Beim Rundfunkbeitrag denkt man ans Fernsehen. Doch nur 56 Prozent des Gelds fließen ins TV-Programm. Im Großposten "Sonstiges" stecken unter anderem Kosten für Verwaltung, IT, Marketing und die ARD-Orchester.
Man vergegenwärtige sich indes das Mantra der Rechtsprechung, das da lautet:
"Der Rundfunkbeitrag ist die Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Mitnichten! Der Rundfunkbeitrag finanziert einen Haushalt, mit dem eine Infrastruktur betrieben wird. Deshalb handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag eben gerade nicht um eine Gegenleistung für eine besondere Leistung.
Und was die ARD-Orchester angeht: Die sind so unnütz wie eine eigene ARD-Fußballmannschaft. Das hat nichts mehr mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk zu tun.