Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk

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drone:
@Peli: Ich teile diese Ansicht nicht!


--- Zitat von: Peli am 23. Juli 2018, 01:02 ---[...] Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet. [...]

--- Ende Zitat ---
Das BVerfG alleine hat bereits in den '60ern des vorigen Jahrhunderts mir seinen Rundfunkurteilen die Einfallstore für die Macht des fiktiv Unfaktischen geöffnet. Der Artikel 5 (1) Satz 2 des GG spricht nicht von notwendiger öffentlich-rechtlicher Finanzierung der genannten Freiheit. Das kommt vom BVerfG höchstpersönlich, und mündet im Finanzierungszwang des "Staatsmegaphons" durch seine BürgerInnen - wer sonst sollte den so vielfach ungewünschten Meinungsausstoß auch bezahlen müssen?

Der zu wahrende politische Proporz bei der Wahl der BundesverfassungsrichterInnen durch unsere VolksverteterInnen (wohlgemerkt - nicht durch den Souverän selbst oder ein entsprechend unabhängigeres Gremium) legt - wie Du ja richtig beschrieben hast - bereits dar, dass es sich bei der Rechtsprechung (und das gilt auch allgemein) in erster Linie um eine politische Veranstaltung (seit dem 18.07. als Michels Kasperletheater jetzt auch für die Letzte/n sicht- und spürbar) handelt, bei der Grundrechte, Gesetze, deren Auslegung zweit-/nachrangig sind und - wie im aktuellen Fall - mit Füßen getreten werden.

Diese Art von "Kontrolle" der Justiz (ähnlich auch in den "Rundfunkgremien") kann keinen ausreichenden Schutz Bürgerlicher Rechte bieten. Und die Verschränkung der staatlichen Gewalten wird zwar seit Jahrzehnten, u.a. auch von der EU angemahnt, von Deutscher Politik aber selbstreferent kaltschnäuzig ignoriert - es drohen Deutungs- und Machtverlust.

Auch die Festschreibung des Dualen Rundfunksystems (ÖRR/Private, Anfang der '80er) strotzt nur so von Ungleichbehandlung. All das basiert aber auf politischen Entscheidungen, mit denen eine eigene Vision der Fiktion vom Machterhalt in diesen Kreisen fortgeschrieben wird. Artikel 56 des GG (hier nur als Eidesformel für den Bundespräsidenten) bringt treffend zum Ausdruck, an was es uns zunehmend mangelt.

Ich würde Dich bitten, die von Dir zitierte "schlechte Arbeit" der Gründungsväter "in vielen Bereichen" hier in Verbindung mit "öffentlich-schlechtlichen Rundfunk" zu belegen, da ich diese so bisher nicht entdecken kann. TIA!

Besucher:
Hallo @Peli...


--- Zitat von: Peli am 23. Juli 2018, 01:02 ---...
Die Gründungsväter des Grundgesetztes haben meiner Ansicht nach in vielen Bereichen schlechte Arbeit geleistet. Es ist zwar tabu, dieses zu sagen, weil das GG über den Klee gelobt wird. Viele Dinge wurden aber, wie jetzt klar wird, mit der heißen Nadel gestrikt. Die menschliche Natur - Geld- und Machtgier - wurde ziemlich unterschätzt.
...

--- Ende Zitat ---

...bzgl. Deiner Statements zur Natur des aktuellen Konflikts den sg. "Rundfunkbeitrag" betr., und dass dieser politisch (Polis, die Bürgerschaft), also vom Bürger selbst zu lösen ist und nicht von den Hanseln beiderlei Geschlechts, die ihn zu vertreten vorgeben bzw. Deine Anmerkungen zur strukturellen Bedingtheit der ganzen politischen Misere in diesem Land (die Karlsruher Festpiele sind ja nur eine Manifestation davon) ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Eigentlich auch Deiner Quintessenz - die da lautete, die MacherInnen des GG hätten so gewisse schlechte menschliche Eigenschaften unterschätzt. Allerdings muß man das m. E. zu einem Gutteil auf dem Hintergrund der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse sehen. Vllt. den meisten damals Maßgeblichen kann man gewiss unterstellen, dass deren Schreck echt war & ihnen noch ziemlich in den Knochen gesessen hat, was das III. Reich anlangt, & dass so etwas überhaupt möglich war. Auf derartigen Hintergründen liegt eine Annahme, es könne sich dabei nur um eine "Singularität" gehandelt haben, vllt. gar nicht so fern. Auch wenn man sich - hier als Randnotiz - vergegenwärtigt, dass es selbst in der CDU eine anfangs gar nicht so kleine Strömung gegeben hatte, die sogar einen Sozialismus aus christlicher Verantwortung zu etablieren gefordert hatte, oder wie in Hessen im Zuge einer Volksabstimmung > 70% für eiine Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien votiert hatten (die aber von unseren amerikanischen Freunden suspendiert worden war) mag Anhaltspunkte abgeben, dass die meisten was gelernt hatten.

Dem stehen selbstredend sehr viele ggü. die genau da weiterzumachen gedachten, wo die Nazis aufgehört hatten. Eine mindestens ebensogroße Schuld könnte man auf dem Hintergrund dem seinerzeitigen wie heutigen Bürger vorwerfen, trotz Restauration und Wiedereinsetzung der Altnazis in ihre Positionen in Wirtschaft, Politik & Gesellschaft ebendiese Parteien auf den Schild gehoben zu haben, statt sich die ja damals schon vorliegenden, durchaus klugen Analysen auch in Deinem Sinne zu Gemüte zu führen & entspr. zu handeln.

Aber das Thema sollte evtl. an anderer Stelle fortgesetzt werden...


Edit "Bürger":
In der Tat, die Entstehungsgeschichte und Umstände des Grundgesetzes ist hier bitte nicht weiter zu vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifendes eigenständiges Thema. Hier bitte wie überall im Forum auch nicht in allerlei allgemeine Unmutsbekundungen ergehen und/ oder von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Dark Fader:

--- Zitat von: LECTOR am 21. Juli 2018, 21:30 ---Der gleiche Autor hat sich kritisch bis polemisch zur Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer geäußert, die am Urteil vom 18.07.2018 mitgewirkt hat.

danisch.de (blog), 30.8.2012

Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer!
--- Ende Zitat ---

Deutsche Richter, und zwar an allen Gerichten, sind schon länger alles andere als unabhängig.
Das sieht man in vielen unverständlichen Urteilen:
GEZ Verweigere geht in den Knast, Vergewaltiger laufen frei herum (nur ein Beispiel)

Richter sind Beamte und machen das, was seine Vorgesetzten vorgeben. Wer ist der Vorgesetzte?
Richtig, die Merkeltruppe.
Wer anders agiert, wird verbal beschossen (plus der Sachen, hinter vorgehaltener Hand passieren), Stichwort Tübingen.
gr..

drboe:
Danisch hat eigentlich immer Schaum vor dem Mund, wenn er etwas nicht versteht bzw. nicht beurteilen kann, es aber dennoch tut. Er hält Frau Baer für nicht juristisch qualifiziert. Gut, soll er. Aber kann das jemand, der in IT macht, beurteilen? Also objektiv betrachtet und so, dass dies für eine Verbreitung über sein Blog hinaus reicht?

Tatsache ist jedenfalls, dass Frau Baer Volljuristin ist, in Jura promovierte und sich zudem habilitiert hat. Sie erfüllt damit zweifellos die Bedingungen zur Richterin am BVerfG berufen zu werden, ob es Herrn Danisch, mir oder anderen nun passt oder nicht. Die Bedingungen sind nämlich klar definiert. Wenn Danisch das abstreitet, dann kann auch jeder Danischs IT-Fähigkeiten als unterirdisch bezeichnen, da sie ja zur Promotion nicht gereicht haben. Ich würde das nie tun, da ich weder weiß, was er in dem Bereich tut oder getan hat. Natürlich kann man die Tätigkeiten einer Richterin (auch am BVerfG) kritisieren. Nur wären dazu Argumente hilfreich, an denen es bei Danisch in der Regel mangelt, insbesondere dann, wenn es um Frauen geht. Die Themen, mit denen sich Frau Baer beschäftigt, und mit denen nicht nur Danisch wenig anfangen kann, sind m. E. kein Argument. Und das Frau Baer an die Position herangekommen ist, weil man sie in Kungelrunden erkoren hat ist auch keines, denn das trifft auf alle Richter am BVerfG zu, wie man aktuell gerade wieder anlässlich der Neubesetzung am Gericht beobachten kann.

Was bleibt aus D.s Schreibe? Richter am BVerfG sind Menschen unterschiedlichen Geschlechts mit unterschiedlichen Interessen und nicht wirklich unabhängig! - Nein! - Doch! - Ohh!  :)

M. Boettcher

noGez99:

--- Zitat ---Tatsache ist jedenfalls, dass Frau Baer Volljuristin ist, in Jura promovierte und sich zudem habilitiert hat.
--- Ende Zitat ---

Kannst Du eine oder zwei wissenschaftliche Publikationen von Baer verlinken, die juristisch-wissenschaftlich sind und keine feministischen Themen behandeln?

Interessant wären Promotion oder Habilitation, aber die sind leider nicht verlinkt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel konkret mit Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" diskutieren.
Darüber hinausgehende ausschweifende allgemeine Diskussionen zur Befähigung von Richtern etc. kann das Forum nicht leisten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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