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Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl

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seppl:
@Lev: Strafrecht und Vollstreckungsrecht durcheinandergebracht?

Ich nehme an, im Strafrecht wird der Haftbefehl staatsanwaltlich ausgesprochen. Im Vollstreckungsrecht hingegen muss der Gläubiger die Haftkosten im Falle der Erzwingungshaft vorstrecken. Im schlimmsten Fall, wenn überhaupt keine Vollstreckung möglich ist, bleibt er nämlich auf den Kosten sitzen. Daher gibt es im Vollstreckungsrecht eine Haftanordnung nur mit Einwilligung des Gläubigers. Die Haft im Vollstreckungsrecht  hat zwar was mit dem Termin zur Vermögensauskunft zu tun, muss aber vom Gläubiger gewollt sein. Ohne grünes Licht des Gläubigers hier keine Erzwingungshaft!

Ohne Gewähr! So habe ich es aber verstanden.

Lev:
Mein lieber Seppl, das ist leider eine falsche Annahme!
Aus diesem Grund wollte ich auch mal Licht ins Dunkle bringen und habe mich in diesen Faden eingebracht.

Allgemein wird in diesem Forum, deiner oder einer ähnlichen Annahme gefolgt. Tatsächlich wird hier die Haft aber aus anderen Beweggründen angedroht.
 (Wie so häufig!)

Zunächst mal, das Strafrecht bzw. die Staatsanwaltschaft steht hier außen vor und spielt auch keine Rolle. Es handelt sich ja auch nicht um eine Straftat.
Es sei denn, Person A hätte im Vorfeld den Vollstreckungsbehörden gedroht oder sie beleidigt. Dies kann man hier aber ausschließen, denn sonst hätte man Person A was anderes mitgeteilt.

Natürlich handelt es sich hierbei, um die Durchsetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens¹. D.h. mit dem o. g. Schreiben, wurde dem sogenannten Schuldner verdeutlicht entweder zu zahlen oder den Termin wahrzunehmen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ladung und wer dieser nicht folgt, kann damit rechnen, dass er gezwungen wird den Termin wahrzunehmen.
Wie dieser Zwang rechtlich durchgesetzt wird, darf sich jetzt jeder mal selbst vor Augen führen.

Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. Dies gilt für Zeugen genauso wie für den beschuldigten einer Sache.
(Nur zu Erinnerung, auch ein Zeuge hat Pflichten. Ergo, selbst wenn man nichts getan hat, kann man dafür in Haft kommen.)

Die Frage ist also: "Wofür erfolgt die Haft?"

- Für die Schulden von 181.- Euro.
- Oder für das nicht wahrnehmen einer Ladung.

Genau das wird in diesem Forum häufig missverstanden.

¹ Durchsetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__284.html

Lev

P.S. Die bessere Frage wäre nun, welche Aussagen wären sinnvoll?

ope23:
Nachdem Lev etwas Weihnachtslicht in das Dunkel des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebracht hat, nun aber zu

--- Zitat von: Kurt am 25. Dezember 2018, 14:58 ---die Frage WER (angeblich) bereits einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt hat?

Der BR oder eine "nachgelagerte" Vollstreckungsstelle?

(...)

edit: gefunden! Es hat tatsächlich der BR Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt! 2014!
Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11719.msg79263.html#msg79263
--- Ende Zitat ---

Der Link ist von 2014 und dürfte mutmaßlich mit dem Fall von FritzP nicht viel zu tun haben und zeigt auch nicht auf, wie der seinerzeitig Betroffene an diese Information gelangt war. Wie nämlich kann der politische Gefangene des örR erfahren, wer den Haftbefehl gewollt hat?

Seit Jahren wird die Frage, wer eigentlich diese Haftbefehle sich "wünscht" (ob LRA oder BS oder ein GV in Eigenregie), äußerst vereinzelt beantwortet. Es ist z.B. offenbar fast unmöglich, als Delinquent das entscheidende Schriftstück zu sehen zu bekommen!?

DumbTV:

--- Zitat von: Lev am 25. Dezember 2018, 17:39 ---... Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. ...
--- Ende Zitat ---

Aus dem Schreiben des GV ist nicht zu entnehmen das es in dem Fall um eine Vermögensauskunft geht. Hier geht es um Zahlung eines Betrages (in bar) zum angesetzen Termin, sofern nicht vorher eine Überweisung auf das Konto des GV stattgefunden hat!

Schreiben die eine Vermögensauskunft ankündigen, sehen überlicherweise anders aus und erwähnen eine ggf. anstehende Vermögensauskunft ausdrücklich. Siehe z.B.:

Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24024.msg152638.html#msg152638


(Original: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=24024.0;attach=12822;image)

Bei Terminen zur Vermögensauskunft sollen auch immer entsprechende Dokumente mitgebracht werden.

Das stellt sich hier anders dar.

Lev:
@ DumbTV

--- Zitat von: DumbTV am 25. Dezember 2018, 19:22 ---
--- Zitat von: Lev am 25. Dezember 2018, 17:39 ---... Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. ...
--- Ende Zitat ---

Aus dem Schreiben des GV ist nicht zu entnehmen das es in dem Fall um eine Vermögensauskunft geht.

--- Ende Zitat ---

Faktisch hast du u. U. recht!   

___________________________Gegenfrage:____________________________________________________________

Wie viele andere Termine kennst du denn, die 802g androhen und einen Schuldner zwingen den Termin wahrzunehmen, in einer Zwangsvollstreckungssache?   

Lev    8)


Edit "DumbTV":
Bitte hier, wie überall im Forum, nicht in allgemeine Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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