Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17

EuGH : Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

<< < (2/8) > >>

Blitzbirne:
Das ist der Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich. Ein paar gelbe Westen haben gereicht, dass die Staatsmacht zurückrudert...

Quantentunnel:
erwartungsgemässes GAME OVER  >:(

Naggi:
Hallo
Das ist ein Schlag ins Gesicht und eine Frechheit , wie kann man einer "Anstalt" erlauben in
die eigene Brieftasche fassen zu dürfen . Reichen denn nicht die Steuern die wir bezahlen müssen ? Bei der Zeitung, Sky o.Ä. braucht man ja auch nicht Abgaben entrichten, wenn man es nicht abonieren will .
ORF, SR , sind verschlüsselt und kann in Deutschland nicht empfangen werden, aber die Österreicher , Schweizer können das Deutsche Programm unverschlüsselt empfangen .
Ist das nicht auch ungerecht ? Ich bin für eine Verschlüsselung des Ö/R , wer es möchte kann es abonieren, wer nicht kann ja die freien Programme schauen . In der heutigen Zeit sollte es durch die Digitalisierung  kein Problem sein.

Frühlingserwachen:
@ Blitzbirne


--- Zitat ---Das ist der Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich. Ein paar gelbe Westen haben gereicht, dass die Staatsmacht zurückrudert...
--- Ende Zitat ---

In Frankreich waren genau nicht ein paar Gelbwesten auf der Straße, sondern ein paar Hunderttausend im ganzen Land. Das ist der Unterschied zu Deutschland.
Wieviel Infostände oder anderweitig nach außen gerichtete Aktionen zum Rundfunkbeitrag gab es in Deutschland ? Wurde da jemals in einer Zeitung oder Nachrichtensendung darüber berichtet ? 
Würden in Deutschland soviel auf die Straße gehen, wie kürzlich bei den Protesten gegen den Wohnungsmangel, bekäme das schon eine andere Dimension. Ich denke der RF-Beitrag müsste sich ca. auf 30€ hoch schrauben, bis es etwas mehr Proteste gäbe. Aber Hunderttausende wie in Frankreich totzdem nicht. der Deutsche schaut einfach zu gern in die Mattscheibe.

sonne2016:
Das viele Geheule wird auch in Zukunft nichts mehr bringen. Dieser Staat im Staate wurde seit vielen Jahrzehnten nicht nur durchs Tun, sondern gleichermaßen durchs Nichtstun legitimiert. Wer nun mit einem anderen Urteil gerechnet hat, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts, dem ist ja sowieso nicht wirklich zu helfen. 

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln