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Autor Thema: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr  (Gelesen 18922 mal)

D
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@Dauercamper

Die Grundgebühren des Kabelanschlusses dürfen grundsätzlich auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden. Auch wenn der Mieter den Kabelanschluss nicht nutzt oder keinen Fernseher besitzt, ist eine Umlage wirksam.

Das interessiert mich doch nicht. Wenn das SO ist, dann muss es geändert werden. Als Nichtraucher bezahle ich auch nicht mit an den Aufstellungskosten von Automaten, sondern nur die Konsumenten !
Wenn DU Fernsehen konsumierst, dann sollen die Rf-Gebühren - von mir aus- auf das 10xfache steigen, bis DU deinen Anschluss abmeldest. Und wenn DU weiter bezahlst, dann bist zu 100% mit allem einverstanden. Ich will diesen ÖR- und Privat-TV Müll nicht mehr und ich will dafür auch nicht bezahlen müssen.
Ich gehe mit @koblenzer zu 100% konform: es MUSS eine Möglichkeit geschaffen werden, zum Verzicht.  ;)


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Ich gehe mit @koblenzer zu 100% konform: es MUSS eine Möglichkeit geschaffen werden, zum Verzicht.  ;)
Und wie bitteschön soll diese sich denn so ungefähr gestalten ?
örR PayTV scheidet schon mal grundsätzlich "intern gesetzlich verordnet" strikt aus, denn das wäre in den jetzigen Dimensionen das sichere Todesurteil für ARD/ZDF & Co. Selbst eine massiv abgespeckte Version des örR würde auf dem freiem PayTV-Markt wohl gnadenlos untergehen. Das Portfolio des örR ist einfach nicht zeitgemäß und wird zudem eh zur Genüge von anderen mit so nebenbei bedient.
Andererseits dürfen aber die "noch" zahlreich wohlwollend zahlenden Nutzer am Ende nicht die gnadenlos Dummen sein, nur weil sich einige Handvoll Prozent, sorry, geschickt aus dem Staub machen wollen.
Solange diese ihre Nichtnutzung nicht nachweisen können, sind halt diese die Dummen und nicht jene, welche diese klammheimlich mit durchfüttern sollen.
Sorry an die hartgesottene Riege der vermeintlich eingeschworenen Nichtnutzer, Gerechtigkeit ist zweiseitig. Es darf auch keinen unschuldigen Verlierer und somit keinen für dumm verkauften Zahler geben.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Eidestatische Erklärung


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PayTV: das gesamte TV (privat und ÖRR) wird verschlüsselt. Wer die Privaten sehen will, muss auch für den ÖRR zahlen. Technisch ist das kein Problem.


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PayTV: das gesamte TV (privat und ÖRR) wird verschlüsselt.
Das wäre m. E. auch die sauberste und rechtlich beste Lösung, und würde vermutlich die höchste Akzeptanz finden. Sie würde dem Prinzip der "alten" Rundfunkgebühr entsprechen, und gleichzeitig das Problem des "Schwarzsehens" vermeiden. Noch nicht mal das EU-Recht wäre da ein Problem.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?  :)


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Ja gerne, wie lange ist denn dann das MHD des örR ?
Die Privaten sind dann sicher nachsichtig mit ihrer aufgedrängten Konkurrenz..
Dann gilt doch hoffentlich auch für beide Werbeverbot oder Werbeerlaubnis.
Mal schauen, wer mit welcher Option besser wirtschaften kann..


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örR PayTV scheidet schon mal grundsätzlich "intern gesetzlich verordnet" strikt aus, denn das wäre in den jetzigen Dimensionen das sichere Todesurteil für ARD/ZDF & Co.

Selbst eine massiv abgespeckte Version des örR würde auf dem freiem PayTV-Markt wohl gnadenlos untergehen.
Das ist eben das Problem, welches der Staatsfunk hat. Es ist weniger das Todesurteil von ARD und ZDF,
sondern der von den unersättlichen Nutznießern mit 200.000 bis 400.000 p/a abgeschöpfte Rahm.

ARD und ZDF ist denen schit-egal, aber nicht das leicht hinterhergeworfenes Geld.
Darauf wollen die nicht verzichten.


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Nun ja, das ist dann aber eine rein politische Frage. Die Landesregierungen und sonstigen Politiker müssen sich dann eben doch mal die Frage stellen, ob sie einen von den Bürgern und Nutzern getragenen "demokratischen", zumindest halbwegs staatsfernen Rundfunk im Sinne des GG wollen, oder einen durch Zwangsabgaben gegen den Willen größerer Bevölkerungsgruppen finanzierten völlig überdimensionierten Staatsfunk.

Es geht eben nicht beides gleichzeitig. Und wenn ein "staatsferner" Rundfunk dann einige Nutzer verliert, müsste er seine Ausgaben entsprechend reduzieren, dann ist das eben so. Früher zu Zeiten der Rundfunkgebühr musste der Rundfunk auch damit zurechtkommen, was seine Nutzer bereit waren zu zahlen. Niemand hat damals dieses Prinzip grundlegend als unmöglich in Frage gestellt.

Ich denke außerdem, dass ein neu strukturierter öffentlicher Rundfunk nach diesem Prinzip und mit einem guten, evtl. gestaffelten Angebot keineswegs verschwinden würde. Sicherlich ließen sich ca. die Hälfte der momentanen Kosten freiwillig decken. Das wäre dann ungefähr soviel, wie die allseits gelobte BBC kostet.


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Genau. Verschlüsseln und gut.
Können ja bspw. mit Sky zusammen arbeiten. Dann gibts halt 2 Schlitze, für Sky und für ÖR Karte.

Ich nehme Wetten an, wieviel % dann die Sky und wieviel % die ÖR Karte belegt wäre   :-)


Demnach kann weder Pro Kopf, noch Wohnung oder auch nicht wer TV hat, den Ausschlag geben... ich habe einen TV aber eben für:
- private
- Sky (keine Werbung ist demnach auch kein Argument für mich, denn dank Festplatte kann ich auch bei privat die Werbung überspulen!)
- und als großen TFT für Lappi oder Handy.

Dann sollen die mir ne verplombte was auch immer direkt an die Dose vom TV hängen und gut.

Und ganz wichtig: Internet ist kein Rundfunk! Das muss immer wieder gesagt werden...
Was die Online stellen ist deren Sache. Wenn sie wollen, dass nur derenige es sehen kann, der dafr zahlt, dann müssen sie es über Zugangsdaten lösen. Ansonsten kann jeder, der die Adresse kennt, darauf zugreifen.
Wäre bei meinen Gang Bang Partys genau so, wenn ich welche verantalten und ins Netz stellen würde... Dann wäre ich als Einstllender dafür Verantwortlich...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

h
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Dann gibts aber immer noch den analogen Radioempfang, der nicht verschlüsselbar ist...


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T
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Dann gibts aber immer noch den analogen Radioempfang, der nicht verschlüsselbar ist...

Ich habe nicht die Absicht ein Radio zu kaufen. Und auch das analoge Radio, denke ich, wird langsam verschwinden.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

c
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Ja, es gibt immer noch ein Randphänomen. Das analoge Radio ist nicht die große Nummer. Man kann es quersubventionieren, privatisieren, verstaatlichen oder abschalten. Es hat keine Bedeutung mehr.

Wen's interessiert:
Rettet unsere Radios
http://www.welt-der-alten-radios.de/home-rettet-unsere-radios-467.html
Ich hätte es nicht gewusst: aber mit der alten "Goebbelschnauze" kann man wohl bald nichts mehr anfangen.  :-\

Beim Radio gilt wie beim TV: wir brauchen keine fünf bis sechs ÖRR-Sender pro Bundesland. Falls überhaupt einen. DAB+ gibt genügend Frequenzen her, die Medienpluralität sicherstellen... falls man nicht 80% dem Staatsfunk zuteilt, wie gegenwärtig.

Ich bin mir sicher, dass das analoge Radio nicht der Stolperstein für eine sachgereche Lösung sein wird..


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Weil es um verschiedene Dinge geht?
Nö.

Zitat
Im Rundfunkstaatsvertrag wird sowohl der öffentlich-rechtliche wie der private Rundfunk geregelt. Es wird definiert, was kein Rundfunk ist und es geht z. B. um Jugendschutz, Teleshopping, Produktplazierung, Sponsering, Gewinnspiele, Sitz des Senders/Rundfunkveranstalters, Zulassung als Rundfunkveranstalter, Auftrag der ÖR-Sender, ...
Richtig; und den Begriff "Nutzer" findest Du im allgemeinen Teil, der für beide gilt, genauso, wie im Abschnitt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie auch im Abschnitt betreffs der Ordnungswidrigkeiten.

Also, warum sollte dieser Begriff "Nutzer" drinstehen, wenn es nicht auf die Nutzung ankommt? Rein rhetorisch, weil hier ja ot.

Dann gilt doch hoffentlich auch für beide Werbeverbot oder Werbeerlaubnis.
Nö, wieso?

Die staatliche Beihilfe für jenen, der vom Staat den Auftrag bekommt, soll jenen finanziellen Nachteil ausgleichen, der dadurch entsteht, daß sich der Auftragnehmer nicht am Werbemarkt versorgen darf.

Wenn der ÖRR also nicht werben darf, dient die staatliche Beihilfe dazu, jenen Verlust auszugleichen, der durch die fehlenden Werbeeinnahmen entsteht; nicht mehr, nicht weniger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 00:25 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
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Und wie bitteschön soll diese sich denn so ungefähr gestalten ?

Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe! Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern. Das wäre auch mit einer Pro-Kopf-Abgabe der Fall. Ob pro Wohnung, pro (volljähriger) Person, pro Paar Schuhe oder pro Nase bezahlt würde, die Abgabe ist immer unausweichlich. Man kann ihr nur durch Tod, Obdachlosigkeit oder Besitzlosigkeit/anerkannter Armut entgehen.
Wenn man das ablehnt und unter der Annahme, dass die Politik einer Art PayTV (SmartCard) nicht zustimmen wird, auch wenn die quasi Privatisierung der bessere Weg wäre, kommen vermutlich nur zwei Modelle in Frage: a) der Gerätebezug wird wieder eingeführt bzw. b) der ÖR-Rundfunk wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Dabei ist m. E. b) das Mittel der Wahl. Jedes Festhalten an der scheinbaren "Selbst-Finanzierung" des ÖRR,  die aber immer eine staatliche Beihilfe bleiben wird, führt zu Institutionen wie dem BS, inklusive Erfassung großer Teile der Bevölkerung, bis hin zur Vollerfassung bei einem nicht kontrollierbaren Unternehmen, zu überflüssigen Kosten des Inkassos, Beschnüffelung und/oder Datenabgleich, Mahnungen, Vollstreckungen, Gerichtsverfahren, Abpressen bei den Ärmsten bzw. Offenlegung persönlicher Lebensverhältnisse gegenüber dem ÖRR usw usf. Das alles für das Festhalten an der Fiktion einen unabhängigen Rundfunk zu haben? Fiktion, wohlgemerkt, denn es sollte fast jedem klar sein, dass der ÖR-Rundfunk nie unabhängig war, es vermutlich nie sein wird. Wir könnten uns daher ein Stück weit ehrlicher machen, wenn wir uns von dieser Fiktion und den nur deshalb so komplizierten Modellen der Finanzierung verabschieden. Es wäre dann m. E. auch egal, ob der ÖR-Rundfunk vollständig zur Propagandamaschine der Politik mutiert, weit davon entfernt ist er ja nicht; man muss den ja nicht einschalten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

H
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Genau. Verschlüsseln und gut.
Können ja bspw. mit Sky zusammen arbeiten. Dann gibts halt 2 Schlitze, für Sky und für ÖR Karte.

Braucht es nicht(einmal).

Du kannst ohne viel technischen Aufwand alle Verschlüsselungen auf eine Karte packen... Wäre auch etwas. Jeder Dienstleister, der Medienzugang anbietet, kann gegen Entgelt auch den ÖR dazupacken...

Und schon würde man die Nichtnutzer außen vor lassen...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 11:22 von DumbTV«

 
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