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Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke

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art18GG:
Mein Bekannter hat mich gebeten, das folgende Anschreiben in der Sache an die Auskunftsstelle des Petitionsausschusses hier im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen:


--- Zitat ---Landtag Nordrhein-Westfalen
- Petitionsausschuss -
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
                                                                 


Betr.: Eingaben vom 01.01.2019, 28.01.2019 und 03.03.2019 zur Petition I.A.3/
         17-P-2019-06330-01 mit Eingang beim Petitionsausschuss am 22.01.2019;
         c/o Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung von
         Rundfunk und Fernsehen, wenn die Beitragssumme alternativ für
         karitative Zwecke gespendet wird.      
             
Sehr geehrte Frau X,

mit Bezug auf den obigen Vorgang wird angefragt, ob der Petitionsausschuss Kenntnisse darüber hat, ob der Landtag in Nordrhein-Westfalen auf Grund der für verfassungswidrig erklärten Rundfunkbeitragserhebung auf Zweitwohnungen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 981/17) beabsichtigt, noch über weitere Befreiungsmöglichkeiten vom Rundfunkbeitrag zu beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil die Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2020 eine Neureglung zu treffen.

Auf Grund meiner teilweise noch anhängigen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bin ich bisher von konkreten Vollstreckungsmaßnahmen in der Sache verschont geblieben (vgl. Anlage 1). Daher stellt sich für mich immer noch die Frage, ob es eine Alternative zur Erduldung von Vollstreckungsmaßnahmen gibt, wie Sie aus der bisher eingereichten Dokumentation entnehmen können. Da ich nach wie vor über eine ausgezeichnete Bonität verfüge (vgl. Anlage 2), würde die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zu einer erheblichen Schädigung meines Rufes und meines Ansehens führen. Dies wäre dann auch nicht mehr reparabel, weshalb ich die in meiner Petition vorgeschlagene Alternative immer noch vorziehen würde.
     
Für eine kurze Rückmeldung in der Angelegenheit wäre ich Ihnen daher dankbar.

Hochachtungsvoll 




Anlage 1: Aktuelle Zahlungsaufforderung des Beitragsservice für die Rundfunkbeiträge
                 von 01.2013 bis 06.2019.
Anlage 2: Aktuelle Schufa Bonitätsauskunft

--- Ende Zitat ---
   

art18GG:
Mein Bekannter hat mittlerweile auf seine Eingabe vom 01.01.2019 ein Antwortschreiben vom Petitionsausschuss in der Sache 17-P-2019-06330-01 erhalten, das er mir gegeben hat, um es hier in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Es steht damit jedem frei, sich aus den hier veröffentlichen Dokumenten heraus selbst einen Überblick zu verschaffen, ob die beiden eingerechneten Petitionen wirklich in sachdienlicher Weise behandelt wurden. Das Antwortschreiben besteht aus zwei Teilen:

a) Beschluss des Petitionsausschuss vom 18.06.2019
b) Stellungnahme des Ministerpräsidenten vom 18.04.2019

Sehr geehrter Herr X,

art18GG:
Es ist schon interessant, wo und wie bei der dem WDR wohlwollenden Stellungnahme des Ministerpräsidenten der Fokus gesetzt wurde, d. h. welche Bereiche aus der Petition meines Bekannten hervorgehoben wurden und welche Bereiche einfach ignoriert werden. Dieses Dokument  ist für uns letztendlich nur als Beweismittel für zukünftige Auseinandersetzung dienlich; was natürlich bedauerlich ist, da wir schon gehofft hatten, dass die von uns vorgeschlagene Lösung zu den aufgeworfenen Problemen einen alternativen Weg durch die Möglichkeit der Spende bei karitativen Einrichtungen für sinnvoll gehalten werden könnte.
Eine signifikantes Beweismittel dürfte für den weiteren Werdegang in der Sache vor allem die folgende Sequenz aus der Stellungnahme des Ministerpräsidenten sein:

--- Zitat ---Für Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern, die ihrer gesetzlich gegebenen Rundfunkbeitragspflicht nicht nachkommen, sind Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Diese Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner stellen – wie aus den vom Petenten zitierten Berichten des Beitragsservice hervorgeht – eine zahlenmäßige Minderheit dar. Letzteres ist unter dem Aspekt der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehr zu begrüßen.

--- Ende Zitat ---
Im Klartext bedeutet dieser Absatz letztendlich nicht anderes als das, dass jeder Angehöriger einer Minderheit in Deutschland „begrüßenswerter“ Weise mit Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt werden darf, weil er zahlenmäßig zu vernachlässigen sei. Da es uns in der Sache nicht um die Zahlungsverweigerung für einen unnützen Staatsfunk, sondern um die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht, sollten wir uns schon jetzt mit den Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen des UN-Zivilpaktes beschäftigen, da es bei solchen Vollstreckungsmaßnahmen um eine konkrete politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung) ausgelöst durch eine staatliche Rundfunkbehörden geht. Es geht also weiter nach:

The Human Rights Committee,
c/o Petitions Unit
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
CH-1211 Geneva 10, Switzerland

Eine Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges ist hier zwar erwünscht, aber nicht notwendig. Eine Musterbeschwerde kann man auf Seite 116 ff. in der folgenden Publikation finden:
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt. Ein Handbuch für die Praxis von Bernhard Schäfer. In:
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/529/file/schaefer_b.pdf
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/handbuch_die_individualbeschwerde_nach_dem_fakultativprotokoll_z_zivilpakt.pdf
https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/32831

Das Schreiben des Vertreters des Ministerpräsidenten wird natürlich nicht unbeantwortet bleiben (Fortsetzung folgt).

fahrer:
Ich verstehe nicht, warum jemand ganz wild darauf ist den Rundfunktaler alternativ spenden zu können?

Reicht es nicht, einfach nur nicht zahlen zu müssen, was man nicht bestellt hat, also ein bedingungsloses opt-out?

In beiden Fällen erhalten die Staatssender keinen Zwangsbeitrag.

kieselbert:

--- Zitat von: fahrer am 27. Juni 2019, 16:47 ---Ich verstehe nicht, warum jemand ganz wild darauf ist den Rundfunktaler alternativ spenden zu können?
--- Ende Zitat ---

Ich finde die Aktion gut, ich wäre sogar bereit den doppelten oder dreifachen Betrag in eine Richtung zu spenden, die das Geld wirklich gebrauchen kann, solange der Zwangsrundfunk kein Geld von mir erhält. Ich wäre also auch für Tips dankbar (Kosten bis ca. 50€ /Monat), die es ermöglichen, den Beitrag zu verhindern oder genügend Kosten auf Seite des ZRF zu erzeugen, dass ihnen von meinem Beitrag nichts übrig bleibt (Aufwände erzeugen etc.).

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