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Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
PersonX:
Unpfändbarkeit interessiert die Bank nicht primär, die wird das Geld nach Ihrer Aussage einbehalten oder abführen, es sei denn, es liegt ihr ein Beschluss dazu vor, welcher ihr das direkt untersagt.
Auf der anderen Seite kann der Betroffene vor der Pfändung einen entsprechenden Beschluss besorgen und der Bank vorlegen, dass seine Freigrenze entsprechend größer ist oder die Pfändung auch direkt anfechten.
Die Bank muss/wird nur die jeweiligen Regeln einhalten, die ihr tatsächlich bekannt sind.
drboe:
Vor übermäßigem Zugriff würde vermutlich ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze schützen.
Siehe Zivilprozessordnung
§ 850k - Pfändungsschutzkonto
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
Ein Muster für solchen Antrag findet man unter
https://www.team-u.de/_files/C5BE38FCA353DD4CCFC19DDB85F93FF6/Muster_Erhoehung_Pfaendungsfreibetrag_Angestellte_850f_v2017.pdf
Nähere Erläuterungen findet man z. B. unter
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/konto-und-lohn-gepfaendet-wie-ich-den-vollen-unpfaendbaren-betrag-bekomme/
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/%C2%A7-850k-zpo-antrag-selbst-gestellt-teil-2/
Man beachte auch den Teil der Doppelpfändung, d. h. Bankkonto und Lohn werden beide gepfändet.
M. Boettcher
Housebrot:
--- Zitat von: Frühlingserwachen am 18. September 2018, 11:17 ---Geht nur 1 Cent mehr ein, und es liegt der Bank eine Pfändungsverfügung des Beitragsservice vor, wird der sofort abgeführt.
--- Ende Zitat ---
Wieso darf der Beitragsservice eine Pfändungsverfügung erlassen?
Grüße
Adonis
Edit "Bürger":
Bisheriger Kenntnis nach werden die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von der örtlichen Vollstreckungsstelle (bei Vollstreckung durch Stadtkasse oder Finanzamt?) oder von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt "erlassen" - oder?
Siehe u.a. auch unter
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74839.html#msg74839
Vom Kern-Thema abschweifende bzw. darüber hinausgehende eigenständige Fragen - d.h. auch die Frage, wer Pfändungs- und Einziehungsverfügungen im Allgemeinen und bzgl. "Rundfunkbeitrag" im Besonderen überhaupt erlassen darf und ob dazu auch Landesrundfunkanstalten/ Beitragsservice gehören - bitte gut aufbereitet in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutieren - vorher jedoch bitte ausgiebig per Suchfunktion des Forums prüfen, inwiefern bereits bestehende Diskussionen/ Erkenntnisse dazu existieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Frühlingserwachen:
Neuer Pfändungsfreibetrag ab 1.7.2019
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
Vom 4. April 2019
LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2019/p-konto-bescheinigung-ab-1-7-2019/
--- Zitat --- Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2019 in Absatz 1 Satz 1 von 1 133,80 auf 1 178,59 Euro monatlich, von 260,93 auf 271,24 Euro wöchentlich, von 52,19 auf 54,25 Euro täglich,
--- Ende Zitat ---
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2019/04/bgbl1-2019-12-443.pdf
pjotre:
Die Pfändungsfrei-Grenzen sind bedeutsam,
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sofern man "Ewigkeiten" lang versäumte, geeignete Befreiungsanträge zu stellen.
Vollstreckung ist ja nur ein Ergebnis von "Treibenlassen" statt zu kämpfen. Wer beizeiten und noch ohne VG-Klage sein Fell derart teuer streitig verkauft, dass es den Gegner 10 000 Euro Juristenkosten kosten würde, der dürfte in aller Regel in Ruhe gelassen werden.
Nun zur Strategiefrage:
Die Härtefall-Regelung für die Rundfunkabgabe ist in der gesetzlichen Logik nicht mit diesen Grenzen verknüpfbar.
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Insofern ist ein Befreiungsantrag nötig, der jeden Inkassobetrug sofort ausschließt, indem schon im Antrag sämtlich Rechtsgrundlagen aufgeführt sind. Dann wissen ARD-Juristen, wenn sie es "wieder mal versuchen würden", hätten sie ganz konkret zu befürchten, dass das Verwaltungsgericht die Akte an die Staatsanwaltschaft abgeben könnte,
- um sich die Arbeit zu vereinfachen
- und gegen sich selbst den Vorwurf der Rechtsbeugung zu verhindern.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts spielt insofern dort hinein,
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als analoge Anwendung eingefordert werden kann, sofern im Einzelfall das Existenzminimum überschritten wird.
Ein analoges Pilotverfahren über die analoge Sozialdaten-Verwertung wird übrigens gerade geführt, von hier begleitet durch eine Person X mit geeigneter "Aktivlegitimation", und ist bei einer Landesregierung anhängig, Fristsetzung bis August 2019.
Danach wohl geeignet für sofortige Verfassungsbeschwerde, danach EGMR-Verfahren.
Nicht vom Forum "spenden-akkreditiert", deshalb im Forum keine weiteren Angaben.
Komplette Briefbeispiele für Befreiung von Geringverdienern, die all dies integrieren,
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auch die Analogiesache (eventuell befreibar nämlich beispielsweise bis zu rund 1500 Euro Monatseinkommen bei Einzelhaushalt),
diese Texte sind im Internet kostenlos abrufbar. Der Volltext erfordert das Einloggen per E-Mail-Adresse.
Es umfasst sofort Befreiung / Rückzahlung für alles seit 2013 und für die Zukunft, so lange weiterhin Geringverdiener unterhalb der Grenzen.
Statistischer Befund: Praktisch 0 Prozent der dergestalt Befreibaren sendet solche Anträge auf Befreiung.
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Konkret, sofern man per PM oder E-Mail dafür in Betracht kommende Geringverdiener informiert, so kann man den Nichtabruf der Volltext-Variante ersehen,
also den demnach fehlenden Willen,
- die Gesamttexte überhaupt zu lesen,
- die rund 20 Seiten in die Textverarbeitung zu kopieren,
- mit oder ohne Änderung,
- Absender und Intendant usw. einzufügen und abzusenden.
Diese Nichtbereitschaft sogar schon für die Lesestufe des Volltextes ist für nahezu 100 % der geeignet Informierten als fest belegt anzusehen. - Die E-Mail-Adresse ist nötig (erfragt für die zweite Texthälfte), um bei Bedarf über rechtlich relevante Nachträge informieren zu können.
Unter diesen Umständen werden Hilferufe bezüglich der Pfändungsfreigrenze als seltsam empfunden.
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Nicht bezüglich des Einzelnen, dem diese Info möglicherweise bisher gar nicht vorlag.
Sehr wohl bezüglich des Gruppenverhaltens, das die Informationsverbreitung hemmt, weil ohne eigenen "Stallgeruch".
Wenn Leute ihre Rechte nur wahrnehmen, sofern im Kollektiv moralisch kraftgerüstet -
- Gruppentrieb als Mutmacher, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenkoh%C3%A4sion
so müssen wir uns eben entschließen, im Kollektiv diese rückenstärkende Animierung zu liefern, damit die Einreich-Schwachen zu Einreichern mutieren.
Und dann sagt der Rechtsstaatsverteidiger sich ferner: Der Durchschnittsbürger ist zu schwach,
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seine Rechte mutig zu erstreiten, selbst wenn das kostenlos geht.
Es geht also letztlich vielleicht nur über einen Stellvertreterkrieg durch Kundige, wie man gegen einen Politik- und Justizskandal vorgehen kann.
Anwaltskompetenz schafft das nicht, oder muss ich einmal mehr auf das Debakel in diesem Sinn verweisen von VG, OVG, BVerwG, BVerfG bis EGMR?
Wirtschaftsrecht, Staatssystem, Rechtssystem und vor allem Strafrecht, alles in Kombination, ist betroffen, also eine völlig andere Kompetenzstruktur als die der "Schul-Juristerei".
Das Dilemma ist, diese Kompetenz gibt es wie die darunter liegende der üblichen anwaltlichen Vertretung nicht total kostenlos
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- und wo bei Bürgern die Kompetenz und Entschlussstärke fehlt, total kostenlose Briefbeispiele zu verwenden,
- da fehlt erst recht die Kompetenz, das Wie von NGO-Stellvertreterkriegen zu begreifen
- und also mit Spenden zu subventionieren.
Das gewagte rechtsfehlerhafte Geringverdiener-Inkasso
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- verletzte Rechte von rund 4 Millionen Haushalten - 10 Prozent der Bürger -
ist ein unerträglicher Skandal. Immer wieder neu, auch wenn es für die Eingeweihten als penetrant empfunden wird:
Wer gibt den geeignet Informierten das moralische Recht, den möglichen Zugang und Beistand für die vielen Betroffenen in Foren, bei Facebook usw. fortzulassen?
Dies wurde nicht geschrieben, um hier Diskussion mit längeren Texten zur Strategiefrage auszulösen. Bitte kurze Kommentare oder gar nicht. Längere Texte, vielleicht sogar kontrovers, das würde zu weit fort führen vom Thema des Threads.
1x ausführlich, das passt thematisch zum Thread-Thema. Wer darüber ausführlich diskutieren möchte, mag eionen neuen Thread dafür öffnen. Ich sehe allerdings wenig Sinn darin. Es wurde darüber viel erörtert. Es geht eigentlich nur noch um das Wollen oder Nichtwollen.
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