Fordert ein Zwangsmitglied seine beim Beitragsservice gespeicherten Daten an, so bekommt er das weitbekannte Dokument mit den "harmlosen" Daten zugesendet.
Laut Auskunft des NDR ist auf diese Daten "leicht zugreifbar". Sie scheinen in einer "Arbeitsdatenbank" zu liegen, um die "normale" Datenpflege zu handeln.
Es existiert jedoch noch ein "Second level": Diese Daten können alles Mögliche enthalten, was sich auf die Zwangsabgabe und den Betroffenen bezieht. Auch Schriftverkehr mit anderen Institutionen. Auf dieses Level kann laut NDR "nur unter Schwierigkeiten" zugegriffen werden. Man soll daher die Anfrage spezialisieren, um aus diesem Datenbestand einen Datenauszug zu bekommen.
Die DSGVO sieht jedoch solch ein zweistufiges System nicht vor. Zudem weiß man ja bei der Anfrage gar nicht, welche Art Daten gespeichert werden. Der NDR verwendet den Ausdruck "Erstauskunft" falsch (Erstauskunft i.s.d. DSGVO ist die Auskunft, die das datenspeichernde Unternehmen dem Betroffenen bei Datenerhebung automatisch zusenden muss, um ihn darüber zu informieren,
dass gespeichert wird. Es hat nichts mit dem Art. 15 DSGVO zu tun!) und erfindet die abgestufte "weitere Auskunft", (In diesem Falle über die "tieferliegenden"Daten, von denen man meist gar nicht weiß, welcher Art sie sind und von wem sie stammen und deshalb nicht "spezialisiert" angefragt werden können.)
Verwaltungsvereinfachung á la Beitragsservice zur Verhinderung einer vollständigen Datenauskunft auf einer Ebene.
Briefverkehr beispielsweise, der ohne Angabe der Beitragsnummer ohne Kenntnis des Betroffenen über andere Institutionen an den Beitragsservice weitergeleitet wurde, wird über Name und Adresse der Beitragsnummer des Betroffenen (soweit sie existiert) zugeordnet. Dieser Vorgang ist bei mir mehrfach dokumentiert.
Die Anfrage über "fragdenstaat" an den NDR
Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVOhttps://fragdenstaat.de/anfrage/unvollstandige-auskunft-nach-art-15-dsgvo/#-wurde nach nicht zufriedenstellender Antwort des NDR zur Vermittlung an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vermittlung übersendet. Dieser prüft nun den Sachverhalt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)