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Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)

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Markus KA:
Ein ergänzender Hinweis aus einem möglichen fiktiven Gepräch mit der Fachangestellten einer deutschen Bank im Bereich, Kreditwesen, Vollstreckung und Pfändung.

Es könnte erklärt worden sein, dass zwar das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einer Person bei der SCHUFA eingetragen wird, dies aber lediglich als Information für die Banken dienen soll, da jede Person nur ein P-Konto haben dürfe.
Dieser Eintrag hat zunächst keine Auswirkungen oder Konsequenzen auf die Kreditwürdigkeit oder finanzielle Situation der betroffenen Person. Natürlich gibt es bei einem P-Konto keinen Dispositionskredit (Dispokredit, Überziehung), das heißt aber nicht, dass bei einem Zweitkonto (z.B. Girokonto, sogar bei der selben Bank) oder weiteren Konten der Dispokredit entfallen muss.
Auch werden von Banken immer häufiger Kreditkarten mit Aufladefunktion herausgegeben, so dass auch hier wohl immer ein Nutzen der Karte bestehen bleibt.

Nebenbei bemerkt, die Banken können durch Onlineabfrage Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und bei der SCHUFA die Gründe und den Gläubiger erkennen. Eine Eintragung in das Schuldnervereichnis wegen Rundfunkbeitrag oder durch eine LRA bewegt wohl im Allgemeinen die Banken nicht zu einem erhöhten Aktionismus. Die Banken interessiert lediglich das Risiko und konzentriert sich vorrangig auf Konkurse oder Insolvenzen.

Natürlich gibt es auch unter den Banken, wie überall Probleme mit "schwarzen Schafen", die aber zusammen mit der Bankenaufsicht möglicherweise gelöst werden können. Aber im Allgemeinen sind im Moment die Banken wohl eher um jeden Kunden bemüht.

Es könnte bei einer Person P in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass bei einer deutschen Bank mit einem "S" die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto lediglich 15 Minuten gedauert haben und problemlos funktionieren könnte.

Spark:

--- Zitat von: Markus KA am 12. August 2019, 09:35 ---Dieser Eintrag hat zunächst keine Auswirkungen oder Konsequenzen auf die Kreditwürdigkeit oder finanzielle Situation der betroffenen Person. Natürlich gibt es bei einem P-Konto keinen Dispositionskredit (Dispokredit, Überziehung), das heißt aber nicht, dass bei einem Zweitkonto (z.B. Girokonto, sogar bei der selben Bank) oder weiteren Konten der Dispokredit entfallen muss.
--- Ende Zitat ---
Diese Information ist nicht ganz korrekt.
Eine mir bekannte Person D mußte kürzlich ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. An dem zuvor eingeräumten Dispositionskredit hat sich dadurch aber nichts geändert und er besteht weiterhin.

mullhorst:
Das Wichtigste zur Pfändungsfreigrenze

1. Um dem Schuldner ein Existenzminimum zu sichern, legt der Gesetzgeber bestimmte Pfändungsfreibeträge fest.
2. Die Höhe dieser Grenze richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Schuldners sowie dessen bestehenden Unterhaltspflichten.
3. Schuldner können die für sie geltende Pfändungsfreigrenze anhand der Pfändungstabelle ermitteln, die Sie von der Schuldnerberatung ausgehändigt bekommen

Einerseits legt der Gesetzgeber eine Grenze fest um das Existenzminimum zu sichern, andererserits werden z.b Rentner, Geringverdiener,  Studenten etc. staatlich zwangsverschuldet?  durch Gesetz ?  . Da passt doch überhaupt nix aufeinander.

Dem Prinzip eines formalen liberalen Rechtsstaats folgend wird den Bürgern die rechtlich gesicherte Freiheit gewährleistet. Um die Freiheit real werden zu lassen, bedarf es der Ergänzung durch das Sozialstaatsprinzip. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet deshalb die öffentliche Gewalt, also den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. Tut sie das? Nöööö

Wäre dies ein Ansatz bzw Angriffspunkt ?  Noch könnte Person 123 dies mit in die Klage einbringen.

FKupp:
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass ein Rundfunkgegner der Meinung gewesen sein könnte, er müsse mal die sogenannte Pfändungstabelle anschauen, damit er weiß, was die GEZ, oder deren Gehilfen, holen kann oder könnten.

Pfändungstabelle 2020 und die Pfändungsfreigrenzen
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle


--- Zitat ---Nettolohn monatl.Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspfl. Personenbis € 1.179.990 €
--- Ende Zitat ---

Nach Einsicht könnte sich so mancher von den Rundfunkgegnern einfach zurücklehnen und die mal machen lassen, so nach dem Motto, wer die Musik bestellt, bezahlt auch...

mullhorst:
Grundsätzlich müsste jeder, dessen Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, befreit werden. Alles andere ergibt doch gar keinen Sinn

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