In seiner Bachelorarbeit an der Technischen Universität Ilmenau beweist Thomas Lehner, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen keine Existenzberechtigung mehr hat:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-22753/ilm1-2011200070.pdfZusammenfassung
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen in seiner heutigen Form hatte seine
Existenzberechtigung zweifellos in den Nachkriegsjahren bis zu den Zeiten der
Dualisierung des Rundfunksystems. Gründe dafür lieferten die kaum
vorhandenen freien Frequenzplätze, ökonomische Besonderheiten von
Rundfunkprogrammen, sowie seine Meinungsbildungsrelevanz. Infolge
technischen Fortschritts änderten sich jedoch die Rahmenbedingungen auf dem
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Rundfunkmarkt, sodass der öffentlich-rechtliche Rundfunkbetrieb mittlerweile
nur noch unter publizistischen Gesichtspunkten zu legitimieren wäre. Dabei
besteht ein Widerspruch zwischen Ökonomie und Medienwirkungsforschung,
denn während ein Marktversagen im Rundfunkbereich mittlerweile nahezu
ausgeschlossen werden kann, wird der öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer
noch damit gerechtfertigt, z.B. meritorische Programminhalte in hohem Maße
liefern zu können. Jüngste Skandale um Schleichwerbung und Bestechung lassen
jedoch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und objektiven Berichterstattung
aufkommen, was die zunehmend steigenden Rundfunkgebühren nicht
rechtfertigt. Anreize zu effizienterem Umgang mit den Gebühren sind vonnöten,
dem steht jedoch die verfassungsmäßig garantierte Bestands- und
Entwicklungsgarantie im Weg. Die Digitalisierung zwingt die öffentlichrechtlichen
Anstalten zu verstärkten Aktivitäten auf neuen Märkten wie dem
Internet, was wiederum die Privatanbieter in ihrer Wettbewerbsfähigkeit
einschränkt. Die lange Geschichte des Rundfunks hat zwar gezeigt, dass dieser
sich an die jeweiligen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen
Gegebenheiten anpassen kann, aber eine zeitgemäße Anpassung an das digitale
Zeitalter noch nicht erfolgt ist.
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-22753/ilm1-2011200070.pdf