Hallo,
einige Dinge bleiben in diesem Fall auch nach eindringlicher Recherche noch unklar.
Vielleicht weiß jemand Rat.
Person A bildet eine "Bedarfsgemeinschaft" mit Person B, es wird seit Januar 2015 zusammen gewohnt - die Bedarfsgemeinschaft verfügt über ein (mitunter sehr) niedriges Einkommen, so dass eine rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung bis 10/16 erwogen wird, falls diese möglich sein sollte.
Alter Person A war zu Beginn des Zeitrahmens, für den eine Befreiung erwirkt werden soll, 25, Person B 23. Das ist knapp zwei Jahre her.
Beide waren und sind Vollzeitstudenten an einer staatlichen Hochschule.
Somit besteht kein ALG II - Anspruch.
Person A verlor BaföG-Anspruch durch chronische Erkrankung und als zu niedrig eingestufte Studierfähigkeit, Person B verlor BaföG-Anspruch durch Studienfachwechsel im vierten Semester.
Somit beide ohne BaföG-Anspruch.
Einkommen Person A (stark schwankend):
139€ Waisenrente (-138€ studentische Krankenversicherung) = 1€ (von Studienbeginn bis 04/18, Rente ist mit 27. Geb. weggefallen)
200-550€ Kredite pro Monat (erst Kleinkredite, dann Studienkredit; von 03/17-11/17)
Erwerbseinkommen:
ca. 500€ netto/Monat (10/16-01/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (02/17-06/17)
ca. 550€ netto/Monat (06/17-07/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (07/17-09/17)
ca. 350€ netto/Monat (10/17-12/17)
48€ (01/18)
350€ (02/18)
750€ (03/18)
600€ (04/18)
600€ (05/18)
550€ (06/18)
Aufgrund eines Berechnungsfehlers der Krankenkasse musste Person A von 07/17 bis 04/18 monatlich 138€ an die KK zahlen. Nun sind es 95€. 45€ pro Monat können wohl als Schulden gewertet werden, um deren Betrag das Einkommen nicht verringert wird, weil Schulden bei Bedürftigkeit nicht zurückzuzahlen sind. Werden Krankenkassenschulden jedoch nicht beglichen, erfolgt eine Zwangsexmatrikulation. Das nur am Rande.
Einkommen Person B:
- Unterhalt 300€
- Kindergeld 192€
- fünf Monate lang ca. 250€ Erwerbseinkommen pro Monat (Honorartätigkeit)
Aufgrund des Alters sind keine Krankenkassenbeiträge fällig.
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Meine Fragen nun:
1. Bestünde vom Einkommen her die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung?
2. Können die Kredite beim Rundfunkbeitrag - da es bei der Befreiung irgendwo um persönliches Ermessen geht - als Einkommen berücksichtigt werden?
3. Wie sieht es mit der Anrechnung des Elternunterhalts, den Person B erhält, für die Bedarfsgemeinschaft aus, falls man den Grundbedarf gem. ALG II für einen Härtefallvergleich heranziehen sollte? Die Eltern von Person B sind nicht für den Lebensunterhalt von Person A verantwortlich. Hätten sie gewusst, dass sie für Person A ebenfalls zahlen, hätten sie den Unterhalt gekürzt oder gestrichen (UnterhaltsANSPRUCH besteht nicht mehr). Oder wie wird das gehandhabt?
4. Der Beitragsservice gewährte im Februar eine Stundung der bis dato offenen ca. 200€ bis Anfang 2019. Die laufenden Beiträge müssten dafür pünktlich gezahlt werden, wurde mitgeteilt. Das Geld dafür war nun weder bei Person A noch bei Person B vorhanden, da andere Schulden bereits in monatlichen Beiträgen abgehen und Semesterbeiträge beglichen werden mussten.
5. Person A besitzt leider nicht mehr alle Abrechnungen. Grund dafür sind auch hier die chronischen Erkrankungen, im Bedarfsfall nachweisbar. Besteht die Möglichkeit, mithilfe z.B. Finanzamtes o.ä. (Arbeitgeber wird schwer, Kündigung wegen psych. Erkrankung und Stress zum Ende) den jeweiligen Lohn nachzuweisen? Es war bereits 2017 ein Antrag auf Befreiung als Härtefall gestellt worden, der abgelehnt wurde. Darauf tat Person A, der "Haushaltsvorstand", nichts. Auch hier besteht eine Einschränkung wegen der Erkrangungen. Alltagsangelegenheiten können nur verzögert erledigt werden.
6. Der ALGII-Rechner ergab allerdings, dass eine Befreiung als Härtefall doch nicht sonderlich abwegig wäre.
So A und B Anspruch auf ALG II hätten, wenn sie keine Studenten wären - wann gilt das Existenzminimum als unterschritten, so dass eine Härtefallbefreiung überhaupt möglich ist? Wenn man bei Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger Einkommen hat, als der Regelsatz mit angem. Wohnraum, Heizkosten etc. beinhaltet? Oder geht das auch trotz weiteren Einkommens, wenn man aufstockendes ALG II beziehen könnte, so dass einem natürlich mehr Geld als der Regelsatz zur Verfügung steht, dh. geringes Arbeitseinkommen ist der Befreiungsmöglichkeit als Härtefall unschädlich?
Aus Angst vor einer Rücknahme der Stundung und Stress mit Gericht, weiteren Kosten etc. hat A den Beitragsservice vor drei Tagen gebeten, einen Einzugsermächtigungsvordruck zu schicken, damit Mitte Juni 52,50€ bezahlt werden können.
Es geht um den Zeitraum von 10/16 bis heute; Wird eine Befreiung pro Monat gewährt? Pro Jahr? Pro Halbjahr?
Person B ist zudem beim Beitragsservice "untergegangen". Hat 2015 einen Brief erhalten - da war Person A noch befreit (bis 09/2016) -, aber nicht geantwortet. Daraufhin kam keine Post mehr.
Es gibt die Argumentation, man könne von Studenten erwarten, dass sie ihr Studium abbrechen, um ALG II zu beziehen, so dass ein Befreiungsgrund vorliegt.
Lässt sich das dadurch relativieren, dass Person A eine anderkannte Behinderung, die seit 20 Jahren besteht, aufweist und dadurch bereits eingeschränkt vermittlungsfähig ist, so dass der Abschluss des Studiums zu unterstützen ist? Oder auch dadurch, dass durch die Erkrankungen (50% Studierfähigkeit, Therapeutin sagt, Anerkennung einer 50%igen Behinderung sei realistisch) und die zusätzliche Notwendigkeit, sich den Lebensunterhalt komplett zu selbst zu verdienen, bereits eine erhebliche Einschränkung besteht?
Therapeutisches Gutachten, das im Sinne der psychischen Gesundheit/Gesundung zum Abschluss des Studiums, wenngleich es länger dauert, rät, liegt A vor.
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Man möge bitte entschuldigen, dass ich ggf. etwas verwirrend/chaotisch schreibe. Ich leide unter psychischen Erkrankungen, die ein Mehr an Denkstruktur leider verhindern. Es tut mir leid, dass meine Gedanken bisweilen unstrukturiert sind, aber Kritik bringt mir dahingehend leider wenig. Es wäre schön, käme es hier nicht zu den für Foren gemeinhin typischen Anfeindungen. Danke fürs Verständnis. Und allgemein vorab vielen Dank fürs Lesen und etwaige Hinweise!
Edit: sprachliche Korrektur
MfG
Forge1