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Autor Thema: Telemedienauftrag - Zeitungsverleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich  (Gelesen 1418 mal)

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Horizont, 10.06.2018

Zeitungsverleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind bereit, das Verbot der Presseähnlichkeit zu akzeptieren. Lange Texte ohne Sendungsbezug würde es in ihren Digitalangeboten damit nicht mehr geben. Soweit nicht bereits geschehen, soll stattdessen das Audiovisuelle in den Vordergrund rücken. Um künftige Streitfälle außergerichtlich zu klären, soll eine gemeinsame Schiedsstelle mit den Zeitungsverlegern eingerichtet werden. Darauf haben sich die Verhandlungsführer von BDZV, ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. Der Weg ist somit frei für die Ministerpräsidenten der Länder, zumindest die mehrfach vertagte Reform des Telemedienauftrags bei ihrem Treffen Mitte der Woche in Berlin zu beschließen.

von Ulrike Simon

Zitat
Der 15. Juni 2011 ist ein einschneidendes Datum in der deutschen Medienpolitik. Alles, was an diesem Tag auf der Webseite der Tagesschau veröffentlicht wurde, wurde damals ausgedruckt. Die Papiersammlung dient dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger seither als Beweis, dass der zuständige NDR gegen das Verbot der Presseähnlichkeit verstößt. Das Verfahren durchlief mehrere Instanzen. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht in Köln zugunsten der Verleger und ließ gegen das Urteil keine Revision zu. Dagegen legte der NDR am 30. Januar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Mehrere weitere Verfahren sind anhängig, angestoßen von Regionalverlagen gegen die in ihrem Verbreitungsgebiet vertretenen Landesrundfunkanstalten. Am hartnäckigsten widersetzte sich einer Einigung bisher jedoch NDR-Intendant Lutz Marmor, der Text bei einem schnellen Informationsangebot wie dem der Tagesschau-App immer als unumgänglich wertete.  […]

Öffentlich-Rechtliche akzeptieren Verbot der Presseähnlichkeit
[…]
Schiedsstelle für außergerichtliche Lösungen
[…]
Das leidige Thema der Finanzierung
[…]

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https://www.horizont.net/medien/nachrichten/Telemediengesetz-Zeitungsverleger-und-oeffentlich-Rechtliche-einigen-sich-167562


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