Trotz der Behauptung, das "Manual" sei dazu gedacht, um den Mitarbeitern den Umgang mit den "ARD-Gegnern" (!) zu erleichtern, zeigt sich beim Lesen doch deutlich, daß im Vordergrund die Gehirnwäsche der eigenen Mitarbeiter steht. Offenbar sind selbst die gutbezahlten Mitarbeiter langsam nicht mehr so überzeugt, daß das alles so in Ordnung ist. Kein Wunder, denn wer hätte dort mit einem derartig andauernden und hartnäckigen Widerstand gerechnet? (Bei weiterem Nachdenken nicht überraschend, immerhin sollen bewußte Nichtnutzer und Geringverdiener/Studenten ohne Bafög/Rentner/Wohngeldbezieher abgezockt werden, egal, ob sie das Geld haben oder nicht!)
Damit die Mitarbeiter nicht völlig verzweifeln, wird ihnen jetzt eine
Konditionierung - Entschuldigung! - ein "Hebbian Learning" verpaßt, damit sie selbst wieder an das glauben, was ihre Anstalten verbreiten. Daß sie für ein ausgewogenes, die Vielfalt sicherndes
Programm - Sorry, Programm wirkt so kommerziell - "gemeinsame mediale Infrastruktur", frei von Politik und Werbung, für jeden von jedem arbeiten würden. Daß auch die Nichtnutzer einen Vorteil hätten, weil ihre Oma Schlagermusik hören kann (ich dachte, der Schlagerkanal sei gestrichen worden?) und die Eltern die "bildende Unterhaltung" in Gestalt des Tatorts (!) genießen könnten.
Ohne den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk - Verzeihung, das darf man ja nicht mehr sagen! - die "ARD-Familie" hätten wir keine Demokratie, keine Wirtschaft, keine Mitmenschlichkeit mehr. Wir würden kulturell verrohen und wahrscheinlich bald wie die Höhlenmenschen übereinander herfallen.
Derart viel Phantasie hätte man Rundfunkgläubigen gar nicht zugetraut, zeichnet sich das "vielfältige
Programm" - Entschuldigung, das darf man ja auch nicht mehr sagen! - die "informierende und unterhaltende Infrastruktur", die jeden erreicht, doch durch einen erheblichen Mangel an SF- oder Fantasy-Filmen aus.
In Anbetracht der Hetze und der Verleumdung der Privaten (kommerziellen!) Sender, die das Denken, die Daten und den Geldbeutel der Bürger beherrschen wollen - natürlich ganz im Gegensatz zum
Staatsfunk - Sorry! - "gemeinsamen Rundfunk" - darf man sich fragen, wann die "ARD-Familie" von den bösen Privatsendern verklagt wird.
(Seite 47:) Der gemeinsame Rundfunk ARD gibt uns die Freiheit, uns weitflächig vollkommen selbstbestimmt und mündig zu bewegen - abseits von Barrieren und verschlossenen Türen der Kommerzmedien, jenseits vom Zugriff auf unsere Daten durch Internetriesen, abseits des Eingriffs in unser Denken durch werbedurchzogene Formate und wirtschaftlich oder politisch abhängige Redaktionen mit minimierter Rechenschaftspflicht und jenseits verrohender, gewalttätiger und menschenentwürdigender Formate, die Kommerzmedien ungehemmt in unsere Kinderzimmer verkaufen.
Philosophische Anmerkungen:
- Die Betonungen in Fett- und Kursivdruck sind original.
- Was in die Kinderzimmer gelangt, liegt noch immer in der Verantwortung der Eltern. Abgesehen davon sollte man sich schon fragen, ob es förderlich ist, wenn ein Fernseher im Kinderzimmer steht.
- Bei "selbstbestimmt" kam es anscheinend auch schon zu einer Umdeutung.
- Und was den Zugriff auf unsere Daten angeht: Ich sage nur einmaliger Meldedatenabgleich.
Von ZDF trennt man sich ebenfalls noch schnell, immerhin ist der Kahn
am Sinken - Entschuldigung! - halb leer mit Wasser gelaufen, was dadurch nicht verbessert wird, daß man offensichtliche und leicht nachzuprüfende Unwahrheiten verbreitet, wie die angebliche Staatsferne der "Familie" oder die zuverlässige und unabhängige Information (aus dpa-Quelle, aus der die meisten anderen ebenfalls ihre Informationen beziehen), deren faktische Nicht-Existenz nicht schon auf den ersten Blick dadurch deutlich wird, daß das gute Machwerk bar jeglicher Literatur- oder Quellenangaben ist, sowohl zur Theorie der
Konditionierung - Verzeihung! - des "Hebbian Learning" (durch ständige Wiederholung) als auch zu den schon längst bekannten Daten, denen in der "moralisch-strategischen" (Kein Witz!)
Propaganda - Ich weiß wirklich nicht, wie mir das ständig passieren kann! - neuen Framing-Sprache entgegengewirkt werden soll. Es wird nicht umsonst empfohlen, keine Fakten zu nennen. (Kein Wunder, da würde man zu schnell widerlegt.)
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.