"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
EuGH C-66/19 > "Kaskadenverweise" unzumutbar > übertragbar auf RBStV?
Bürger:
...eine weitere interessante Verlautbarung dazu ;)
Presseportal, 26.03.2020
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
EuGH-Urteil: deutsches Kreditrecht ist europarechtswidrig - Entlastung für deutsche Kreditnehmer in Milliardenhöhe
--- Zitat ---[...]
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH ) in Luxemburg jetzt mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) abschließend entschieden und dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) damit höchstrichterlich attestiert, die Rechte der deutschen Verbraucher über Jahre hinweg europarechtswidrig empfindlich beschnitten zu haben. Experten sprechen schon jetzt von einer nie dagewesenen Niederlage für die Karlsruher Richter. Allein der bisherige Schaden für die deutschen Verbraucher dürfte sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen.
[...]
Für viele überraschend hat der BGH dann aber mit Urteil vom 22. November 2016 - Az. XI ZR 434/15 - entschieden, dass die Belehrung über den Fristbeginn angeblich doch "klar und verständlich" sei. Trotz vielfacher Aufforderung hat sich der BGH über Jahre hinweg beharrlich geweigert, diese Frage dem EuGH zur abschließenden Klärung vorzulegen. Das kaum nachvollziehbare und gebetsmühlenartig wiederholte Argument der Karlsruher Richter: Europarechtliche Bedenken seien weit und breit nicht zu erkennen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen unter
https://www.presseportal.de/pm/122701/4557577
Kennt man irgendwoher... ::) >:D
pinguin:
Eine derartige "Schnitzeljagd" ist i.S. "Rundfunkbeitrag" sogar schier unendlich; nämlich jene nach der Kenntnis, ob die in den Rundfunkverträgen bezeichnete, ominöse "gemeinsame Stelle" tatsächlich der "Beitragsservice" ist.
noGez99:
Und welches ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt"? Wo ist die festgelegt im Gesetz??
Insbesondere wenn wir Mehrländerrundfunkanstalten haben.
ope23:
Ehe auch hier viele Forumanen sich auf eine kleine Schnitzeljagd begeben - wie nämlich die Sache ans EuGH kam, wo doch der BGH im Jahre 2016 alles durchentschieden hat...
Es war das LG Saarbrücken, das im Jahre 2018 eine Frage an den EuGH gestellt hat.
(Quelle: verlinkter Artikel im ersten Posting)
Man beachte, dass diese Frage nicht aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kam. ::) ::) ::)
pinguin:
--- Zitat von: noGez99 am 27. März 2020, 13:52 ---Und welches ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt"? Wo ist die festgelegt im Gesetz??
--- Ende Zitat ---
Das wird nicht als klärungsbedürftig angesehen; denn die "zuständige Landesrundfunkanstalt" kann immer nur jene des Bundeslandes sein, in dessen Geltungsbereich jemand wohnt.
@ope23
Nach Bundesrecht sind ja auch die Landgerichte zuständig:
Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten gemäß GWB sind die Landgerichte zuständig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33479.0.html
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine Vertiefung von Einzelaspekten (wie z.B. welche die "zuständige Landesrundfunkanstalt" sei) oder Nebenbemerkungen, sondern bitte nur eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema diese Threads diskutieren, welches da lautet
EuGH C-66/19 > "Kaskadenverweise" unzumutbar > übertragbar auf RBStV?
und die Übertragbarkeit dieser EuGH-Entscheidung auf die "Kaskadenverweise" des RBStV zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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