Auch wenn es natürlich irgend so ein fiktiver Besucher war, der Ihre Durchlaucht Frau "Malu" Dreyer oben in den Fokus gezogen hatte, wird es glaube ich Zeit, dass die Dame auch mal wieder aus demselben verschwindet. Das steht der nicht an - und die kriegt sich ja sonst auch nicht mehr ein vor lauter erlebter "Berühmtheit" und "Huldigung" durch die Öffentlichkeit.
Ich hoffe, @six2seven...
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Im Übrigen hat die - Landesmutter Malu - für geringe Einkommen so gar kein Verständnis.
Antwort auf meine Anfrage „ Benachteiligung einkommensschwacher Schichten durch den 15. RfStVert. - vom 12.04.2013
Antwort Staatskanzlei Rh/Pf.
Zwar eröffnet diese Regelung ( Härtefall , d.Verf. )grundsätzlich keine Befreiungsmöglichkeit aus sonstigen einkommensabhängigen Gründen, insbesondere wegen „geringen Einkommens“.
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...Dir ist bekannt, dass einen so etwas wie oben zitiert bestenfalls "peripher zu tangieren braucht". Seit 2011 gibt es bislang drei BVerfG-Entscheide, die diesem Gesülze wie oben (hier von der Dreyer (die selbst Juristin ist und es garantiert besser weiß) bzw. in deren Auftrag verzapft, aber gleichlautend auch vom "Etablissement" in Köln bzw. den "Anstalten" für die Sendungsbewußten und mehrheitlich deren HiWis in Robe der dt. Verwaltungsgerichte) schlicht diametral gegenüberstehen was die Frage anlangt, ob i. w. S. Geringverdiener gegenüber HartzIV-Empfängern diskriminiert (also Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem gem. Art 3/1 GG) werden dürfen (wie es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. "Anstalten" bzw. etablierte Politik offensichtlich noch immer wollen) oder nicht.
Gewiss werden auch aktuell speziell diesen Aspekt betreffend bereits Verfassungsbeschwerden vorliegen (da das BVerfG wegen der jeweils um 1 vor 12 ausgesprochenen Beitragsbefreiungen keine Urteile, sondern nur Entscheide gefasst hatte), andernfalls werden die gewiss noch kommen.
Und sollte das BVerfG plötzlich gegenteilig entscheiden, dann geht es eben auf der europäischen Ebene weiter. Dort werden natürlich auch die jeweiligen nationalen Rechtsquellen herangezogen, und das europarechtliche allgemeine Diskriminierungsverbot dürfte sich auch auf die jeweiligen nationalen Justizbehörden beziehen. Und das nicht nur bezogen auf die Diskriminierung Alleinlebender ggü. Wohngemeinschaften, was die Zahlungspflicht des "Rundfunkbeitrags" in gleicher Höhe (entsprechend der Vorlage von Dr. Sprißler beim EuGH) betrifft. Abgesehen davon werden zur Entscheidungsfindung bekanntlich von EuGH bzw. EGMr auch Rechtsvergleiche angestellt, so dass doch spätestens dann zur Sprache kommen dürfte, welche Rechtsregelung wohl besser zum zugrundeliegenden Rechtskodex passt:
1) Etwa die österreichische, wo Bedürftige unter Vorlage ihres Steuerbescheides ohne Wenn & Aber von der GIS-Zahlungspflicht befreit werden
oder
2) Die deutsche, wo contra Art 3/ 1 GG (Allg. Gleichbehandlungsgrundsatz) Geringverdiener ohne HartzIV-Stern ja vorsätzlich ggü. HartzIV-Empfängern benachteiligt werden (und wo man sich irgendwann selbst dann nicht mehr wundern würde, wenn ein Richter im Verfahren - kommt ja nicht ins Protokoll - jemandem riete, er könne ja [abseits dessen, er sei angeblich verpflichtet, HartzIV zu beantragen, wolle er befreit werden, oder er müsse die ARGE verklagen {das nennt man ja unter Verwaltungsrichtern als Fachleuten bekanntlich Verwaltungsvereinfachung
® }, wenn die keinen Leerbescheid liefern wollen und sich dabei ggf. bei z. B. Wohngeldbeziehern auf §12a SGBII berufen) auch Suizid*
) begehen, dann brauche er auch als Geringverdiener keinen "Rundfunkbeitrag" zu zahlen).
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) Dass bei ARGEN junge Frauen gelegentlich schon sinngemäß gesagt bekommen haben sollen, sie sähen doch nicht schlecht aus - es gebe doch insofern durchaus Möglichkeiten, gutes Geld zu verdienen (nein, von Model war nicht die Rede) sind aber bislang gewiss Ausnahmen.Es liegt an den zu ihrem Nachteil Betroffenen, ob hierzulande Unrecht "Recht" bleibt, bzw. Unrecht zu Recht wird.