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Autor Thema: Härtefall als Studentenpaar  (Gelesen 8389 mal)

F
  • Beiträge: 26
Härtefall als Studentenpaar
Autor: 01. Juni 2018, 22:37
Hallo,

einige Dinge bleiben in diesem Fall auch nach eindringlicher Recherche noch unklar.
Vielleicht weiß jemand Rat.

Person A bildet eine "Bedarfsgemeinschaft" mit Person B, es wird seit Januar 2015 zusammen gewohnt - die Bedarfsgemeinschaft verfügt über ein (mitunter sehr) niedriges Einkommen, so dass eine rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung bis 10/16 erwogen wird, falls diese möglich sein sollte.

Alter Person A war zu Beginn des Zeitrahmens, für den eine Befreiung erwirkt werden soll, 25, Person B 23. Das ist knapp zwei Jahre her.


Beide waren und sind Vollzeitstudenten an einer staatlichen Hochschule.
Somit besteht kein ALG II - Anspruch.

Person A verlor BaföG-Anspruch durch chronische Erkrankung und als zu niedrig eingestufte Studierfähigkeit, Person B verlor BaföG-Anspruch durch Studienfachwechsel im vierten Semester.
Somit beide ohne BaföG-Anspruch.

Einkommen Person A (stark schwankend):

139€ Waisenrente (-138€ studentische Krankenversicherung) = 1€ (von Studienbeginn bis 04/18, Rente ist mit 27. Geb. weggefallen)
200-550€ Kredite pro Monat (erst Kleinkredite, dann Studienkredit; von 03/17-11/17)

Erwerbseinkommen:
ca. 500€ netto/Monat (10/16-01/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (02/17-06/17)
ca. 550€ netto/Monat (06/17-07/17), erkrankungsbedingte Kündigung
0€ (07/17-09/17)
ca. 350€ netto/Monat (10/17-12/17)
48€ (01/18)
350€ (02/18)
750€ (03/18)
600€ (04/18)
600€ (05/18)
550€ (06/18)

Aufgrund eines Berechnungsfehlers der Krankenkasse musste Person A von 07/17 bis 04/18 monatlich 138€ an die KK zahlen. Nun sind es 95€. 45€ pro Monat können wohl als Schulden gewertet werden, um deren Betrag das Einkommen nicht verringert wird, weil Schulden bei Bedürftigkeit nicht zurückzuzahlen sind. Werden Krankenkassenschulden jedoch nicht beglichen, erfolgt eine Zwangsexmatrikulation. Das nur am Rande.

Einkommen Person B:
- Unterhalt 300€
- Kindergeld 192€
- fünf Monate lang ca. 250€ Erwerbseinkommen pro Monat (Honorartätigkeit)

Aufgrund des Alters sind keine Krankenkassenbeiträge fällig.

___

Meine Fragen nun:

1. Bestünde vom Einkommen her die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung?

2. Können die Kredite beim Rundfunkbeitrag - da es bei der Befreiung irgendwo um persönliches Ermessen geht - als Einkommen berücksichtigt werden?

3. Wie sieht es mit der Anrechnung des Elternunterhalts, den Person B erhält, für die Bedarfsgemeinschaft aus, falls man den Grundbedarf gem. ALG II für einen Härtefallvergleich heranziehen sollte? Die Eltern von Person B sind nicht für den Lebensunterhalt von Person A verantwortlich. Hätten sie gewusst, dass sie für Person A ebenfalls zahlen, hätten sie den Unterhalt gekürzt oder gestrichen (UnterhaltsANSPRUCH besteht nicht mehr). Oder wie wird das gehandhabt?

4. Der Beitragsservice gewährte im Februar eine Stundung der bis dato offenen ca. 200€ bis Anfang 2019. Die laufenden Beiträge müssten dafür pünktlich gezahlt werden, wurde mitgeteilt. Das Geld dafür war nun weder bei Person A noch bei Person B vorhanden, da andere Schulden bereits in monatlichen Beiträgen abgehen und Semesterbeiträge beglichen werden mussten.

5. Person A besitzt leider nicht mehr alle Abrechnungen. Grund dafür sind auch hier die chronischen Erkrankungen, im Bedarfsfall nachweisbar. Besteht die Möglichkeit, mithilfe z.B. Finanzamtes o.ä. (Arbeitgeber wird schwer, Kündigung wegen psych. Erkrankung und Stress zum Ende) den jeweiligen Lohn nachzuweisen? Es war bereits 2017 ein Antrag auf Befreiung als Härtefall gestellt worden, der abgelehnt wurde. Darauf tat Person A, der "Haushaltsvorstand", nichts. Auch hier besteht eine Einschränkung wegen der Erkrangungen. Alltagsangelegenheiten können nur verzögert erledigt werden.

6. Der ALGII-Rechner ergab allerdings, dass eine Befreiung als Härtefall doch nicht sonderlich abwegig wäre.   
So A und B Anspruch auf ALG II hätten, wenn sie keine Studenten wären - wann gilt das Existenzminimum als unterschritten, so dass eine Härtefallbefreiung überhaupt möglich ist? Wenn man bei Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger Einkommen hat, als der Regelsatz mit angem. Wohnraum, Heizkosten etc. beinhaltet? Oder geht das auch trotz weiteren Einkommens, wenn man aufstockendes ALG II beziehen könnte, so dass einem natürlich mehr Geld als der Regelsatz zur Verfügung steht, dh. geringes Arbeitseinkommen ist der Befreiungsmöglichkeit als Härtefall unschädlich?

Aus Angst vor einer Rücknahme der Stundung und Stress mit Gericht, weiteren Kosten etc. hat A den Beitragsservice vor drei Tagen gebeten, einen Einzugsermächtigungsvordruck zu schicken, damit Mitte Juni 52,50€ bezahlt werden können.

Es geht um den Zeitraum von 10/16 bis heute; Wird eine Befreiung pro Monat gewährt? Pro Jahr? Pro Halbjahr?

Person B ist zudem beim Beitragsservice "untergegangen". Hat 2015 einen Brief erhalten - da war Person A noch befreit (bis 09/2016) -, aber nicht geantwortet. Daraufhin kam keine Post mehr.

Es gibt die Argumentation, man könne von Studenten erwarten, dass sie ihr Studium abbrechen, um ALG II zu beziehen, so dass ein Befreiungsgrund vorliegt.
Lässt sich das dadurch relativieren, dass Person A eine anderkannte Behinderung, die seit 20 Jahren besteht, aufweist und dadurch bereits eingeschränkt vermittlungsfähig ist, so dass der Abschluss des Studiums zu unterstützen ist? Oder auch dadurch, dass durch die Erkrankungen (50% Studierfähigkeit, Therapeutin sagt, Anerkennung einer 50%igen Behinderung sei realistisch) und die zusätzliche Notwendigkeit, sich den Lebensunterhalt komplett zu selbst zu verdienen, bereits eine erhebliche Einschränkung besteht?
Therapeutisches Gutachten, das im Sinne der psychischen Gesundheit/Gesundung zum Abschluss des Studiums, wenngleich es länger dauert, rät, liegt A vor.

___

Man möge bitte entschuldigen, dass ich ggf. etwas verwirrend/chaotisch schreibe. Ich leide unter psychischen Erkrankungen, die ein Mehr an Denkstruktur leider verhindern. Es tut mir leid, dass meine Gedanken bisweilen unstrukturiert sind, aber Kritik bringt mir dahingehend leider wenig. Es wäre schön, käme es hier nicht zu den für Foren gemeinhin typischen Anfeindungen. Danke fürs Verständnis. Und allgemein vorab vielen Dank fürs Lesen und etwaige Hinweise!

Edit: sprachliche Korrektur

MfG

Forge1


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Härtefall als Studentenpaar
#1: 01. Juni 2018, 23:11
Man kann es nicht oft genug schreiben, eine Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice ist nicht zu empfehlen. Verantwortlicher Ansprechpartner ist immer die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.



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F
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#2: 02. Juni 2018, 19:38
Oh, das habe ich in dem Kontext noch nie gehört. Weshalb denn?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Härtefall als Studentenpaar
#3: 02. Juni 2018, 22:26
Oh, das habe ich in dem Kontext noch nie gehört. Weshalb denn?
Verantwortlicher Ansprechpartner gemäß RBStV ist immer die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Es könnte von Vorteil sein, den vorliegenden fiktiven Fall im Rahmen eines Befreiungsantrages der Rundfunkanstalt zu schildern. Einem ablehnenden Befreiungsantrag kann man mit einem Widerspruch entgegnen und mit dem darauf folgenden Widerspuchsbescheid, zur Klärung des Sachverhaltes, eine gerichtskostenfreie Klage einreichen.


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L
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#4: 02. Juni 2018, 22:36
[...] Weshalb denn?
Der sogenannte "Beitragsservice" ist als anonyme Massenabfertigungsorganisation konzipiert und meist besonders unnachgiebig. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass der direkte Kontakt zur Rundfunkanstalt meist hilfreicher ist - aber natürlich ohne Gewähr.

Einzugsermächtigungen sollten auf jeden Fall vermieden werden - man sollte sich die Hoheit über sein eigenes Konto insbesondere im Fall der Zwangsabgabe vorbehalten.

Der gesamte geschilderte Fall zeigt wiederum nur zu deutlich, wie entwürdigend diese Zwangsabgabe ist: seine finanzielle Bedürftigung in allen Details einer Rundfunkanstalt darzulegen, nur um von deren Zahlungsforderungen verschont zu bleiben und eventuell eine Befreiung zu erreichen, macht nur den rechtswidrigen Eingriff in die grundlegenden Freiheitsrechte offenbar.



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faust

Re: Härtefall als Studentenpaar
#5: 02. Juni 2018, 22:37
... ich würde hier auch noch etwas anderes ernsthaft in Betracht ziehen (auch wenn ich weiß, dass das extra Zeit und Nerven kostet):

Das Prinzip  GROSSE  GLOCKE  (#) !

Ich finde, sowohl die Intendanz des Senders als auch der Ministerpräsident des Landes, in dem unbescholtene Leute, die kaum Geld zum Leben haben, für nichts und wieder nichts bis aufs Blut schikaniert werden, haben ein Recht darauf, über die katastrophalen Zustände in ihrem Verantwortungsbereich umfassend informiert zu werden.
Sie tragen nämlich  DIE VERANTWORTUNG.

Siehe hierzu u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

Darüberhinaus: "Runden Tisch" in der Nähe suchen (sollte es in einer Uni - Stadt geben) - siehe unter
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html

Ein Gespräch ist besser als jede email ...

VIEL ERFOLG  8) !!!


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F
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#6: 03. Juni 2018, 00:20
Danke für eure Antworten  :)

Person A hatte den Beitragsservice 2017, da Person A mehrere Monate bis auf die Waisenrente ohne Einkommen war, direkt angeschrieben und die Situation ausführlich geschildert. Der Ton in besagter Mail war recht harsch, was nachvollziehbar ist, wenn einem nicht einmal Geld für die Miete bleibt (und die Obdachlosigkeit droht, womit sich der Rundfunkbeitrag dann erledigt hätte, oder gelten Zelte als Wohnungen?), geschweige denn für Heizkosten, Strom oder gar Nahrungsmittel.

Das Antwortmakro enthielt folgene Passagen:

Zitat
"Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Für bestimmte Bürger besteht allerdings die Möglichkeit, z.B. aus sozialen Gründen, von der Beitragspflicht befreit zu werden."
sowie
"Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können."

Auf die finanzielle Not, die eindringlich geschildert worden war, wurde nicht eingegangen. Stattdessen wurde Person A als schlichtweg "zahlungsunwillig" dargestellt (in Deutschland muss bekanntlich ja auch keiner hungern - und nix gegen Zahlungsunwillige  ;)).
(bei falscher Zitierweise/Illegitimität des Zitierens bitte entfernen, danke)

Besteht denn Aussicht darauf, dass eine Mail auch beim Intendanten/Ministerpräsidenten direkt ankommt?

Ja, die Zustände sind äußerst bescheiden. Dass besagte Bedarfsgemeinschaft nicht einmal über einen Fernseher verfügt und das Angebot der ÖR sehr selten nutzt, bedarf heutzutage ja keiner gesonderten Erwähnung mehr.
 
Ich las in diesem Forum, es habe schon mehrere Studenten gegeben, die unterhalb des Existenzminimums lebten, aber auch nach einer Klage keine Befreiung erhielten, weil ein Studienabbruch zumutbar sei (wobei mein erster Gedanke "what the hell?!" war...).

Liegt hier eine besondere Situation vor? Kann es zu Problemen kommen, wenn es um persönliches Ermessen geht? Das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" liegt ja oberhalb der Regelsätze (ungeachtet der vielen Schulden, die ja nicht zählen dürften, weil eine Privatinsolvenz als zumutbar gilt und die Pfändungsgrenze eh nicht überschritten wird); es ist aber so gering, dass man als Nichtstudent noch "aufstocken" könnte - was ja ebenfalls eine direkte Befreiungsmöglichkeit zur Folge hätte, soweit ich weiß.

LG

Forge1


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#7: 03. Juni 2018, 00:46
Bei den obigen Zahlen zum Einkommen sollte es kein Problem sein, eine Pfändung unbeschadet zu überstehen. PersonX würde hier immer Widerspruch auf jede Forderung einlegen und fertig. Alles andere bringt nichts.

Zu dem Punkt mit dem Studienabbruch: Sollte ein Richter so einen Vorschlag tatsächlich tätigen, liegt ein Missgriff zur freien Entfaltung der Persönlichkeit vor - das würde sicherlich eine Rückfrage an den Richter auslösen.

Der Härtefall ist nicht dazu gedacht, Fälle mit zu geringem Einkommen abzudecken, sondern nur für andere Sachen. Es kann somit niemals ein Härtefall vorliegen, wenn es nur ums Geld geht. Der Härtefall muss anders begründet werden. Alles andere kann man sich sparen. Das schont die Nerven.

Kontonummern sollten nicht mitgeteilt werden.
Es sollte auch keine Überweisung von einem eigenen Konto erfolgen.
Die Pfändungsfreigrenze liegt über den vorgestellten Zahlen.


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#8: 03. Juni 2018, 09:49
@Forge1

die Aufgabe des Beitragsservice - auch wenn im Namen "Service" drinsteht - ist nicht, zu helfen, sondern die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Landesrundfunkanstalten zu sichern.

Es macht keinen Sinn, sich mit den Beitragsservice auseinanderzusetzen. Es sei denn man hat viel freie Zeit, ist gerne mit denen in Konversation und es macht einem nichts aus, wenn zum Schluss gar nichts für einen dabei herauskommt.
Die (erst der Beitragsservice und dann die Landesrundfunkanstalt) werden sich das Geld schon holen. Wenn nicht freiwillig, dann mit Hilfe des Staates. Wenn Ihr beide das als ungerecht empfindet, bestünde auch die Möglichkeit, sich dagegen zu Wehr zu setzen. Möglichkeiten wurde hier schon genannt. Ihr könnt die Zahlung nur hinausschieben und mit etwas größerem Widerstand dann sogar verhindern, wenn unser tolles Bundesverfassungsgericht - welches dem Treiben seit fünf Jahren ungeniert zusieht - vielleicht Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres ein Urteil abgibt, das diesem Milliarden-Spuk einen ersten Riegel vorschiebt. Dies steht aber noch in den Sternen.

Widersprüche gegen die Bescheide sind möglich.
Eine Einzugsermächtigung für das Konto sollte auf keinen Fall erteilt werden... und auch mit der Zahlung kann man sich etwas mehr Zeit lassen, wenn man Widerstand auf bescheidener Ebene leisten will. Auch dies ist wichtig und für viele, die nicht viel Geld haben, die einzige Möglichkeit. Entscheidet man sich, diese Ungerechtigkeit einfach hinzunehmen, darf man sich auch nicht beklagen, dass einem als Geringverdiener das Geld aus der Tasche gezogen wird.

LG Peli


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faust

Re: Härtefall als Studentenpaar
#9: 03. Juni 2018, 13:27
... noch einmal:

1) keine Angst !
2) keine Daten herausgeben !
3) keine Zahlungen leisten, allen Bescheiden widersprechen (Kurzfassung findet sich hier im Forum) !
4) kein Kontakt mit dem Beitragsservice - weder telefonisch noch irgendwie schriftlich !
5) alles schriftlich (auf Papier/ Einschreiben) an die Intendanz !
6) Beschwerde Landesregierung auf (feinem  8) ) Papier. Kommt an und wird auch beantwortet (-> Erfahrungswerte) !
7) keine Angst  - selbst Zwangsvollstreckungen kann man noch "kippen" (#) !

ACHTUNG! - Das ist keine Rechtsberatung, das sind alles nur Erfahrungswerte  (#) aus dem Alltag des einen oder anderen deutschen Staatsbürgers


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n
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#10: 03. Juni 2018, 15:09
Zitat
5) alles schriftlich (auf Papier/ Einschreiben) an die Intendanz !

Fax (mit qualifiziertem Sendebericht) ist genauso rechtssicher und günstiger.
(Wer hat jedesmal schon Zeugen, dass der Brief auch wirklich in dem Einschreibeumschlag gesteckt hat?)

Das Problem ist auch meist nur der Beitragsservice. Da verschwinden schon gerne mal Briefe im Nirwana. Und mit dem sollte man möglichst nicht kommunizieren, weil er sowieso "nicht rechtsfähig" ist.
Alle Briefe an die zuständige LRA.


Edit "Bürger":
bzgl. Kontakt mit Rundfunkanstalt/ Intendanz/ Beitragsservice siehe bitte u.a. unter
Beitragsservice/GEZ verweigert jede Kommunikation > Was ist dagegen zu tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26822.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

F
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#11: 04. Juni 2018, 04:14
Danke für die vielen Antworten. Antworte noch ausführlicher.

Einzugsermächtigung deshalb, weil A mangels Zugriffsdaten aktuell keinen Zugriff auf ihr Zweitkonto hat, also das, auf welchem noch Geld ist. Das andere Konto ist bereits dick überzogen, für den Beitragsservice sollen ja nicht noch Zinsen gezahlt werden.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Härtefall als Studentenpaar
#12: 04. Juni 2018, 08:53
Bei den obigen Zahlen zum Einkommen sollte es kein Problem sein, eine Pfändung unbeschadet zu überstehen. PersonX würde hier immer Widerspruch auf jede Forderung einlegen und fertig. Alles andere bringt nichts.

Es ist richtig, dass ein Pfändungsversuch ins Leere laufen würde. Kurzfristig passiert also nichts. Langfristig ist das aber definitiv keine Lösung. Die Forderungen bleiben nämlich bestehen, die Schulde werden daher jeden Monat höher. Tritt man nach Abschluß des Studiums dann eine Stelle an, muss man für die Zeit, in der man kaum genug zum Leben hatte, nachträglich eine Menge Geld abdrücken. Das sollte man nicht hinnehmen und daher unbedingt auch weiter darauf hinarbeiten, dass die Forderungen vollständig niedergeschlagen werden. Das müssen sie, auch wenn Sender und leider auch einige Gerichte zynischer Weise behaupten, ohne eine behördlichen Nachweis der Armut gäbe es keine Befreiung. Dabei hat das BVerfG schon zu Gebührenzeiten festgestellt, dass die  Befreiungsgründe im Gesetz nicht abschliessend geregelt waren. Das trifft mit Sicherheit auch auf die aktuelle Grundlage der Rundfunkfinanzierung zu, zumal die im sogn. RBStV aufgeführten Gründe letztlich denen entsprechen, die zu Zeiten der Rundfunkgebühr galten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Härtefall als Studentenpaar
#13: 05. Juni 2018, 13:59
Generell muss man vielleicht mal feststellen, dass es viele Menschen in Deutschland gibt, die sich lieber pfänden lassen, als dass sie den ungerechten und absurden Beitrag fürs Staatsfernsehen zahlen. Dies tun diese Menschen in der Regel, weil es bei der Verweigerung der Beitragszahlung um die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland geht.
In dem geschilderten Fall bestehen eventuell Befreiungsmöglichkeiten, die man  beim Beitragsservice beantragen muss. Ein ablehnender Bescheid berechtigt zur Klage vor einem Verwaltungsgericht. Der Beitragsservice befreit jedoch nur, wenn man vorher irgendwelche Sozialleistungen beantragt, was meiner Ansicht nach ein Unding ist, weil es nicht Aufgabe der Sozialbehörden sein sollte, für irgendwelche unseriösen Rundfunkbehörden festzustellen, ob in einem Haushalt irgendetwas über Vollstreckungsmaßnahmen zu holen ist. So funktioniert dieses Unrechtssystem nun einmal. 
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Beiträge: 26
Re: Härtefall als Studentenpaar
#14: 05. Juni 2018, 14:32
Danke für eure zahlreichen Antworten.

Person A möchte jedoch keine Rücknahme der Stundung riskieren, wenn nicht Aussicht auf Erfolg besteht. Leider konnte dazu bisher niemand etwas sagen. Selbst wenn sich bei höchster Instanz eine Befreiung erwirken ließe, wenn jemand unterhalb des Existenzminimums liegt; das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" ist höher als das eines Zwei-Personen-ALG II-Haushaltes, in dem keiner arbeitet; aber gering genug, um als Nichtstudent ergänzende Sozialleistungen erhalten zu können, da ja eine gewisse Selbstbehaltssumme, die nicht in die Bedarfsberechnung eingeht, existiert.
Besteht dennoch Aussicht auf Erfolg, wenn A und B widersprechen/klagen?
Im schlimmsten Fall kämen noch die Verfahrenskosten hinzu - und selbst bei Prozesskostenhilfe werden die Kosten festgehalten und, falls innerhalb der nächsten vier Jahre eine Tätigkeit mit höherem Einkommen aufgenommen wird, zurückgefordert. Bei bereits existenten Studienschulden im fünfstelligen Bereich eine hohe Belastung, die das freiwillige Löhnen des Rundfunkbeitrags erwägen lässt.

Das Tolerieren von Pfändungen ist leider so 'ne Sache - wenn man selbst bereits mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen in Jobs arbeitet, die man offiziell gesundheitlich gar nicht ausüben dürfte, und nebenbei noch sein Studium arrangieren muss, sind Vollstreckungsangelegenheiten nicht gerade förderlich. Und zu holen wäre schon etwas - B besitzt ein Auto, A besitzt viele fachwissenschaftliche Bücher (nicht studienrelevant), beide haben einen PC. Da wäre schon einiges zu holen, das sich zu Geld machen ließe, wenngleich nicht beim Einkommen.

LG

Forge1


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