfunkverträge gestützt werden kann.
Meinungen?
Eine Zwangsanmeldung ist absolut rechtswidrig, da diese gegen den Willen des Beteiligten vom BS ganz allein vorgenommen wird.
Das wurde bereits im Forum dargelegt. Wie soll eine Handlung des BS jemals begründet sein. Der BS ist keine Bezugsperson.
Es darf beim Rundfunk keine Zwangsanmeldung geben. (Bei der Krankenkasse ist das wohl möglich, da gesetzliche Pflicht)
Rundfunk ist bekanntlich Länderrecht.
Die Rundfunkverträge sind Vereinbarungen der Länder untereinander und kein Landesrecht. Die Rundfunkverträge selbst regeln noch gar nichts.
Diesen sog. RBStV erkenne ich nicht als ordentliches Gesetz an. Es ist und bleibt ein Vertrag.
Der RBStV ist lediglich auf einem Gesetzblatt des Landes Sachsen hinterlegt in seiner gemeinschaftlichen Fassung und nicht auf den Bewohner des Landes Sachsen zugeschnitten.
Es muss ein für den Bewohner Sachsens verbindliches Sächsisches Gesetz oder eben eine ordentliche Gesetzesänderung her.
Diese Vereinbarungen müssen zwangsläufig durch eine TRANSFORMATION zu Landesrecht gemacht werden.
Ich hatte das angeführt im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich, der ja in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich ist.
Das muss dem Bewohner eines Landes klar gemacht werden, wieviel von seinem Geld an andere Länder geht.