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Autor Thema: ZDF - Fernsehrat lehnt Abberufung zweier Mitglieder ab  (Gelesen 2241 mal)

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DWDL.de      29.06.2018

Kein wichtiger Grund erkennbar...
ZDF-Fernsehrat lehnt Abberufung zweier Mitglieder ab

Eigentlich wollten die Organisationen, die Claudia Bokel und Marlies Jensen in den Fernsehrat entsandt haben, diese nun vorzeitig wieder abberufen. Das Gremium hat das abgelehnt, weil man keine "wichtigen Gründe" habe erkennen können.
Zitat
Hintergrund ist die Neufassung des ZDF-Staatsvertrags, der seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist und der eine Stärkung der Unabhängigkeit der Fernsehratsmitglieder vorsieht. Eine Abberufung, die es in der Vergangenheit durchaus gegeben hat, ist nun nur noch aus "wichtigem Grund" möglich.
Zitat
Claudia Bokel wurde vom Deutschen Olympischen Sportbund entsandt. Dass sie dort nun nicht mehr im Präsidium sitzt, sei kein wichtiger Grund, zumal sie inzwischen Präsidentin des Deutschen Fechter-Bundes ist. Bokel hatte zuletzt für Schlagzeilen gesorgt, weil sie sich über Mobbing im IOC beklagte. Marlies Jensen gehört dem Fernsehrat unterdessen als "Vertreterin aus dem Bereich 'Senioren, Familie, Frauen und Jugend' aus dem Land Brandenburg" an - die irrwitzige Kombination zeigt schon, dass sich dort mehrere Organisationen einigen mussten, wen sie als Vertreter schicken sollen, was nicht wirklich gelang. Also hatte man sich intern geeinigt, dass man die Vertreterin einfach nach der Hälfte der Zeit austauscht. Ein Verfahren, das so nicht vorgesehen ist und aus Sicht des ZDF-Fernsehrats keinen "wichtigen Grund" im Sinne des Staatsvertrags darstellt. Damit bleibt es also auch die kommenden beiden Jahre dabei, dass auch die Vertreterin der Jugend im ZDF-Fernsehrat vom Seniorenrat des Landes Brandenburg kommt.
Weiterlesen auf :
https://www.dwdl.de/nachrichten/67619/zdffernsehrat_lehnt_abberufung_zweier_mitglieder_ab/

siehe auch:
ZDF-Pressekonferenz vom 29.06.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27968.0.html


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ZDF-Pressekonferenz vom 29.06.2018
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Presseportal        29.06.2018

ZDF-Fernsehrat bestätigt Vorsitzende und Stellvertreter
Gremium unterstreicht die Unabhängigkeit seiner Mitglieder

Mainz (ots) - Zur Hälfte der XV. Amtsperiode hat das Gremium gemäß seiner Geschäftsordnung die Ämter der Vorsitzenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden neu gewählt.
Zitat
Der novellierte ZDF-Staatsvertrag, der seit 1. Januar 2016 in Kraft ist, sieht eine Stärkung der Unabhängigkeit der Fernsehratsmitglieder vor. Grundsätzlich beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Fernsehrates vier Jahre. Der Gesetzgeber hat in § 21 Abs. 6 Satz 3 ZDF-Staatsvertrag einen abschließenden Katalog von Gründen vorgesehen, nach denen die Mitgliedschaft im Fernsehrat erlischt. Eine Abberufung "aus wichtigem Grund" ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eng auszulegen, um die persönliche Freiheit und Unabhängigkeit der Fernsehratsmitglieder zu garantieren.
Weiterlesen auf :
https://www.presseportal.de/pm/75548/3984183


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