Da nun ein weiterer Leidensgenosse dazugekommen ist möchte ich mein Vorgehen kurz schildern:
Bereits im März hatte ich einen Widerspruch und ( separat ) einen Antrag auf Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren am EuGH gestellt ( adressiert an den RBB ). Der Widerspruch wurde vom BS abgeschmettert, der Antrag wurde, sofern ich das jetzt richtig im Kopf habe, überhaupt nicht beantwortet.
Als Reaktion auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung hat die Gemeinde von mir ein Schreiben erhalten welches sie an den RBB weiterleiten wollte.
Inhalt des Schreibens war eine Erinnerung an meinen Antrag, diesmal an die Frau Intendantin gerichtet. Der Antrag wurde nochmals in Kopie beigelegt.
Weiterhin hat die Sachbearbeiterin der Gemeinde ein Schreiben erhalten wo im Falle der tatsächlichen Vollstreckung darauf hingewiesen wurde dass ich die Rechtslage prüfen lassen werden. Es wurde dargelegt dass der RBB keine Behörde ist und somit aus meiner Sicht nicht berechtigt ist ein Amtshilfeersuchen durchzuführen, ebenso wurde der Hinweis in Richtung Gemeinde gegeben dass sie keine Amtshilfe leisten darf.
Des weiteren wurde von mir der Art. 10 MRK angeführt, auch hier würde sich die Gemeinde sowie der Bürgermeister ggf. strafbar machen.
Ob die Gemeinde meine Schreiben tatsächlich weitergeleitet hat oder nicht weiss ich leider nicht. Angeblich hat der RBB am 18.07.2018 die Vollstreckung ausgesetzt, dies wurde mir schriftlich von der Gemeinde mitgeteilt ( die Kosten i.H.v 42 € wollen sie von mir haben, hierzu wird es noch einen separaten Schriftwechsel geben ). Der RBB hat sich hierzu nicht geäussert, das Schreiben bleibt bis heute unbeantwortet. In der Folge wurde dann Creditreform in die Spur geschickt.
Ich kann die Schreiben in Form der Textblöcke gerne zur Verfügung stellen.
@Mods
Gibt es hier rechtliche Bedenken ?
Gruß
Thomas