Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17
EuGH Luxembourg, Urteil C-492/17, 13.12.2018
Frühlingserwachen:
@ St.Paulus
--- Zitat von: St. Paulus am 13. Dezember 2018, 18:15 ---Gab es diese Form der Berichterstattung eigentlich auch schon in der umgekehrten Variante, also dass berichtet und begründet wurde, warum sich ein immer größerer Teil der Bevölkerung weigert, diesen Beitrag zu entrichten?
--- Ende Zitat ---
Wenn es nur mal so wäre, dass ein größerer Teil der Bevölkerung sich weigert, diesen Beitrag zu entrichten.
Tatsache ist, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung sich weigert.
Und das Perverse an dieser Geschichte, dass die Beiträge des größeren Anteils der Bevölkerung herhalten müssen für GV und sonstige Repressalien, um den kleinen Anteil der Verweigerer zu erpressen. Wäre es umgekehrt, hätte man sich seitens des Rundfunks längst eine andere Finanzierungsquelle gesucht - und auch gefunden.
art18GG:
Als überzeugter Europäer bin ich von diesem Urteil sehr enttäuscht, da es wieder einmal aufzeigt, dass es bei der Europäischen Union nur um Wettbewerb und nicht um Menschenrechte geht.
Dies ist und bleibt wohl ein Problem der Union. Man sollte dann aber zumindest erwarten können, dass wenigstens bei Fragen zum Wettbewerbsrecht sauber gearbeitet wird. In dieser Hinsicht habe ich schon in einem anderen Thread die Arbeitsweise des Generalanwaltes kritisiert. Da das Gericht sich den Empfehlungen des Generalanwaltes in seinem Urteil anschließt, gilt diese Kritik damit auch für den Gerichtshof in Luxemburg.
Aus dem Thread:
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
Generalanwalt hält Vermieter und nicht Mieter für beitragspflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg184398.html#msg184398
Der Generalanwalt hat ganz offensichtlich nicht seine Hausaufgaben gemacht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181231.html#msg181231
Die Menschenrechtsfragen werden einfach übergangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181073.html#msg181073
Lev:
@ art18GG
--- Zitat von: art18GG am 14. Dezember 2018, 15:14 ---Als überzeugter Europäer bin ich von diesem Urteil sehr enttäuscht, da es wieder einmal aufzeigt, dass es bei der Europäischen Union nur um Wettbewerb und nicht um Menschenrechte geht.
Dies ist und bleibt wohl ein Problem der Union. Man sollte dann aber zumindest erwarten können, dass wenigstens bei Fragen zum Wettbewerbsrecht sauber gearbeitet wird.
--- Ende Zitat ---
"Ohhh,,, wie ich den Fett-gedruckten Satz liebe." Sind Schweizer keine Europäer?
Wo Union draufsteht, ist auch Union drin! 8) "Für die die das noch immer nicht auseinanderhalten können."
Und wenn wir schon beim auseinanderhalten sind...
...Wat isset denn nun! >>> Wettbewerbsrecht oder Menschenrecht?
Wenn es dabei um Rundfunk geht, dann frag das bitte keinen Menschenrechtler. Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass er sich umdreht und seiner Wege geht.
Lev
art18GG:
@Lev
Da die Europäische Union offensichtlich immer noch deutliche Problem im Bereich der Menschenrechte aufzuweisen hat, ist es auch fraglich, ob die Schweizer, die natürlich auch Europäer sind, jemals der Union beitreten werden. Auf die anderen Themen bin ich in den erwähnten Threads bereits eingegangen, weshalb ich mich hier nicht wiederholen möchte. Vielleicht auch mal das Urteil lesen. Siehe gegebenenfalls auch:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg179505.html
pinguin:
--- Zitat von: Lev am 14. Dezember 2018, 15:37 ---Sind Schweizer keine Europäer?
Wo Union draufsteht, ist auch Union drin!
--- Ende Zitat ---
Die Schweiz befindet sich zwar mittig in Europa, ist aber kein Mitglied der Union; es hat lediglich diverse Verträge der Union mit der Schweiz. Für die Schweiz gilt aber die EMRK, weil diese von der Schweiz kraft Ratifikation Teil ihres Landesrechts wurde; die Schweiz ist also Mitglied im Europarat.
--- Zitat von: Lev am 14. Dezember 2018, 15:37 ---...Wat isset denn nun! >>> Wettbewerbsrecht oder Menschenrecht?
--- Ende Zitat ---
Die Art. 107 und 108 AEUV betreffen Beihilferecht, also Wettbewerbsrecht, in denen der einzelne Bürger nicht beteiligtenfähig ist.
In Sachen EMRK ist der EuGH nicht entscheidungsbefugt, trotz der Tatsache, daß die EMRK auch Recht der Union darstellt.
Es muß zwingend die Verbindung zwischen einer EU-Vorschrift bestehen, die die Länder umzusetzen, bzw. anzuwenden haben, in deren Folge Belange des Bürgers betroffen sind, die den Anwendungsbereich der Charta eröffnen; nur in diesem direkten Zusammenhang entscheidet der EuGH auch in Sachen EMRK.
Art. 107 wie 108 AEUV gehen mit der Charta in Belangen des Bürgers nicht zusammen.
--- Zitat von: art18GG am 14. Dezember 2018, 16:20 ---Da die Europäische Union offensichtlich immer noch deutliche Problem im Bereich der Menschenrechte aufzuweisen hat,
--- Ende Zitat ---
Seitens der Kommission wurde das in ihren regelmäßigen Berichten auch erkannt; hier sind dicke Bretter zu bohren.
Deswegen hat es ja die Überlegungen, die Gewährung europäischer Fördermittel an die zwingende Rechtstreue derjenigen Organisationen zu koppeln, die Fördermittel beantragen.
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