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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: brverweigerer am 18. Mai 2018, 20:18

Titel: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: brverweigerer am 18. Mai 2018, 20:18
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Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr

Quelle: Handelsblatt, 18.05.2018 von Hans-Jürgen Jakobs

Zitat
Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr ist eine Chance für ARD und ZDF

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen sich in Karlsruhe klarmachen lassen, dass sie eine andere Inkasso-Technik brauchen. Nicht mehr pro Wohnung, sondern pro Kopf sei zu bezahlen. In dieser sich abzeichnenden Niederlage vor Gericht steckt eine Chance.

ARD und ZDF sind der deutschen Gesellschaft lieb und teuer. Aber wie lieb genau und wie teuer für jeden, das wollen die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe nun doch genau wissen. Das ergibt sich jedenfalls aus der mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden dreier Personen am Mittwoch. [...]

Und das, was die Richter planen, ist ein gravierender Schritt. Die Schar der Beitragshasser und Zahlungsverweigerer jedoch wird das Prozedere am Ende nicht zufriedenstellen. [...] Die Fragen des Senats in Karlsruhe machten klar, dass künftig wohl nicht nach Wohnung oder Betriebsstätte abzukassieren sei, sondern lieber pro Kopf.

Im Grundsatz haben sie ja recht: In Zeiten von Fake News und Datenskandalen ist ihre Arbeit wichtiger denn je. Deshalb fließen ja auch acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk, eine Finanzierung, die Staatsfreiheit sichert. Man muss aber auch die richtige Form des Service fürs Publikum finden, das „Tatort“ oder „heute-show“ nun mal immer öfter über PC, Tablet oder Smartphone schaut. Und dann, wenn der neue Rundfunkbeitrag (den man auch Gebühr nennen kann) einmal formuliert sein wird, kommt die nächste Frage: Wie hoch soll er künftig ausfallen?

weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/my/meinung/kommentare/kommentar-pro-kopf-berechnung-der-rundfunkgebuehr-ist-eine-chance-fuer-ard-und-zdf/22579486.html (http://www.handelsblatt.com/my/meinung/kommentare/kommentar-pro-kopf-berechnung-der-rundfunkgebuehr-ist-eine-chance-fuer-ard-und-zdf/22579486.html)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Peli am 18. Mai 2018, 20:32
Seit wann sind der deutschen Gesellschaft ARD und ZDF denn "lieb". Weg mit dem jährlich milliardenverschlingenden Moloch und Rückstutzung auf ein notwendiges Maß, welches sicher auch mit 500 Mio/Jahr zu haben wäre. "Teuer", ja teuer waren sie für die deutsche Gesellschaft schon immer, das schlechteste Preis-/Leistungsverhältnis, dass man sich vorstellen kann.   
"Staatsfreiheit" haben ARD und ZDF noch NIE garantiert. Man wird gerade bei den wichtigen politschen Themen so einseitig "informiert" (belogen), dass es einem ganz übel wird. Glauben die wirklich, die Bürger merken nicht, dass hinter allen politischen Themen in den Nachrichten von ARD und ZDF die Regierung mit in der Nachrichtenredaktion drinsteckt und das Sagen hat?

LG Peli
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: TVFranz am 18. Mai 2018, 21:02
Daß diese Schreiberlinge, immer haarscharf am Thema vorbei faseln, welches da lautet:

WEG MIT DEM ZWANGSBEITRAG!
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: observer am 18. Mai 2018, 22:07
Das man sich immer als Beitragshasser, GEZ-Hasser oder AFD Sympathisant beschimpfen lassen muss?
Macht das System endlich gerecht. Konsumenten bezahlen und Nichtkonsumenten bezahlen nicht. "Einfach für alle".
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: jedi_ritter am 18. Mai 2018, 22:11
Zitat
Im Grundsatz haben sie ja recht: In Zeiten von Fake News und Datenskandalen ist ihre Arbeit wichtiger denn je. Deshalb fließen ja auch acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk, eine Finanzierung, die Staatsfreiheit sichert.

:o

Manipulation ist wichtiger denn je? Siehe diesbezüglich
DWN, 11.07.14
ZDF räumt Machenschaften ein: Wir haben manipuliert!
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/11/zdf-raeumt-machenschaften-ein-wir-haben-manipuliert/

Acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk fürs Lügen und Betrügen... dann bitte das perfide Zwangssystem sofort abschaffen!
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: jedi_ritter am 18. Mai 2018, 22:25
Macht das System endlich gerecht. Konsumenten bezahlen und Nichtkonsumenten bezahlen nicht. "Einfach für alle".

Im Prinzip bin ich Deiner Meinung. Wenn ich allerdings immer wieder feststelle, wie heuchlerisch sowie manipulativ ARD ZDF DLR unterwegs ist, dann ist für mich wohl die logische Konsequenz, ich möchte nie mehr etwas davon hören.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: brverweigerer am 18. Mai 2018, 23:13
Zitat
Die Fragen des Senats in Karlsruhe machten klar, dass künftig wohl nicht nach Wohnung oder Betriebsstätte abzukassieren sei, sondern lieber pro Kopf.

Zwar wurde in KA keineswegs "klargemacht", dass zukünftig eine Kopfpauschale die Lösung sei, aber diskutiert wurde in der Verhandlung schon darüber, insbesondere Richter Paulus hat mehrfach in Richtung der Anstaltsvertreter gefragt warum sie das nicht machen würden. War das evtl. irgendwie eine Fangfrage?

Eine Kopfpauschale würde zwar die Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz etwas entschärfen (aber keineswegs beheben), aber alles andere würde doch eher noch problematischer werden?

Das Thema "keine Bebeitragung der Allgemeinheit" wäre nicht gelöst, eher noch verschärft. Die Vollzugsproblematik würde noch größer, da geringere Beträge von mehr "widerspenstigen Beitragsschuldnern" eingezogen werden müssen, da muss ich Herrn Eicher sogar zustimmen. Der "Steuercharakter" der Abgabe wäre gefühlt noch größer, der Widerstand vermutlich auch. Das "bundesweite Meldezentralregister" in Köln würde mindestens genauso krakenartig bleiben, ohne ständige Meldedatenabgleiche ginge vermutlich gar nichts. Die LRAs müssten weiter hoheitlich gegenüber der Allgemeinheit tätig werden, der riesige Rattenschwanz von Vollstreckungen, Streitigkeiten, Befreiungen etc. wäre noch größer. Die EU-Frage wäre noch offensichtlicher, eine neues Beihilfeverfahren dann zweifellos umumgänglich? Sämtliche Kritikpunkte in Richtung Informationsfreiheit, Geldverschwendung, grundsätzliche Legitimation wären ebenfalls nicht beantwortet.

Ich kann in dieser Idee irgendwie gar keinen Sinn erkennen...selbst wenn ich mich versuche in Eicher, GEZ & Co hineinzuversetzen.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: McKaber am 19. Mai 2018, 00:16
 den ständigen Meldedatenabgleich gibt es doch jetzt schon, hat doch Beschwerdeführer Anwalt Bölck auch nochmal ausgeführt am Schluss.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: cook am 19. Mai 2018, 00:28
Die ganze Zwangsabgabenidee hat nie einen Sinn ergeben. Die Personenabgabe macht es nur deutlicher.

Der einzige Grund für die Wohnung als Anknüpfungspunkt war, dass sich zur Geräteabgabe faktisch nicht so viel ändern sollte. Die ÖRR hatten eben nicht damit gerechnet, dass der Widerstand so groß wird. Man hat immer geglaubt, die Leute gucken heimlich schwarz, würden aber zahlen, wenn man sie "erwischt" und dann Ruhe geben. Dass es eine immer größere Zahl von denkenden Menschen gibt, die den Rotz grundlegend ablehnen, entzieht sich ihrem Vorstellungsvermögen ("Filterblase").

Man hätte jeden anderen Anknüpfungspunkt ebenso willkürlich wählen können: Toiletten, weil man typischerweise während der Werbepause pinkeln geht. Kühlschränke, weil man beim Fussballgucken typischerweise Bier holt. Bier, weil es typischerweise beim Fernsehen getrunken wird. Brillen, weil man sie typischerweise zum Fernsehen aufhat.

Wenigstens ist die Personenabgabe konsequent, wenn der "Vorteil" automatisch jedem zugute käme. Nur sinnvoll ist sie nicht, weil die Eigenschaft "Person" ebenfalls nichts mit Rundfunk zu tun hat. Der "Vorteil" ist eben nicht konkret individuell an eine Person gebunden ("Vorzug"), sondern nur abstrakt generell vorhanden ("Gemeinlast").

Der jetzt vor dem BVerfG hin philosophierte "Vorteil" ist angeblich der gleiche, den wir alle von Straßen, Schulen und Militär haben: es soll halt irgendwie direkt oder indirekt jedem nützen. Deswegen kann man die Kosten nicht individuell zurechnen.

Es ist und bleibt eine Steuer.

Egal wie das BVerfG entscheidet, das Ding ist tot. Wenn es alles durchgehen lässt, kommt das Verfahren vor den EuGH. Wenn die Abgabe geändert werden muss, wird sie bei der EU-Kommission anzumelden sein (das dürfte dann auch dem Letzten klar sein). Die Beihilfenmaßstäbe sind aber etwas strenger als die Pseudo-Prüfung der KEF. Und dann zieht sich das Verfahren hin und her.

Die einzige echte Chance für den ÖRR: Radikalschnitt auf ein Programm und Finanzierung durch den öffentlichen Haushalt (oder wie in Spanien durch Abgabe bei den Privaten). Dann klappt das auch mit der EU.

Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Mai 2018, 06:50
Und was bringt die Pro-Kopf-Rundfunkgebühr? Bei welchem Kopf und Alter wird die Abgabe fällig?

Die 14-jährige Person ohne Einkommen (Eltern finanziert) hat ein Handy und nutzt es umfangreich, aber ohne öffentlich rechtlichen RF. Der Rentner mit 70 Jahren hat kein Handy und eine geringe Rente und nutzt vielleicht die regionalen Sender der öff.rechtlichen. Und dem Geringverdiener sind dann die 15,-€ pro Monat auch zu viel - und das Thema Befreiung bei pro Kopf ist noch nicht mal angedacht. Tja und wer spielt insgesamt bei diesem Verfahren die Polizei und kontrolliert, damit die Raupe nimmersatt immer weiter sich ausbreitet? Die bayerische polizeiliche Kontrolllösung (auf Verdacht wird dann alles kontrolliert) kann es nicht sein.

Egal welche Höhe, der Betrag wird immer wieder zum Streitobjekt, da die öff. rechtl. RF-Anstalten einen monatlicher Festbetrag haben wollen und das mit Ihren laufenden Ausgaben begründen, obwohl eher die monatlichen hohen Rentenansprüche der Grund Ihrer Wünsche sein werden. Und das wird dann wieder insgesamt alles unter dem Begriff "öff.rechtl. Medien Staatsfern" sein zu dürfen dem Bürger untergejubelt. Wer braucht so ein dauerhaft entzündliches Geschwür - niemand, außer diejenigen welche ohne den Einsatz von Kapital profitieren und mit Ihren Interessen sich bedienen lassen (Parteien/Politiker).
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. Mai 2018, 08:07
Sehr geehrte Herren Kirchhof,

Pro Kopf der Rundfunk nutzt

100% gerecht, fair, keine Rechte werden verletzt und mit heute verfügbarer Technik einfachst für alle umsetzbar
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: pinguin am 19. Mai 2018, 08:17
Die ganze Zwangsabgabenidee hat nie einen Sinn ergeben.
Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben, weil sie sich nicht nur an einige der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages offenbar nicht halten, sondern auch die verfassungsgemäße Ordnung von EU, Bund wie Land ignorieren.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: cook am 19. Mai 2018, 09:41
Pro Person: (ich sage lieber pro Person, nicht dass es Diskussionen darüber gibt, ob ein Kopf vorhanden ist): alle ab 18, da sie ja auch wählen dürfen ("Demokratieabgabe") oder ab 26 (Kindergeldaltersgrenze). Da dürfte dem Gesetzgeber ein Ermessen zustehen, wenn man statistisch begründen kann, dass die meisten in dem Alter noch bei den Eltern wohnen, studieren oder in der Ausbildung stecken.

Befreiungstatbestände wie bisher: Hartz4, Bafög, Behinderung etc. Gleicher Aufwand.

Zusätzlich muss ein Teilnehmerstatus nachgewiesen werden. Sonst wäre es ja immer noch eine Steuer. Dies geschieht wie früher durch die Anmeldung, allerdings bei der zuständigen LRA, nicht bei einem Datenmonster in Köln. Datenabgleich mit Einwohnermeldeämtern geht natürlich nicht; sollte klar sein (DSGVO).

Das würde naturgemäß zu gewissen Unschärfen bei der Beitragserhebung führen. Aber so ist da nun mal. Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau. Falls man künftig ein Programm macht, das die meisten Deutschen "lieben" und der Beitrag angemessen ist, werden sie ihn auch zahlen. Ist ja mit freiwilligen Mitgliedschaften und Spenden auch so.

Alternativ eben eine Abgabe auf private Rundfunkveranstalter wie in Spanien. Deckel drauf.

Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: drboe am 19. Mai 2018, 10:21
Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben, weil sie sich nicht nur an einige der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages offenbar nicht halten, sondern auch die verfassungsgemäße Ordnung von EU, Bund wie Land ignorieren.

Unsinn! Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet jeden, der wohnt, den ÖR-Rundfunk zu finanzieren, entweder allein oder als Teil einer gesamtschuldnerischen Gruppe in einer Wohnung. Für diese Regellung haben die Gesetzgeber gesorgt, da haben die Sender rein gar nichts nicht gehalten. Auch die Verpflichtung für Unternehmen für jede Betriebsstätte pro Mitarbeiter, Fahrzeug und/oder Gäste-/Hotelzimmer zu zahlen steht im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und liegt zu 100% in der Verantwortung der Bundesländer. Wenn da gegen die Verfassung und EU-Recht verstossen wurde, dann von den Bundesländern.

M. Boettcher
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Kurt am 19. Mai 2018, 11:32
etwas OT - aber die Erklärung muss sein

den ständigen Meldedatenabgleich gibt es doch jetzt schon, hat doch Beschwerdeführer Anwalt Bölck auch nochmal ausgeführt am Schluss.

Den gibt es eben nicht - da wird etwas gehörig verwechselt:

Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall
Geregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RLP nennt sich das z. B.  "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

Meldedatenabgleich:
Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer läuft z. Zt. mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug); geregelt für
2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und Herr Bölck irrt insofern dass die LRA die zur Beitragserhebung notwendigen Daten hätten:
dies ist (nur) aufgrund der anlassbezogenen Datenübermittlung eben nicht so und führt letzten Endes dazu dass den Anstalten (lt. deren Angaben) jährlich ca. 200.000 Wohnungen "entschwinden".

Beispiel:
Wohngemeinschaft mit 5 Bewohnern in einer Wohnung Zwangsbeitragsweg 1
Max ist Hauptzahler - die anderen 4 zahlen nichts denn deren Daten wurden - da ja Max als Zahler gemeldet ist - gelöscht.

Jetzt zieht Max aus - in die Lebenslangzahlstr. 11. Somit zahlt er dann in der Lebenslangzahlstr. 11 (weiter).

Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Mai 2018, 11:36
Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben,

Das sehe ich vom Ablauf nicht so, denn die RF-Verantwortlichen haben ein Gutachten (Paul Kirchhof) in Auftrag gegeben und daraus haben die Begünstigten - sprich die Justiziare der RF-Anstalten den RBStV entwickelt. Und die Zwangsabgabeidee, dahinter steht ja das Argument, jeder muss zahlen. Die festgeschrieben Härtefälle werden ja auch nicht umgesetzt. Es ging den RFA um zusätzliches Geld für was auch immer (Programm/Pensionen), das Sie nicht von der Politik bekommen konnten, aber mit der Zustimmung der Politik der LP bekommen haben.

Und dieses Werk haben Sie dann dem Gesetzgeber den  Landtagen zur Abstimmung (zum durchwinken) vorgelegt.
Was da im einzelnen in welchem  Bundesland gelaufen ist, will ich mal außen vor lassen. Ganz sicher ist, dass Landtagsabgeordnete Ihrer Aufgabe nicht gerecht worden sind und einen Einspruch bei Ihrer Fraktion im Landtag hinterlassen hätten. Sie gesagt hätten ich habe bedenken, weil hier EU und hier Datenschutz, und hier fehlende Gleichbehandlung usw., da kann ich meine Stimme nicht für hergeben.

Es gab zwar Einwände (Degenhardt u.a.; DS-Beauftragte usw.), die wurden von der Politik nicht als Grund für eine Ablehnung gesehen und beachtet, weil ja die Hälfte dieser ehemaligen und noch tätigen Politiker in den RF-Gremien sitzen und gutes Zubrot verdienen.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Mai 2018, 11:58
Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.
Gruß
Kurt

Und für diese angeblichen 200 000 Personen die verdächtigt werden nicht zu bezahlen, bekommt der BS egal in welchem Abstand, die Erlaubnis die Daten in komplettem Umfang von 70 Milllionen Bundesbürger zur Überprüfung. Hätte diese Möglichkeit solcher Fälle nicht vorher mit berücksichtigt werden müssen, bevor der RBStV in den Landesparlamente genehmigt wurde. Es zeigt einfach auf, wie Gesetzgebung in D funktioniert und wie diese Gesetzgebung ständig zu Lasten der Bürger ausgehölt wird. Und es gilt zu bedenken, es geht hier nicht um eine staatliche behördliche Kontrolle, nein es geht um RF-Anstalten die laut EU im Wettbewerb stehen. Die nur durch so ein Zwitterkonstrukt sich Rechte angeeigente haben, die es sonst vergleichbar nicht gibt.

Und das soll keine Vorratsdatenspeicherung sein, nicht im Sinne, dass der BS nur die übermittelten Adreessdaten kontrolliert und (vielleicht) wieder welche löscht, nein in dem Sinne, dass er mit dem Abgleich Personen ausfindig machen will, die er zurückverfolgend verdächtig. Verdächtigt, dass hier eine mögliche Klärung der Person zu betreiben ist und diese Person selbst dann zum Nachweis verpflichtet ist (nicht der BS). Letztlich auf Verdacht dem Bürger ein Zwangsbeitrag ja sogar ein Rechtsverfahren angelastet werden kann (zutreffend oder nicht zutreffend).

Ausrede hin oder her. Also Leute da hört für mich der Spaß in dem Staate auf.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 19. Mai 2018, 12:20
für mich wäre die Kopplung an das Vorhandensein eines Kabelanschluss oder das Betreiben einer Sat-Anlage sinnvoll und wünschenswert. Wer dann das Programm nutzen will, braucht einen Kabelanschluss oder einen Decoder für Sat.

Wer keinen TV hat und weder Kabelanschluss noch Sat betreibt, zahlt nicht. Es bleibt dem ÖRR dann selbst überlassen, ob die weiter ihre Inhalte im Inet verbreiten, oder nicht!

Dann sollen die ruhig die Empfangsantennen abschalten:
Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27286.msg172853/topicseen.html#msg172853 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27286.msg172853/topicseen.html#msg172853)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: 907 am 19. Mai 2018, 12:58
@Dauercamper

Die Grundgebühren des Kabelanschlusses dürfen grundsätzlich auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden. Auch wenn der Mieter den Kabelanschluss nicht nutzt oder keinen Fernseher besitzt, ist eine Umlage wirksam.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Kurt am 19. Mai 2018, 13:15
OT
Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.
Gruß
Kurt

Und für diese angeblichen 200 000 Personen die verdächtigt werden nicht zu bezahlen, bekommt der BS egal in welchem Abstand, die Erlaubnis die Daten in komplettem Umfang von 70 Milllionen Bundesbürger zur Überprüfung. Hätte diese Möglichkeit solcher Fälle nicht vorher mit berücksichtigt werden müssen, bevor der RBStV in den Landesparlamente genehmigt wurde. [..]

Die Ansage war: es gehen jährlich ca. 200.000 WOHNUNGEN verloren.

Dies bitte nicht verwechseln mit der Anzahl der Bewohner.

Das würde bedeuten dass bislang mehr als ca. 800.000 Wohnungen nicht mehr bebeitragt werden:
2013 - alles ok  :o
2014 - 200.000
2015 - 400.000
2016 - 600.000
2017 - 800.000
WOHNUNGEN ohne Beitragszahlung

Dies würde weiterhin bedeuten dass sie alle n Jahre einen "einmaligen" Meldedatenabgleich machen müßten um immer wieder zu "reset-en".

Wobei klar sein muss das ab dem darauffolgenden Tag nach einem "Bestandsdatenabzug" die Realität schon wieder eine andere ist.

Das System IST Schrott!

Gruß
Kurt
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: DumbTV am 19. Mai 2018, 13:17
... Das "bundesweite Meldezentralregister" in Köln würde mindestens genauso krakenartig bleiben, ohne ständige Meldedatenabgleiche ginge vermutlich gar nichts. ...

Bei einer Pro-Kopf-Abgabe ist es nicht relevant wo und mit wem (in Deutschland) eine Person (zusammen-) wohnt. Auch Veränderungen in der Wohnsituation spielen keine Rolle. Ein wiederholter Meldeatenabgleich bzw. die anlassbezogene Datenübermittlung ist so ebenfalls unnötig, solange das zugehörige "Personenkonto" ausgeglichen ist, d.h. die "Abgaben" GEZahlt werden. Das aus Sicht des Datenschutz mehr als bedenkliche Schattenregister aller Einwohner Deutschlands könnte entfallen. Keine Historie der bisherigen Wohnsituationen mehr nötig usw.

Erst bei ausbleibender "Abgabenzahlung" wäre die Ermittlung einer aktuellen Anschrift notwendig.

Es wird doch seitens der öR immer mit Verwaltungsvereinfachung argumentiert. Das wäre eine...


(Das Vorige natürlich nur, wenn ein öR für notwendig befunden wird.)

Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Kurt am 19. Mai 2018, 13:21

Bei einer Pro-Kopf-Abgabe ist es nicht relevant wo und mit wem (in Deutschland) eine Person (zusammen-) wohnt. Auch Veränderungen in der Wohnsituation spielen keine Rolle. [..]
Verwaltungsvereinfachung [..] Das wäre eine...

Korrekt.

Ebenso sollte dann die "Betriebsstättenabgabe" entfallen da ja dann sowieso jeder (leistungsfähige) Volljährige  zahlen würde.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: seppl am 19. Mai 2018, 13:51
@ Kurt:
Den ständigen Meldedatenabgleich gibt es. Durch die permanent stattfindende anlassbezogene Datenübermittlung von den unzähligen Umziehenden, Wegziehenden, volljährig Werdenden, Heiratenden und Gestorbenen . Es werden eben nur "Bewegungen" übermittelt. Mehr ist ja auch nicht notwendig, wenn bei den anderen Personenbezogenen Daten alles beim alten bleibt.

Ob der Beitragsservice die Daten nach dem Abgleich aus irgendwelchen Gründen löscht, steht auf einem anderen Blatt. Und hier kann der Datenmissbrauch stattfinden, da nicht von aussen kontrolliert werden kann, was mit den Daten dort passiert.

Ich nehme an, dass Bölck davon geredet hat.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: muuhhhlli am 19. Mai 2018, 14:00
Ohne Empfangsgerät egal weches gibt es keinen Empfang bei einer Person oder Kopf egal wie man es ausdrückt.
Deshalb könnte ich mir die Grundversorgung des öffentlichen RF wird mit einer Gerätepauschale finanziert.

Wer mehr Geräte hat, bezahlt mehr und wer den öff.rechtlichen RF nicht nutzt, hat auch kein Gerät trägt somit nicht dazu bei. Das System wäre genau so Personenunabhängig und würde alle Bevölkerungsschichten ohne Alter und finanzieller Leistungsfähigkeit weder direkt bevorteilen noch direkt benachteilen.

Alle weiteren Angebote Sport usw. wird über zusätzliche Angebote die jeder nach seinen Wünschen kaufen kann abgeboten und fliesst dort dem Anbieter zu bei dem ich das Angebot kaufe. Das würde den Anreiz auf die öffentlich rechtlichen Medien gute Angebote am Markt anzubieten fördern. Ansonsten müssen Sie eben mit Ihren Grundbetrag auskommen. Selbst ein erweiteretes Grundangebot für z.B. 2-5 Euro pro Monat für die öff.rechtlichen wäre denkbar. Das würde jedem frei entscheiden lassen will ich das vom Öff.rechtlichen Rf oder von den Privaten nutzen.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: René am 19. Mai 2018, 14:06
Datenschutzrechtlich sollten alle Daten der in einer Wohnung Lebenden gelöscht werden, sobald hier ein Beitragsschuldner ausgemacht wurde. Nur dieser darf samt seiner Hundemarke (Beitragsnummer) weiter geführt werden. Daher meint Eicher, der Bestand würde erodieren, sobald ein Beitragsschuldner wegzieht und in eine Wohneinheit einzieht, die bereits einen anderen Beitragsschuldner hat. Die alte Wohnung bleibt dann Beitragsfrei...

Eigentlich verdammt einfach, sich der Zahlungspflicht zu entziehen...  >:D – alles hypothetisch, latürnich.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: pinguin am 19. Mai 2018, 14:15
Und die Zwangsabgabeidee, dahinter steht ja das Argument, jeder muss zahlen.
Aber nicht seitens des Gesetzgebers!

Im Forum wurde schon gefühlte tausend Mal die Frage gestellt, (und kein Mal beantwortet), warum im eigentlichen, von LRA und Co. verbindlich einzuhaltenden Rundfunkstaatsvertrag mehrfach der Begriff "Nutzer" steht, wenn es denn auf die Nutzung nicht ankommt?

Irgendwie wird nicht verstanden, evtl. auch nicht vom BVerfG?, daß internationale Verträge, die von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden sind, gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland automatisch Bundesrecht sind und folglich gemäß Art. 31 GG und BVerfG 2 BvN 1/95 alles Makulatur ist, wenn sich die Länder darüber hinwegsetzen, weil bereits einfaches Bundesrecht jedwedes Landesrecht bricht.

Die EMRK ist mit Art. 10 zur Informations- und Meinungsfreiheit, wo es verbindlich heißt, "Without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität", von den Ländern einzuhaltendes Bundesrecht, im Land Brandenburg gemäß Art. 2, abs. 3 in Verbindung zu Art. 5, Abs. 1, sogar Landesgrundrecht.

Die einzige damit kompatible Lösung lautet nun einmal, daß nur jeder wohnungsinnehabende Nutzer überhaupt zahlpflichtig sein kann, und sonst niemand.

Schade, daß sich auch von den Klägern keiner mal die Zeit genommen hat, die Gesamtaspekte zu betrachten, wozu letztlich auch, weil nun einmal Binnenmarkt der EU,  EuGH C-337/06, EuGH C-201/14 und EuGH C-260/89 gehören.

Wegen EuGH C-260/89 ist, neben der Zahlungsauslösung auf Grund eines Vertrages zwischen Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsnehmer, auch nur die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln zulässig; denn Art. 10 EMRK ist auch im Bereich Rundfunk verbindlich einzuhalten; Leitsatz 7 aus EuGH C-260/89.

Es hat vor dem EuGH nichts Bestand, was sich über die EMRK hinwegsetzt! Der Beihilfecharakter des Rundfunkbeitrages gemäß EuGH C-337/06 kommt ja dann noch dazu.

Ein vom Staat vorgegebene Pro-Kopf-Abgabe, (um beim Thema anzukommen), stünde Art. 10 EMRK genauso entgegen, wie jedwede Zwangsabgabe zugunsten eines Informationsmediums, weil es keine Einflußnahme durch öffentlich Authorität geben darf.

Es kann hier nur an das BVerfG appelliert werden, dem Bund wie den Ländern nicht eine derartige Bürde zu verschaffen, sind doch nicht genehmigte Beihilfen zu 100% zurückzufordern.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: brverweigerer am 19. Mai 2018, 15:18
OT:

Es hat vor dem EuGH nichts Bestand, was sich über die EMRK hinwegsetzt! [...] sind doch nicht genehmigte Beihilfen zu 100% zurückzufordern.
Da darf man gespannt sein. EU-Regelungen aller Art sind solange gut und schön, wie sie den Zielen der nationalen (deutschen) Regierung im wesentlichen entsprechen, bei Bedarf setzt mann sich aber auch gerne darüber hinweg, wendet sie eben nicht an, legt sie anders aus oder sorgt in Brüssel für eine entsprechende Überarbeitung oder Ausnahmeregelung. Der Gedanke einer "Rückforderung" erscheint mir schon deshalb recht unwahrscheinlich weil das Geld anschließend schlicht weg ist/sein wird.

Die Diskussion darüber dürfte den Rahmen an dieser Stelle sprengen und trifft auch nicht das Thema "Kopfpauschale", aber das ist und war bisher immer so, auch in noch wesentlich ernsthafteren Aspekten als dem sog. Rundfunkbeitrag. Beispiele sind Migration/EU-Außen- und Innengrenzen, die diversen Euro-Rettungsschirme, Finanzmarkteingriffe der EZB, Vergemeinschaftung von Schulden etc.

Schade, daß sich auch von den Klägern keiner mal die Zeit genommen hat, [...]
Es ist jeder aufgerufen, erkannte Angriffspunkte entsprechend zum Angriff zu nutzen. Ich hatte den Eindruck, dass die Kläger und ihre Vertreter vor dem BVerfG sich schon ganz gut in die Materie eingearbeitet haben.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: drboe am 19. Mai 2018, 15:57
Im Forum wurde schon gefühlte tausend Mal die Frage gestellt, (und kein Mal beantwortet), warum im eigentlichen, von LRA und Co. verbindlich einzuhaltenden Rundfunkstaatsvertrag mehrfach der Begriff "Nutzer" steht, wenn es denn auf die Nutzung nicht ankommt?

Weil es um verschiedene Dinge geht? Im Rundfunkstaatsvertrag wird sowohl der öffentlich-rechtliche wie der private Rundfunk geregelt. Es wird definiert, was kein Rundfunk ist und es geht z. B. um Jugendschutz, Teleshopping, Produktplazierung, Sponsering, Gewinnspiele, Sitz des Senders/Rundfunkveranstalters, Zulassung als Rundfunkveranstalter, Auftrag der ÖR-Sender, ...

Zitat
Präambel

Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung. ...

Im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht es aber nur um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf dessen Nutzung kam es auch zu Zeiten der "Rundfunkgebühr" und ihrer Kopplung an den Gerätebesitz niemals an. Und das ist sicher auch der EU bekannt.

M. Boettcher
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: faust am 19. Mai 2018, 16:58
... tut mir leid, aber ich glaube, wir verzetteln uns hier.

Nicht  WIR  sollen uns den Kopf zerbrechen, sondern  DIE  !

Der Gedanke "Pro Kopf" war m. E. zu schnell in der Welt - er soll wohl das "Alle-müssen-zahlen" - Mantra in den Köpfen wachhalten
(Manipulation ?!? - nicht doch ...) .

DENN:

Ob das

a) europarechtlich und

b) datenschutzrechtlich/-technisch

überhaupt realistisch ist, das ist - wenn ich als fleissiger Leser dieses Forums richtig informiert bin - eine gaaanz andere Baustelle, die noch nicht aufgeräumt ist !
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: René am 19. Mai 2018, 17:04
Ja "faust", das stimmt. Daher werde ich nicht müde zu versuchen, eine Diskussion über die Ursachen anzustoßen:

Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27476.msg172680
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 19. Mai 2018, 18:20
@Dauercamper

Die Grundgebühren des Kabelanschlusses dürfen grundsätzlich auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden. Auch wenn der Mieter den Kabelanschluss nicht nutzt oder keinen Fernseher besitzt, ist eine Umlage wirksam.

Das interessiert mich doch nicht. Wenn das SO ist, dann muss es geändert werden. Als Nichtraucher bezahle ich auch nicht mit an den Aufstellungskosten von Automaten, sondern nur die Konsumenten !
Wenn DU Fernsehen konsumierst, dann sollen die Rf-Gebühren - von mir aus- auf das 10xfache steigen, bis DU deinen Anschluss abmeldest. Und wenn DU weiter bezahlst, dann bist zu 100% mit allem einverstanden. Ich will diesen ÖR- und Privat-TV Müll nicht mehr und ich will dafür auch nicht bezahlen müssen.
Ich gehe mit @koblenzer zu 100% konform: es MUSS eine Möglichkeit geschaffen werden, zum Verzicht.  ;)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: tokiomotel am 19. Mai 2018, 19:56
Ich gehe mit @koblenzer zu 100% konform: es MUSS eine Möglichkeit geschaffen werden, zum Verzicht.  ;)
Und wie bitteschön soll diese sich denn so ungefähr gestalten ?
örR PayTV scheidet schon mal grundsätzlich "intern gesetzlich verordnet" strikt aus, denn das wäre in den jetzigen Dimensionen das sichere Todesurteil für ARD/ZDF & Co. Selbst eine massiv abgespeckte Version des örR würde auf dem freiem PayTV-Markt wohl gnadenlos untergehen. Das Portfolio des örR ist einfach nicht zeitgemäß und wird zudem eh zur Genüge von anderen mit so nebenbei bedient.
Andererseits dürfen aber die "noch" zahlreich wohlwollend zahlenden Nutzer am Ende nicht die gnadenlos Dummen sein, nur weil sich einige Handvoll Prozent, sorry, geschickt aus dem Staub machen wollen.
Solange diese ihre Nichtnutzung nicht nachweisen können, sind halt diese die Dummen und nicht jene, welche diese klammheimlich mit durchfüttern sollen.
Sorry an die hartgesottene Riege der vermeintlich eingeschworenen Nichtnutzer, Gerechtigkeit ist zweiseitig. Es darf auch keinen unschuldigen Verlierer und somit keinen für dumm verkauften Zahler geben.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: René am 19. Mai 2018, 20:36
Eidestatische Erklärung
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: cook am 19. Mai 2018, 20:58
PayTV: das gesamte TV (privat und ÖRR) wird verschlüsselt. Wer die Privaten sehen will, muss auch für den ÖRR zahlen. Technisch ist das kein Problem.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: brverweigerer am 19. Mai 2018, 21:11
PayTV: das gesamte TV (privat und ÖRR) wird verschlüsselt.
Das wäre m. E. auch die sauberste und rechtlich beste Lösung, und würde vermutlich die höchste Akzeptanz finden. Sie würde dem Prinzip der "alten" Rundfunkgebühr entsprechen, und gleichzeitig das Problem des "Schwarzsehens" vermeiden. Noch nicht mal das EU-Recht wäre da ein Problem.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?  :)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: tokiomotel am 19. Mai 2018, 21:14
Ja gerne, wie lange ist denn dann das MHD des örR ?
Die Privaten sind dann sicher nachsichtig mit ihrer aufgedrängten Konkurrenz..
Dann gilt doch hoffentlich auch für beide Werbeverbot oder Werbeerlaubnis.
Mal schauen, wer mit welcher Option besser wirtschaften kann..
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: gez-negativ am 19. Mai 2018, 21:28
örR PayTV scheidet schon mal grundsätzlich "intern gesetzlich verordnet" strikt aus, denn das wäre in den jetzigen Dimensionen das sichere Todesurteil für ARD/ZDF & Co.

Selbst eine massiv abgespeckte Version des örR würde auf dem freiem PayTV-Markt wohl gnadenlos untergehen.
Das ist eben das Problem, welches der Staatsfunk hat. Es ist weniger das Todesurteil von ARD und ZDF,
sondern der von den unersättlichen Nutznießern mit 200.000 bis 400.000 p/a abgeschöpfte Rahm.

ARD und ZDF ist denen schit-egal, aber nicht das leicht hinterhergeworfenes Geld.
Darauf wollen die nicht verzichten.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: brverweigerer am 19. Mai 2018, 21:45
Nun ja, das ist dann aber eine rein politische Frage. Die Landesregierungen und sonstigen Politiker müssen sich dann eben doch mal die Frage stellen, ob sie einen von den Bürgern und Nutzern getragenen "demokratischen", zumindest halbwegs staatsfernen Rundfunk im Sinne des GG wollen, oder einen durch Zwangsabgaben gegen den Willen größerer Bevölkerungsgruppen finanzierten völlig überdimensionierten Staatsfunk.

Es geht eben nicht beides gleichzeitig. Und wenn ein "staatsferner" Rundfunk dann einige Nutzer verliert, müsste er seine Ausgaben entsprechend reduzieren, dann ist das eben so. Früher zu Zeiten der Rundfunkgebühr musste der Rundfunk auch damit zurechtkommen, was seine Nutzer bereit waren zu zahlen. Niemand hat damals dieses Prinzip grundlegend als unmöglich in Frage gestellt.

Ich denke außerdem, dass ein neu strukturierter öffentlicher Rundfunk nach diesem Prinzip und mit einem guten, evtl. gestaffelten Angebot keineswegs verschwinden würde. Sicherlich ließen sich ca. die Hälfte der momentanen Kosten freiwillig decken. Das wäre dann ungefähr soviel, wie die allseits gelobte BBC kostet.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 19. Mai 2018, 22:51
Genau. Verschlüsseln und gut.
Können ja bspw. mit Sky zusammen arbeiten. Dann gibts halt 2 Schlitze, für Sky und für ÖR Karte.

Ich nehme Wetten an, wieviel % dann die Sky und wieviel % die ÖR Karte belegt wäre   :-)


Demnach kann weder Pro Kopf, noch Wohnung oder auch nicht wer TV hat, den Ausschlag geben... ich habe einen TV aber eben für:
- private
- Sky (keine Werbung ist demnach auch kein Argument für mich, denn dank Festplatte kann ich auch bei privat die Werbung überspulen!)
- und als großen TFT für Lappi oder Handy.

Dann sollen die mir ne verplombte was auch immer direkt an die Dose vom TV hängen und gut.

Und ganz wichtig: Internet ist kein Rundfunk! Das muss immer wieder gesagt werden...
Was die Online stellen ist deren Sache. Wenn sie wollen, dass nur derenige es sehen kann, der dafr zahlt, dann müssen sie es über Zugangsdaten lösen. Ansonsten kann jeder, der die Adresse kennt, darauf zugreifen.
Wäre bei meinen Gang Bang Partys genau so, wenn ich welche verantalten und ins Netz stellen würde... Dann wäre ich als Einstllender dafür Verantwortlich...
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: hankhug am 19. Mai 2018, 23:33
Dann gibts aber immer noch den analogen Radioempfang, der nicht verschlüsselbar ist...
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Totalverweigerer am 19. Mai 2018, 23:41
Dann gibts aber immer noch den analogen Radioempfang, der nicht verschlüsselbar ist...

Ich habe nicht die Absicht ein Radio zu kaufen. Und auch das analoge Radio, denke ich, wird langsam verschwinden.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: cook am 20. Mai 2018, 00:08
Ja, es gibt immer noch ein Randphänomen. Das analoge Radio ist nicht die große Nummer. Man kann es quersubventionieren, privatisieren, verstaatlichen oder abschalten. Es hat keine Bedeutung mehr.

Wen's interessiert:
Rettet unsere Radios
http://www.welt-der-alten-radios.de/home-rettet-unsere-radios-467.html
Ich hätte es nicht gewusst: aber mit der alten "Goebbelschnauze" kann man wohl bald nichts mehr anfangen.  :-\

Beim Radio gilt wie beim TV: wir brauchen keine fünf bis sechs ÖRR-Sender pro Bundesland. Falls überhaupt einen. DAB+ gibt genügend Frequenzen her, die Medienpluralität sicherstellen... falls man nicht 80% dem Staatsfunk zuteilt, wie gegenwärtig.

Ich bin mir sicher, dass das analoge Radio nicht der Stolperstein für eine sachgereche Lösung sein wird..
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: pinguin am 20. Mai 2018, 00:18
Weil es um verschiedene Dinge geht?
Nö.

Zitat
Im Rundfunkstaatsvertrag wird sowohl der öffentlich-rechtliche wie der private Rundfunk geregelt. Es wird definiert, was kein Rundfunk ist und es geht z. B. um Jugendschutz, Teleshopping, Produktplazierung, Sponsering, Gewinnspiele, Sitz des Senders/Rundfunkveranstalters, Zulassung als Rundfunkveranstalter, Auftrag der ÖR-Sender, ...
Richtig; und den Begriff "Nutzer" findest Du im allgemeinen Teil, der für beide gilt, genauso, wie im Abschnitt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie auch im Abschnitt betreffs der Ordnungswidrigkeiten.

Also, warum sollte dieser Begriff "Nutzer" drinstehen, wenn es nicht auf die Nutzung ankommt? Rein rhetorisch, weil hier ja ot.

Dann gilt doch hoffentlich auch für beide Werbeverbot oder Werbeerlaubnis.
Nö, wieso?

Die staatliche Beihilfe für jenen, der vom Staat den Auftrag bekommt, soll jenen finanziellen Nachteil ausgleichen, der dadurch entsteht, daß sich der Auftragnehmer nicht am Werbemarkt versorgen darf.

Wenn der ÖRR also nicht werben darf, dient die staatliche Beihilfe dazu, jenen Verlust auszugleichen, der durch die fehlenden Werbeeinnahmen entsteht; nicht mehr, nicht weniger.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 10:42
Ich gehe mit @koblenzer zu 100% konform: es MUSS eine Möglichkeit geschaffen werden, zum Verzicht.  ;)
Und wie bitteschön soll diese sich denn so ungefähr gestalten ?

Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe! Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern. Das wäre auch mit einer Pro-Kopf-Abgabe der Fall. Ob pro Wohnung, pro (volljähriger) Person, pro Paar Schuhe oder pro Nase bezahlt würde, die Abgabe ist immer unausweichlich. Man kann ihr nur durch Tod, Obdachlosigkeit oder Besitzlosigkeit/anerkannter Armut entgehen.
Wenn man das ablehnt und unter der Annahme, dass die Politik einer Art PayTV (SmartCard) nicht zustimmen wird, auch wenn die quasi Privatisierung der bessere Weg wäre, kommen vermutlich nur zwei Modelle in Frage: a) der Gerätebezug wird wieder eingeführt bzw. b) der ÖR-Rundfunk wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Dabei ist m. E. b) das Mittel der Wahl. Jedes Festhalten an der scheinbaren "Selbst-Finanzierung" des ÖRR,  die aber immer eine staatliche Beihilfe bleiben wird, führt zu Institutionen wie dem BS, inklusive Erfassung großer Teile der Bevölkerung, bis hin zur Vollerfassung bei einem nicht kontrollierbaren Unternehmen, zu überflüssigen Kosten des Inkassos, Beschnüffelung und/oder Datenabgleich, Mahnungen, Vollstreckungen, Gerichtsverfahren, Abpressen bei den Ärmsten bzw. Offenlegung persönlicher Lebensverhältnisse gegenüber dem ÖRR usw usf. Das alles für das Festhalten an der Fiktion einen unabhängigen Rundfunk zu haben? Fiktion, wohlgemerkt, denn es sollte fast jedem klar sein, dass der ÖR-Rundfunk nie unabhängig war, es vermutlich nie sein wird. Wir könnten uns daher ein Stück weit ehrlicher machen, wenn wir uns von dieser Fiktion und den nur deshalb so komplizierten Modellen der Finanzierung verabschieden. Es wäre dann m. E. auch egal, ob der ÖR-Rundfunk vollständig zur Propagandamaschine der Politik mutiert, weit davon entfernt ist er ja nicht; man muss den ja nicht einschalten.

M. Boettcher
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Housebrot am 20. Mai 2018, 10:52
Genau. Verschlüsseln und gut.
Können ja bspw. mit Sky zusammen arbeiten. Dann gibts halt 2 Schlitze, für Sky und für ÖR Karte.

Braucht es nicht(einmal).

Du kannst ohne viel technischen Aufwand alle Verschlüsselungen auf eine Karte packen... Wäre auch etwas. Jeder Dienstleister, der Medienzugang anbietet, kann gegen Entgelt auch den ÖR dazupacken...

Und schon würde man die Nichtnutzer außen vor lassen...

Grüße
Adonis
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Totalverweigerer am 20. Mai 2018, 11:14
Wenn man das ablehnt und unter der Annahme, dass die Politik einer Art PayTV (SmartCard) nicht zustimmen wird, auch wenn die quasi Privatisierung der bessere Weg wäre, kommen vermutlich nur zwei Modelle in Frage: a) der Gerätebezug wird wieder eingeführt bzw. b) der ÖR-Rundfunk wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.

zu a) Das BVerwG hat ja den teilweisen Gerätebezug selbst wieder hergestellt.
05.10.2017
BVerwG – Hotels ohne Internet, TV oder Radio müssen keinen Extra-Rundfunkbeitrag zahlen
https://www.wbs-law.de/allgemein/bverwg-hotels-ohne-internet-tv-oder-radio-muessen-keinen-extra-rundfunkbeitrag-zahlen-75294/

zu b) Was bei der "Deutsche Welle" (Zuschüsse aus Steueraufkommen) geht, sollte auch bei den anderen LRA problemlos möglich sein.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Peli am 20. Mai 2018, 11:16
Was steht denn für das Konglomerat ÖRR und Politik an erster und einziger Stelle?   

ÖRR (Geld) + Politik (Macht) = eine Einheit

Kein Wunder, dass die sich um keinen Preis freiwillig trennen lassen wollen. Das ganze Rumgelüge um irgendwelche "Vorteile" oder die altbekannten Nazikeule "Trennung von ÖRR und Politik", die gar nicht da ist, liegt jetzt für alle ganz offensichtlich auf dem Tisch.

Eine irgendwie geartete Verschlüsselung würde für diese Einheit zu beiden Teilen das Ende bedeuten. Der ÖRR würde sofort wirtschaftlich in die Knie gehen (was er mit dem schlechten Programm und seinem Verhalten den Zwangsnutzern gegenüber auch verdient hat) und die Politik wäre mit einem Schlag ihrer besten Einflußmöglichkeit beraubt. Natürlich wäre die Wahlmöglichkeit, Programme des ÖRR gegen Bezahlung verschüsselt empfangen zu können, die mit Abstand fairste Methode, aber dies würde eben auch bedeuten, dass man auf einen Schlag einem Heroinabhängingen seinen Stoff wegnimmt. Die (der ÖRR) können gar nicht mehr echtes, kritisches, also gutes Programm zu fairen Preisen machen. Dies haben sie schon lange verlernt. Sie müssten fast wieder bei Null anfangen.

Vom ÖRR wird jedenfalls der Vorschlag einer Verschlüsselung des Programms und eines Empfanges gegen Zahlung nicht kommen.

LG Peli
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 20. Mai 2018, 11:24
Das alles für das Festhalten an der Fiktion einen unabhängigen Rundfunk zu haben? Fiktion, wohlgemerkt, denn es sollte fast jedem klar sein, dass der ÖR-Rundfunk nie unabhängig war, es vermutlich nie sein wird. Wir könnten uns daher ein Stück weit ehrlicher machen, wenn wir uns von dieser Fiktion und den nur deshalb so komplizierten Modellen der Finanzierung verabschieden. Es wäre dann m. E. auch egal, ob der ÖR-Rundfunk vollständig zur Propagandamaschine der Politik mutiert, weit davon entfernt ist er ja nicht; man muss den ja nicht einschalten.

M. Boettcher

Das wäre die Alternative: die Politik bleibt außen vor. Dagegen wehrt sich die Politik, weil das Volk weiter verdummt werden soll. Jede Art der Änderung (Steuerfinanzierung oder Pay-TV), hätte die Folge, dass der ÖRR zurückgefahren werden müsste, weil dann müsste man definieren, was eine Grundversorgung ist, die gewährleistet werden muss. Momentan wird aber nur diskutiert, dass der ÖRR wieder teurer werden soll, weil die GIER(Pensionsansprüche) immer größer wird. Das der ÖRR die Demokratie gefährdet, weil der Einfluss der regierenden Parteien immer größer wird, will man gar nicht wahrhaben. Wenn man Rundfunkgegner ist, dann wählt man keine etablierten Parteien mehr, sondern die böse Partei, bei denen es nur NAZIS(laut PRESSE) gibt.  >:D
Eine funktionierende Opposition gibt es im Bundestag jetzt wieder, gab es jahrelang nicht (GRÜNEFDPLINKE)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 11:27
Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe!
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern.
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

Die Abkopplung war imho eine von zwei "vernünftigen" Möglichkeiten im Rahmen des "Rundfunkbegriffs" (elektromagnetische Übertragung) die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern. (Die andere Möglichkeit wäre die Einführung von Zugangsbeschränkungen gewesen.)

Das Problem war nicht die Abkopplung, sondern die Art der Umstellung. Die beste Lösung einer nutzungsunabhängigen Finanzierung wäre imho ESt basiert. (Notfalls auch USt finanziert.)

Dabei geht es mir nur um die Finanzierung. Umfang und Art des örR steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Totalverweigerer am 20. Mai 2018, 11:46
Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe!
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Das Internet ist kein Rundfunk und der PC ist keine Glotze oder Radio!
Keine GIS-Pflicht bei „reinem Internethaushalt“
https://www.bvwg.gv.at/presse/140040.html
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 20. Mai 2018, 11:52
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Internet=zahle ich an meinen Provider. Mit dem Internet und der Nutzung hat der ÖRR 0,0 zu tun !
Telefon= zahle ich an meinen Telefonanbieter, hat der ÖRR 0,0 mit zu tun !
Auto= einerseits zahle ich KFZ-Steuern, zum anderen wäre ich mit einer Zusatzabgabe für das Autoradio einverstanden. Radio halte ich für eine Grundversorgung

Zitat
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

nö, die Verteuerung ist schon ausgemachte Sache. Es gibt keinen Willen beim ÖRR einzusparen !
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/was-sie-uns-wert-sind (http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/was-sie-uns-wert-sind)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 12:12
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Der Unterschied ist dennoch, dass man zu Zeiten der Gerätebindung verzichten konnte und damit den ÖRR nicht finanzieren musste. Geräteverzicht führt heute jedoch nicht zum Ausstieg aus der Finanzierung. Und das würde eine Pro-Kopf-Abgabe auch nicht. Telefon hat übrigens nichts mit Rundfunk zu tun; der Besitz eines Telefons löste keine Abgabepflicht aus.

Zitat
Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern.
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

Den Beleg findest du in den Berichten der KEF, den Gutachten, die der ÖRR in Auftrag gab und diversen Äußerungen der ÖR-Anstalten. Formulierungen sind so etwas wie "Sicherung der Erträge", "Zukunftsfestigkeit/Sicherung der Finanzierung" o. ä. Du schreibst selbst "die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern". Das ist exakt meine Aussage "in netter Form"!

M. Boettcher
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 12:59
Telefon hat übrigens nichts mit Rundfunk zu tun; der Besitz eines Telefons löste keine Abgabepflicht aus.
Ok. Bei Festnetz oder antiquierten Mobiltelefonen nicht (womit wir wieder beim "Einsiedler" sind).

Praktisch verfügt aber fast jeder über ein Mobiltelefon mit UKW und/oder Internetfähigkeit. Das löst dann die Abgabepflicht schon aus.

Den Beleg findest du in den Berichten der KEF, den Gutachten, die der ÖRR in Auftrag gab und diversen Äußerungen der ÖR-Anstalten. Formulierungen sind so etwas wie "Sicherung der Erträge", "Zukunftsfestigkeit/Sicherung der Finanzierung" o. ä. Du schreibst selbst "die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern". Das ist exakt meine Aussage "in netter Form"!
Du hättest deine Behauptung vorsichtiger fomulieren sollen. "Einziger Zweck" (zum Einnahmen steigern) ist halt nicht belegt (und imho auch kaum belegbar).

Edit:

Es könnte durchaus andere Gründe gegeben haben, bspw. Garantie der langfristigen Finanzierung; Verringerung des Verwaltungsaufwandes ("schnüffeln"); Gerechtigkeitsaspekte ("Rundfunkgebühr" war leicht umgehbar)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 20. Mai 2018, 14:09
@denyit

lass' endlich das Internet aus deiner Rechtfertigung zur Abzocke !

Das Internet KANN man nicht besteuern oder mit Abgaben belegen ! Das Internet gehört KEINEM !!
Nur mein Internetanbieter hat das Recht für die Nutzung seiner bereitgestellten Dienste Geld zu verlangen. Sollen doch die ÖRR Paywalls einrichten, für die die User dann berappen sollen !  :laugh:
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 20. Mai 2018, 14:23
Genau so ist es!
Internet ist bereits per def. kein Rundfunk. ..

Demnach war bereits das Erweitern auf Handy und Rechner verfassungswidrig!

Was die ÖR online stellen und wie sie das vor unberechtigtem Zugriff schützen ist deren Problem.  Wie sie das finanzieren erst recht, weil <> Rundfunk heißt auch, darf nicht aus dem RF Beitrag finanziert werden! !!
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Spark am 20. Mai 2018, 15:00
Es geht nicht an, dass der örR das Internet blockiert, nur weil er unbedingt seine Angebote da einstellen will. Das kann er natürlich gerne tun, aber er ist dort genauso Gast, wie jeder andere auch.
Der örR ist nicht der Besitzer des Internets und der sog. "Rundfunkbeitrag" ermöglicht auch nicht den Zugang zum Internet, er hat sogar das Potenzial den Zugang zu verhindern. Es mögen zwar diverse Meinungen existieren, nachdem es sog. "Flatrates" gibt wo man dann nichts bezahlen muß, aber das bezieht sich auf einen anderen Planeten.

Man stelle sich vor, der örR würde irgendwelche Angebote z. B. in Zeitungen einstellen und dafür eine Abgabe verlangen, obwohl man mit dieser Abgabe die Zeitungen selber noch nicht erhalten kann. Dann wäre das Geschrei aber ziemlich groß, weil das keiner mitmachen würde. Und auch die Verleger der Zeitungen wären wohl nicht besonders begeistert davon.

Das Einbeziehen von internetfähigen Geräten, insbesondere PC's, ist definitiv nicht tragbar. Schon gar nicht für eine sog. "Rundfunk"-abgabe.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 15:27
@Dauercamper

Da du neu hier bist: Rundfunk über Internet wurde vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet: 1 BvR 199/11. Wenn du das ausdiskutieren willst, dann suche dir bitte einen passenden Thread.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: Dauercamper am 20. Mai 2018, 16:24
@denyit

da wurde gar nichts abgesegnet, sondern gar nicht erst die Verfassungsbeschwerde vom BverfG angenommen. Die Begründung ist herzallerliebst, weil ja der Rundfunkstaatsvertrag in Stein gemeisselt ist und geltendes Recht darstellt. Warum wurden die Verfassungsbeschwerden denn diesen mal angenommen, hmm ?
Dieser blödsinnige und unhaltbare, weil EU-rechtswidrige Staatsvertrag muss abgeschafft werden, entweder durch das BverfG oder den EuGH.

Deutschland macht sich mit so etwas zum Deppenstaat in der EU, bei dem noch die Bürger für die Nutzung des wwww abgezockt werden.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 16:41
Nochmal: Bitte such dir einen passenden Thread oder mach' einen neuen auf wenn dir etwas unklar ist und wenn du Fragen hast.
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 20. Mai 2018, 16:43
@dauercamper...

Oder besser noch durch den Bürger durch Nichtzahlung...


Wäre mir sogar am liebsten.   Wenn wir von 5 auf 10 mio kommen ist Ende. Dann sind die pleite  :-)
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: wuz-kurt am 20. Mai 2018, 17:33
Was steht denn für das Konglomerat ÖRR und Politik an erster und einziger Stelle?   

ÖRR (Geld) + Politik (Macht) = eine Einheit


Das ist doch viel zu kurz gegriffen! Die eigentlichen Vertreter der Macht sind die Lobbyisten der Großkonzerne, sie benutzen die Polititik doch nur als Katalisatoren.
Automobilkonzerne (Dieselgate), Chemie-Riesen (Glyphosat), Nikotindrogen-Mafia (140000 Tote pro Jahr allein in Deutschland), Arzneimittelhersteller (Wucherpreise in Deutschland) , viele weitere  und nicht zuletzt der teure Moloch (Gehälter) ÖRR. Ich möchte nicht wissen , wie da offensichtlich nach Strich und Faden die Politik geschmiert wird und warum nicht auch die Richter, dann hat man doch direkt schwarz auf weiß, dass man im "Recht" ist und nicht die Dummen, dekadenten Bürger.
Ich denke, dass die von mir hier angefühten Beispiele vielsagend genug sind und an dieser Stelle nun nicht weiter vertieft werden müssen.

Es ist halt ein gesamtdemokratisches Problem, nicht wie vom GG vorgegeben liegt die Macht beim Volke, sondern bei den Großkonzernen. Und dies setzt sich immer weiter fort, indem systematisch durch fortschreitende Zusammenschlüsse  der Wettbewerb ausgebremst wird!

Solange wir als Grundrechteträger es nicht schaffen, die verloren gegangene Macht wieder halbwegs zurück zu gewinnen, z.B. mittels Volksbegehen, Sammelklagen usw. werden wir weiter von den "Oberen Zehntausend" wie Leibeigene gehalten.

Gruß in die Runde
Klaus
Titel: Re: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 19:34
Ok. Bei Festnetz oder antiquierten Mobiltelefonen nicht (womit wir wieder beim "Einsiedler" sind).

Einsiedler mit Mobiltelefon? Echt?

Zitat
Du hättest deine Behauptung vorsichtiger fomulieren sollen. "Einziger Zweck" (zum Einnahmen steigern) ist halt nicht belegt (und imho auch kaum belegbar).

Natürlich hatten die Gesetzgeber einige blumige Erklärungen bei der Einführung. Z. B. sollte es weniger Eingriffe in die Privatspäre geben. - Daher der Meldedatenabgleich? - weniger Verwaltungsaufwand, Staatsferne - gab es die vorher nicht? -  Beitragsstabilität - Hörfunknutzer und Nichtnutzer erinnern sich - Beachtung des Datenschutzes und europarechtlicher Forderungen usw. Sie hielten aber das alte System nicht mehr für zukunftsfähig,  u. a. weil die Erträge sanken. Dabei hatte man ab 2009 - der RBStV stammt von 2011 - die Gebühren gerade erst kräftig erhöht. Entlarvend ist jedoch, dass man sich in den Auswirkungen neben der Beschwörung angeblicher Unsicherheiten durch die Umstellung - die Volkszählung hatte gerade mehrere Millionen mehr Wohnungen identifiziert als es Teilnehmerkonten gab, die Zahl wollte man aber angeblich nicht glauben, - vor allem mit zusätzlichen Ertragspotentialen befasste:

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Darüber hinaus wurden in der Ertragsplanung für die Periode 2013-2016 folgende Annahmen getroffen:
  • Hebung von 390.000 privaten Teilnehmerkonten durch den einmaligen Meldedatenabgleich, davon 40 % im Jahre 2013 und 60 % im Jahre 2014 (2013-2016: 286,0 Mio. €)
  • Erfassung von 400.000 zusätzlichen Betriebsstätten, davon 250.000 im Jahre 2013, und je 50.000 in den Jahren 2014-2016 (2013-2016: 204,8 Mio. €)
  • Erfassung von 200.000 nicht-privat genutzten Kfz, davon 80.000 im Jahre 2013, 60.000 im Jahre 2014, 40.000 im Jahre 2015 und 20.000 im Jahre 2016 (2013-2016: 43,3 Mio. €, vor Berücksichtigung der Ertragsauswirkungen der Anrechenbarkeit)
  • Hebung von 120.000 privaten Teilnehmerkonten durch den regelmäßigen Meldedatenabgleich, davon 60.000 im Jahre 2015 und 60.000 im Jahre 2016 (2013-2016: 38,8 Mio. €)
  • Aktivierung von 50 % (12,5 % p.a.) der derzeit 678.278 ruhenden Teilnehmerkonten linear über den Planungszeitraum und damit Generierung eines Ertragsaufkommens von 183,0 Mio. €.
Quelle: KEF 18. Bericht.

Man kalkulierte also, allen "Unsicherheiten" zum Trotz, mit ca. 750 Millionen Euro Mehreinnahmen. Bekanntlich beliefen sich diese dann, trotz einer Absenkung des "Beitrags" in 2015 auf fast 2 Milliarden. Ich hatte übrigens 2012 anhand damals bekannter Zahlen ausgerechnet, dass man mindestens 20% aller Zahlungspflichtigen befreien müsste, wollte man das Versprechen einlösen nicht mehr einzunehmen als vorher. Angesichts der Beteiligung von Hör-/Sehbehinderten an den "Beiträgen" war das ein ziemlich utopische Behauptung.

M. Boettcher
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