Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17

Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag

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pinguin:

--- Zitat von: jedi_ritter am 22. Dezember 2018, 12:41 ---Die menschenverachtenden Schandurteile [...] sowie EuGH lehren,
--- Ende Zitat ---
Stop; es liegt zuallererst einmal am Kläger, seine Klage ordentlich auszuarbeiten, bzw. ausarbeiten zu lassen.

Übrigens erinnere ich gerne an EuGH C-260/89 zur Geltung des Art. 10 EMRK im Bereich Rundfunk, wonach keine Maßnahme rechtens ist, die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt, und füge auch hier an:


--- Zitat ---Rechtssache C-385/17
2. [...] und das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es die nationalen Gerichte daran hindert, auf der Grundlage des nationalen Rechts das berechtigte Vertrauen der Arbeitgeber*** auf den Fortbestand der nationalen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu schützen, [...]
--- Ende Zitat ---

Rechtssache C-385/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208963&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3316240


*** = Statt "Arbeitgeber" läßt sich auch "Unternehmen" lesen.

drboe:
Der Glaube an die seeligmachenden EU-Institutionen ist irgendwie anrührend. Wenn etwas nicht so läuft, dann sind wahlweise die Behörden und Richter schuld, die EU-Recht missachten. Verfängt das nicht, weil EU-Institutionen involviert sind, ist es halt der blöde EU-Bürger, der einfach keine Ahnung hat, wie man auf brandenburgische Art eine ordentliche Vorlage / Klage macht. Nur die EU, die ist in der Sicht stets OK. Pech nur, dass das EU-Recht und die dieses vertretenden Personen nicht vom Himmel gefallen sind, sondern Recht und Anwendung stets vom gleichen Personal stammt, das sich auch auf nationaler Ebene austobt. Und so demokratisch, wie uns oft vorgegaukelt wird, ist die EU keineswegs. Die Kommision, ein die Demokratie Hohn sprechender Haufen und quasi die personelle Resterampe der EU-Staaten, wird zudem von einem Gauner geführt, dessen Credo in Machtanmaßung besteht.

M. Boettcher

pinguin:
@drboe

Bitte erkenne doch einfach mal an, daß die EU hinsichtlich der Regeln für den gemeinsamen Binnenmarkt das Sagen hat und es gar nicht darauf ankommt, ob dieses alles demokratisch legitimiert ist, weil die Mitgliedsländer dieser EU, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, dieses so entschieden haben und eben zu einem Teil eigene Hoheitsrechte zur Realisierung dieses gemeinsamen Binnenmarktes auf diese EU verlagert haben.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier in den Pressemeldungen keine vertiefenden eigenständigen inhaltlichen Diskussionen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Presse-Artikel und dessen Aussagen zum Gegenstand hat.
Allgemeine und thematisch begrenzte Diskussionen zu EU-Recht werden bereits an anderer Stelle im Forum geführt. Mehrfachdiskussionen sind aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.

beat:

--- Zitat von: drboe am 22. Dezember 2018, 14:30 ---..Nur die EU, die ist in der Sicht stets OK. ..

--- Ende Zitat ---

Das ist das gleiche wie mit dem Sozialismus. Der ist auch die definitive Lösung aller Probleme. Seit den ersten Versuchen 1917 wurde er einzig noch nicht richtig umgesetzt. Aber im nächsten Anlauf schafft er das Paradies auf Erden.  ;)

Wenn eine fixe Idee mal zur Ideologie gerinnt, dann ist sie durch keine Realität mehr zu erschüttern. Ob die fixe Idee EU, Sozialismus oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk heißt, ihre Verteidiger sehen sich im Recht, sie gegen Widerstand mit allen Mitteln durchzusetzen.

pinguin:
@Bürger
Es funktioniert nicht, einen derartigen Titel zu formulieren, ohne in die Hintergründe abzuschweifen.

Der EuGH hat den Rundfunkbeitrag eben nicht geheiligt, sondern lediglich festgestellt, daß er offenbar mit dem aktuellen EU-Beihilferecht übereinstimmt und erkannt, daß die anderen Vorlagefragen nicht mit den für Vorlagen gültigen Vorschriften des EuGH zusammengehen und sie nur deswegen nicht zur Entscheidung angenommen.

Hört bitte auf, da etwas hineinzuinterpretieren, was nicht geschrieben steht.


Edit "Bürger":
Diese kurze - und wohl auch zutreffende - Erklärung hätte auch oben bereits ausgereicht ;)
Es funktioniert aber nicht, einfach nur auf Wortfetzen aus dem Betreff oder dem Vorgänger-Beitrag anzuspringen und dann mit weiteren Nebenbemerkungen abschweifende und/oder Mehrfachdiskussionen loszutreten.
Ein - kurzer(!) - Quer-Verweis auf bereits bestehende Diskussionen wäre stattdessen das Mittel der Wahl.
Daraufhin erfolgte obiger Moderatoren-Hinweis, mit dem Ansinnen, weitere Abschweifungen/ Vertiefungen zu vermeiden.
Wir können nicht in jedem Thread, wo das Wort "EU" auftaucht, das EU-Thema durchdeklinieren und immer wieder das gleiche, schon mehrfach gepostete nochmals und immer wieder posten einschl. Urteilsverweise usw.
Der Titel lautet auch nicht, dass der "EuGH den Rundfunkbeitrag geheiligt" hätte, sondern "Der Zweck heiligt die Mittel". Dies sagt etwas anderes aus.
Der Betreff bei den Pressemeldungen ist zudem den Schlagzeilen geschuldet, auf welche wir (noch?) keinen Einfluss haben ;)
Das Kern-Thema bestimmt sich zudem nicht nur aus dem Betreff, sondern immer auch im Zusammenhang mit dem Einstiegsbeitrag - und das Pressemeldungsboard ist ein Pressemeldungsboard - und eben nicht für vertiefende inhaltliche Diskussionen vorgesehen, schon weil die Pressemeldungen nach ein paar Wochen/ Monaten ins schreibgeschützte Archiv wandern.
Auch war der Hinweis als Hinweis/ Ermahnung gedacht, jedenfalls nicht noch weiter abzuschweifen und zu vertiefen.
Dieser etwas längere Moderatoren-Hinweis bleibt hier vorerst stehen, damit die Hintergründe erklärt sind.
Mit der eindringlichen Bitte um Verständnis und konsequente Berücksichtigung.

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