"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Aktionen – Alternativen – Erlebnisse
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
art18GG:
Der Gedanke, der hinter dieser Frage steckt, ist vielleicht nicht deutlich formuliert. Es geht im Grunde um die Frage, ob aus dem Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert“ unterrichten zu können, eine Pflicht herleitbar ist, dies tun zu müssen. Darum geht es bei der Eintreibung eines Zwangsbeitrages für den Rundfunk, da hier ein Recht in eine Pflicht umgewandelt wird, was in meinen Augen nicht geht. Dies hat auch nichts mit einer tatsächlichen Nutzung zu tun, da es um den Förderungszwang geht. Analog zur Rundfunkpflicht zwingt die Schulpflicht Kinder beispielsweise nur zur Teilnahme am Schulunterricht, jedoch nicht dazu, das Lehrangebot einer Schule (als Anstalt des öffentlichen Rechts) tatsächlich zu nutzen. Hierzu verweise ich im Weiteren auf:
Sind ARD und ZDF überhaupt Anstalten des öffentlichen Rechts?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35851.0
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln