Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk
ChrisLPZ:
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/danisch.de.jpg
danisch.de (blog), 19.07.2018
Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-schlechtliche Rundfunk
--- Zitat ---Eine Anmerkung zu einem Aspekt:
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag entschieden. Meines Erachtens – und entsprechend der Dekadenz und dem Niedergang des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – politisch und nicht juristisch. Man zeigte dazu einen grinsenden Thomas Bellut vom ZDF, und nur ganz am Rande klang an, dass das Bundesverfassungsgericht immerhin eine qualitative Anforderung geäußert hat. So steht im Urteil (Rn. 77 ff.) :
--- Zitat ---Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). […]
--- Ende Zitat ---
Typisch BVerfG: Schöne-Worte-Blabla. Dummerweise sagt das Bundesverfassungsgericht nicht, ob die Beitragspflicht auch gilt, wenn das öffentlich-rechtliche Fernsehen diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Also wertlos. […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2018/07/19/das-bundesverfassungsgericht-und-der-oeffentlich-schlechtliche-rundfunk/
LECTOR:
Der gleiche Autor hat sich kritisch bis polemisch zur Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer geäußert, die am Urteil vom 18.07.2018 mitgewirkt hat.
danisch.de (blog), 30.8.2012
Der Wahlausschuss des Bundestages und die Wahl der Verfassungsrichterin Baer
--- Zitat ---Wer mein Blog verfolgt, weiß, dass ich die Wahl der Professorin Susanne Baer zur Verfassungsrichterin deutlich kritisiert habe. [...] Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungsrichterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht auseinanderhalten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissenschaftlichkeit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar, […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2012/08/30/der-wahlausschuss-des-bundestages-und-die-wahl-der-verfassungsrichterin-baer/
drboe:
Danisch tobt sich wie üblich aus. Man muss Frau Baer nicht mögen, kann aber problemlos feststellen, dass sie nicht nur Volljuristin ist, sondern auch, dass sie bei bekannten Juristen promoviert und habilitiert wurde. Muss ein ITler nicht verstehen, kann man aber dennoch respektieren.
Richtig ist, dass Baer wohl seit mehr als 15 Jahren "Genderstudien" und "feministische Rechtswissenschaft" betreibt. Beides ziemlich sicher Themen, denen Danischs Ablehnung in besonderem Maße gilt, bis hin zur Obsession. Mir ist das auch nicht nach der Mütze, ich erbreche mich deshalb aber nicht gleich in die Tastatur.
M. Boettcher
unGEZahlt:
Auf Danisch.de wird eben die Frage aufgeworfen, ob die derzeitigen -von CDUSPDFDPGRÜNE in ihr Amt gehievten-
Verfassungs"richter" möglicherweise -Verfassungsrechtlich gesehen- von der Kompetenz her vielleicht nur zweit-, drittklassig (oder vielleicht sogar noch schlechter...) sind.
Die Parteipolitische Gesinnung scheint ja bei der "Wahl" erst mal nur das Allerwichtigste zu sein!
Falls es politisch unabhängige Verfassungsrechts-Juristinnen - und -Juristen gibt, die für ein höchstrichterliches Verfassungsgericht hervorragend geeignet sind -
kommen sie nie in die Auswahl von CDUSPDFDPGRÜNE.
Nur immer solche Parteifreundschaftlichen Gelegenheitsjuristen wie bspw. Sunnane Baer (Grün), Ferdinand "Bro" Kirchhof (CDU), Andreas "Zweitwohnung" Paulus (FDP) oder
Johannes Masing (SPD)....usw.
Meine These:
Parteifreundschaft kann doch kein ernstzunehmender Indikator für Verfassungsrechts-Kompetenz sein!
Markus
fox:
Hab da was Lustiges gefunden:
spiegel.de, 22.07.2018
Cartoons der Woche: Die Dürre, der Trump, das Fernsehen
http://www.spiegel.de/fotostrecke/cartoons-der-woche-von-thomas-plassmann-und-klaus-stuttmann-fotostrecke-162577-4.html
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