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Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
Markus KA:
--- Zitat von: FKupp am 20. November 2019, 20:41 ---Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass ein Rundfunkgegner der Meinung gewesen sein könnte, er müsse mal die sogenannte Pfändungstabelle anschauen, damit er weiß, was die GEZ, oder deren Gehilfen, holen kann oder könnten.
Nach Einsicht könnte sich so mancher von den Rundfunkgegnern einfach zurücklehnen und die mal machen lassen, so nach dem Motto, wer die Musik bestellt, bezahlt auch...
--- Ende Zitat ---
Schuldnerberatung-diskret - Rechtsanwältin Caroline Brandt
Pfändungstabelle 2023 und die Pfändungsfreigrenzen
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
--- Zitat von: Schuldnerberatung-diskret - Rechtsanwältin Caroline Brandt, Pfändungstabelle 2023 und die Pfändungsfreigrenzen ---[...]
Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.
Die Pfändungstabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jährlich angepasst.
Nettolohn monatl.| Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personen0 - 1.409,99 €| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 €[...]1.490,00 - 1.499,99 €| 61,40 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 €[...]
Alle Beträge über 4298,81 Euro sind voll pfändbar!
--- Ende Zitat ---
Auf o.g. Seite gibt es u.a. auch einen
online-Pfändungsrechner
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungsrechner
querkopf:
Ich erlaube mir den dezenten Hinweis, daß die Pfändungsfreigrenzen nur für die Pfändung von Geldleistungen (also Rente, Arbeitseinkommen oder Bezüge) bzw. Kontoguthaben gelten. Sie hindern z.B. einen Vollstreckungsbeamten* hingegen nicht, Vermögensgegenstände, also z. B. die Briefmarkensammlung oder den Porsche vor der Haustür, zu pfänden und zu versteigern.
*Edit "Bürger": Vorsorglicher ergänzender Hinweis, dass im Gegensatz zu einer Vollstreckung durch Stadtkassen/ Vollziehungsbeamte im Falle einer Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht (betrifft wohl lediglich Sachsen, Bayern, BaWü?) eine Pfändung von Vermögensgegenständen nach bisheriger Erfahrung in aller Regel nicht zur Debatte steht, sondern allenfalls Konto-/ Lohnpfändung (wohl durch die Rundfunkanstalt selbst). Insofern dürften insbesondere in den benannten Bundesländern, in denen die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht erfolgt, die Pfändungsfreigrenzen effektiv wirken, wenn die Betroffenen davon "richtig" Gebrauch machen.
Markus KA:
Es soll lediglich darauf hingewiesen werden, dass sich das monatliche nicht pfändbare Guthaben (z.B. P-Konto oder Gehalt) jährlich erhöht.
Wir nähern uns langsam der durchschnittlichen Altersrente, die nach mindestens 45 Versicherungsjahren wohl bei 1.543 Euro monatlich liegt.
Man kann wohl mittlerweile behaupten, dass sich das P-Konto bei einigen Personen in den letzten Jahren durchaus bewährt hat.
FKupp:
Die geschützte Summe liegt seit 1. Juli 2024 bei 1.499,99 ;D
Weiterlesen auf:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/165a/VO
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