Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gemeinschaftlicher Widerspruch der Gesamtschuldnerschaft  (Gelesen 1604 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Im Anhang ein formuliertes Beispiel eines gesamtschuldnerischen Widerspruchs dreier zusammenwohnender Personen. Hier hat jede Person einen persönlichen Zahlungsstatus, der eigentlich in der gesamtschuldnerischen Berechnung berücksichtigt werden muss. In der Praxis der "Verwaltungsvereinfachung" werden diese Tatsachen aber von den Rundfunkanstalten ignoriert. Das führt zu ungeregelten Mehreinnahmen der LRAen.

Rundfunkbeitrag - vergleichender Beitragsrechner:
http://www.freier-rundfunk.de/Beitragsrechner_vs4.ods

Gesetzliche Grundlagen und Begründung werden im Schreiben erwähnt: RBStV und AO sowie die Gesamtschuldnerschaft des BGB

Sinn des Ganzen ist es, die "Verwaltungsvereinfachung" für Wohnungen mit Bewohnern, die  Ermäßigungs- und/ oder Befreiungstatbestände nachweisen können, zu zerschlagen.
Sollte sich diese legale Möglichkeit rechtlich durchsetzen können, wäre das das Ende der "Verwaltungsvereinfachung", auf der die Praxis der Beitragsermittlung basiert.
Bisher werden deutschlandweit Ermässigungs- und Befreiungsmöglichkeiten ignoriert, wenn auch nur ein einziger vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist. Diese Art der Beitreibung des Rundfunkbeitrags spiegelt in keiner Weise die Zahlungsfähigkeit der - zusammenwohnenden - Bevölkerung wider.

Geeignet ist dieses Schreiben nur für WGs, die gegen den Rundfunkbeitrag sind, aber aus Zwang zahlen, weil sie sich die Nachteile aus der Verweigerung beruflich oder privat nicht antun können oder wollen. Anfragen über "Frag den Staat" in dieser Sache werden bisher geflissentlich und dauerhaft von meiner LRA ignoriert.

Eine (bisher nur rechtstheoretische) Einsparungsmöglichkeit ist immer vorhanden, solange mindestens ein Vollzahler mit mindestens einer Person mit Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand zusammenwohnt.

Mitbewohner, die noch nicht vom Beitragsservice erfasst worden sind, sollten auch hier nicht auftauchen.

Der Hit wäre es natürlich, wenn die Korrektur des Beitrags bei Ablehnung des Widerspruchs von einer Streitgenossenschaft vor dem VG eingeklagt werden würde ...


Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 16:57 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben