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Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag

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DumbTV:


faz.net, 13.12.2018

EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Der Zweck heiligt die Mittel

von Michael Hanfeld


--- Zitat ---Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Rundfunkbeitrag bestätigt. Er verstoße nicht gegen europäisches Recht. Die Grundsatzfragen zu diesem Beitrag bleiben aber weiter ohne Antwort.
[...]
Dass sich dessen Systematik vollkommen geändert hat und es eben nicht mehr darauf ankommt, ob man ein Rundfunkgerät besitzt; dass schon die bloße Möglichkeit, ARD, ZDF und Deutschlandradio zu empfangen, die Pflicht, den Beitrag zu entrichten, begründet – das interessiert den Generalanwalt und das Gericht der EU schlicht nicht.

Sie argumentieren vom Zweck her. Der besteht darin, die Anstalten mit Geld auszustatten, und dieser Zweck hat sich nicht geändert. Deshalb ändere sich auch mit Blick auf den EU-Binnenmarkt nichts. So einfach kann man sich das machen. [...]
--- Ende Zitat ---

weiteresen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/der-europaeische-gerichtshof-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-15940405.html

Frühlingserwachen:

--- Zitat ---Den Rundfunkbeitrag hält in der Tat niemand mehr auf.
--- Ende Zitat ---

Doch, die Masse der Zwangs-Rundfunkbeitragsverweigerer kann es 8)

art18GG:

--- Zitat ---Jetzt herrsche endlich Rechtssicherheit, frohlocken die Intendanten der Sender.
--- Ende Zitat ---

Wenn an der Rechtssicherheit Zweifel bestanden, dann hätte man den Entwurf des RBStV der Kommission der Europäischen Union zur Prüfung vorlegen müssen. Stattdessen haben die Anhänger des Staatsfunks hier gepokert und darauf gehofft, dass nach einer langjährigen Einführung des Rundfunkbeitrages die Institutionen der Europäischen Union nicht mehr so genau hinschauen würden. Diese Rechnung ist nach der Entscheidung zur Vorlage des Landgerichtes Tübingen wohl voll aufgegangen, wobei es den Anhängern der staatliche geförderten Sender wahrscheinlich egal gewesen wäre, wenn der Gerichtshof entschieden hätte, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten gewesen wäre. Es ist schließlich nie strittig gewesen, dass der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe ist, sondern nur fraglich gewesen, ob die Kommission in der Sache einfach übergangen werden kann. Der Gerichtshof lässt diese Frage letztendlich offen, da er sich mehr mit der Unzulässigkeit von hypothetischen Fragen beschäftigt hat.

Man muss natürlich die Frage stellen, ob das anfragende Gericht nicht daran hätte denken müssen, dass es schon sinnvoll gewesen wäre, wenn etwa bei der Frage zur Diskriminierung von alleinerziehenden Müttern zumindest eine der sechs vom SWR verklagten Personen diese Eigenschaft auch aufgewiesen hätte. Es bleiben in der Sache „Rundfunkbeitrag“ damit viele Fragen weiterhin ungeklärt, was vor allem für die eigentliche Frage vieler Bürger gilt, weshalb das Landgericht Tübingen das einzige Gericht in Deutschland war, das den Mut gehabt hat, eine solche Anfrage überhaupt nach Luxemburg zu senden.     

Auch wenn der Verfahrensweg zu den Verwaltungsgerichten in dem obigen Vollstreckungsverfahren keine Rolle gespielt hat, muss man vielleicht mal darauf hinweisen, dass die durch staatliche Beihilfe finanzierten Rundfunkanstalten durch die Möglichkeit der Entscheidung, wem sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen oder nicht, sich die Kläger aussuchen können. Aus eigenen Erfahrung weiß ich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass jeder einen solchen Widerspruchsbescheid bekommt. Zum Beleg dieser Form der Manipulation der Rechtsprechung verweise ich nur auf die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Zweitwohnung, in der der Kläger erst durch die Einreichung einer Untätigkeitsklage es geschafft hat, einen Widerspruchsbescheid zu erhalten, der ihm den Weg zu den Gericht ermöglicht hat. Auf so eine Idee kommt nicht jeder Bürger und auch nicht jeder Rechtsanwalt.

Zur saloppen Arbeitsweise des Generalanwaltes im Verfahren verweise ich im Übrigen auf meine Kommentare in einem anderen Thread:   

Generalanwalt hält Vermieter und nicht Mieter für beitragspflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg184398.html#msg184398

Der Generalanwalt hat ganz offensichtlich nicht seine Hausaufgaben gemacht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181231.html#msg181231

Die Menschenrechtsfragen werden einfach übergangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181073.html#msg181073

Waldi:
Der EuGH tut der europäischen Idee damit KEINEN Gefallen - im Gegenteil, es erhöht den Frust, weil die ganzen Argumente einfach unkommentiert vom Tisch gefegt wurden - die Menschen sind dem EuGH offenbar vollkommen egal - ein trauriger Tag für Europa.

jedi_ritter:
Die menschenverachtenden Schandurteile vom BVerfG sowie EuGH lehren, dass die Rundfunk-Lobby alles kauft und alles kaufen kann. Solange eine radikale Lobby nach Belieben Millionen von Bürgern erpressen darf, muss sich diese wohl in keiner Weise vor Gerichtsverfahren fürchten. Und somit ist in 2018 die globale Dekadenz der Gerichtsbarkeit erreicht. Allerletzte Chance EGMR: Ob Menschenwürde noch eine minimale Bedeutung auf der Welt besitzt...

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