Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17

Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag

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jedi_ritter:

--- Zitat von: pinguin am 22. Dezember 2018, 13:04 ---
--- Zitat von: jedi_ritter am 22. Dezember 2018, 12:41 ---Die menschenverachtenden Schandurteile [...] sowie EuGH lehren,
--- Ende Zitat ---
Stop; es liegt zuallererst einmal am Kläger, seine Klage ordentlich auszuarbeiten, bzw. ausarbeiten zu lassen.
--- Ende Zitat ---

Formalismus, Formalismus und erneut Formalismus!
Formalismus als billige Waffe der Gerichtsbarkeit, um berechtigte Klagen der Bürger gegen die radikale, gierige Rundfunk-Lobby unbekümmert abzuschmettern (mit meinen Klagen ist es nicht geschehen, aber mit vielen anderen war es wohl der Fall). Formalismus, der gegen die Rundfunkanstalten natürlich nie Anwendung findet: Diese können sich ja erlauben, Widerspruchsbescheide erst nach mehreren Monaten, wenn nicht sogar nach Jahren, zu erlassen.
Es ist nun sicherlich richtig Druck auf Politiker und Parteien auszuüben, denn sie sind schließlich nicht nur für die zu hohe Steuerbelastung (samt überholte Steuern wie der "Soli"), sondern auch für Zwangsabgaben verantwortlich.

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