(Da der hauptverantwortliche SWR den Hauptangriff erhalten wird, ist dies nicht völlig "Off Topic"?)
Die Rechtslage der Rücklage ist aus folgendem Grund wichtig:
In Vorbereitung ist gerade die endgültige Aufforderung an die Intendanten, das Falschinkasso gegenüber schätzungsweise rund 4 Millionen Geringverdienern durch Rückzahlung von rund 5 Milliarden Euro (für 2013...2018) zu heilen.
Hebelwirkung des Strafrechts... soll hier nicht näher ausgeführt werden, damit dies Forum nicht durch externe Angriffe gestört werden kann.
EU-Begrenzung der Rücklagen: auf 800 Millionen Euro.
Das habe ich so in Erinnerung - wohl um ???2015??? so entschieden. Bei maximal kollektiv bundesweit 800 Millionen Euro Rücklage gilt:
Also würde die sofortige rechtliche Einbuchungspflicht der 5 Milliarden Euro Rückzahlpflicht in die Rückstellungen der Bilanzen sofort Pflicht zur Beantragung der (Fortführungs-)Insolvenz durch die Intendanten auslösen?
Eine komplexe Rechtsfrage - auch hierzu hier nichts Näheres, Grund wie zuvor.
Nun kommt die entscheidende Frage an EU-Professor Dr. @pinguin:
Müssen die Rücklagen in der Tat alljährlich abgabensenkend wirken?
Wir werden das hier im Forum nicht erschöpfend bearbeiten können / wollen.
Interessant wäre nur, die Rechtsquellen wieder zur Hand zu haben:
- Wo war das noch mit den "800 Millionen maximal"?
- Und nun neu: Welche EU-Rechtsnorm behandelt die Frage der Einstellung in den nächsten Haushalt? (Also mit Reduzierung der Subvention im Folgejahr.)
Man beachte das Sonderproblem in dieser Sache:
Es ist im öffentlichen Haushaltsplan leicht, die Subvention des Folgejahres um die Rücklage zu kürzen. Das ist ja der Grund, wieso Behörden manchmal am Jahresende verzweifelt Gelder zum Fenster herauswerfen, um der Kürzung, also dem Bedeutungsschwund der Chefs und Entlassungsrisiko für Personal, zu entgehen.
Hier aber haben wir die "staatsfern" organisierte Rundfunkabgabe, die demnach hypothetisch alljährlich(!) neu justiert werden müsste.
Wenn ich mich richtig erinnere, entstand nach 2013 ein Überschuss von mehreren Milliarden Euro, der dann in eine Sonderverwahrung der KEF eingegangen ist? So dass rein fiktiv die 800 Millionen als Grenze gewahrt blieben? Ist das nicht bereits ein Verstoß gegen EU-Recht gewesen, nämlich verdeckter Verstoß gegen die 800-Millionen-Grenze? Man beachte auch, wie eifrig sind die Staatsfernsehen-Sender ARD etc. bemüht sind, diese externe Rücklage allmählich "für wichtige Aufgaben zu absorbieren". Reicht das zur Heilung des Verstoßes, falls vorliegend? Reicht wohl nicht....
Müsste diese "externe Rücklage" nicht sofort an die "Subventionierer des Staatsfernsehens", also an die Beitragseinzahler anteilig zurückgezahlt werden? (Als Minder-Geldeinzug bei den vierteljährlichen Lastschriften machbar.) - Das wäre ja wohl die Konsequenz bei der hier gebotenen Analogie zum "Staat als Subventionsgewährer".
Falls noch einige Milliarden Rücklage vorliegen im "KEF-Tresor": Dann aber würden die ja nur geschätzten 5 Milliarden Euro Eventual-Rückzahlpflicht nicht genügen, die Insolvenzanmelde-Pflicht auszulösen... Also müsste in den Angriff sofort auch die Rückzahlpflicht von weiteren rund 5++ Milliarden an Nichtzuschauer und bezüglich Betriebsstätten-Abgabe einbezogen werden, wofür die Rechtslage aber nicht ganz eindeutig ist. Da hängen Vorgänge beim Bundesverfassungsgericht dazwischen, die bis Herbst 2018 in der Schwebe bleiben werden.
Also, hier in der Forums-Kategorie "Aktuelles" sind wir am Rand von "gehört das noch zum Thema"....
Aber auch, die Frage der Rückzahlpflicht ist mit das Aktuellste unserer gemeinsamen Themen?