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Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark

Begonnen von scottel, 14. Mai 2018, 11:24

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Florian77

Hallo Scottel
Auch ich bin von der Gemeinde Wustermark angeschrieben worden, wegen ausstehender Rundfunkgebühren. Vielleicht kannst du dich mit mir in Verbindung setzen und mir dein Schreiben an den RBB zukommen lassen.
Mein momentaner Stand ist: Das ich beim VG Potsdam war. Dort einen Eilantrag auf Vollstreckungsschutz gestellt habe. Nun kam ein Schreiben vom Anwalt, der für die Gemeinde Wustermark in Vollmacht getreten ist und den Antrag ablehnen möchte.
Vielen Dank für deine Mühen.
Grüße
Florian
Viele Grüße
Florian

muuhhhlli

Zitat von: Florian77 am 12. August 2018, 20:04
Mein momentaner Stand ist: Das ich beim VG Potsdam war. Dort einen Eilantrag auf Vollstreckungsschutz gestellt habe. Nun kam ein Schreiben vom Anwalt, der für die Gemeinde Wustermark in Vollmacht getreten ist und den Antrag ablehnen möchte.
Grüße Florian

Könnte das jetzt darauf hindeuten, dass mit der Entscheidung des BVerfG für den RF-Beitrag - die Gemeinden Ihre Aufgaben an Rechtsanwälte abgeben - damit diese RA Ihre zusätzlichen Kosten von den RF-Beitragsgegnern erheben und Rechtssicher abrechnen können, wenn ein Abtretungsvertrag der Forderungen zwischen einer Gemeinde und dem RA besteht?

Florian77

Falls jemand Interesse hat, was ein Anwalt so schreibt. Kann ich gerne die Seiten einscannen und diese hier einstellen.
Viele Grüße
Florian

observer

Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

pinguin

Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

scottel

Interessiert mich auch mal.

Ich werde mich im Laufe des Tages dazu noch mal melden, bitte um Geduld.

Gruß

Thomas



drboe

Zitat von: scottel am 30. Juli 2018, 09:39
Eine Stellungnahme seitens des RBB haben wir nicht bekommen, dafür aber einen neuen Festsetzungsbescheid.

Gegen den hoffentlich Widerspruch eingelegt wurde.

M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

scottel

Zitat von: drboe am 13. August 2018, 08:48
Zitat von: scottel am 30. Juli 2018, 09:39
Eine Stellungnahme seitens des RBB haben wir nicht bekommen, dafür aber einen neuen Festsetzungsbescheid.

Gegen den hoffentlich Widerspruch eingelegt wurde.

M. Boettcher

Selbstverständlich

drboe

@scottel: solange über den Widerspruch nicht entschieden wurde, kann nicht vollstreckt werden, weil man sich wieder im Vorverfahren befindet. Siehe "Bumerang Effekt" unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.msg159375.html#msg159375

M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

scottel

Es gab leider Zeiten wo nicht allen Festsetzungsbescheiden widersprochen wurde, hier geht es um den Zeitraum 01.2013 bis 09.2017.

Schaun mer mal, jetzt will erstmal Creditreform was ( die ich aber abzuschütteln weiss ).

Gruß

Thomas

Postfakt

Hallo Mitstreiter,
im Land Brandenburg scheint man in Sachen "Beitragsservice" nun zum Rundumschlag auszuholen, ein ähnlichlautendes Schreiben der Stadtverwaltung
ging auch mir jetzt zu. Ein per einfachem Brief vorgedrucktes Schreiben aus Textbausteinen, in dem nur die zutreffende Summe eingesetzt wurde.
Ich will als Erstes Einblick in alle vorliegenden Unterlagen nehmen und dann schaun wir weiter.

Grüße

scottel

Zitat von: Postfakt am 13. August 2018, 11:12
Hallo Mitstreiter,
im Land Brandenburg scheint man in Sachen "Beitragsservice" nun zum Rundumschlag auszuholen, ein ähnlichlautendes Schreiben der Stadtverwaltung
ging auch mir jetzt zu. Ein per einfachem Brief vorgedrucktes Schreiben aus Textbausteinen, in dem nur die zutreffende Summe eingesetzt wurde.
Ich will als Erstes Einblick in alle vorliegenden Unterlagen nehmen und dann schaun wir weiter.

Grüße

Geht es hier auch um die Gemeinde Wustermark ?

Postfakt

Zitat von: scottel am 13. August 2018, 11:14
Zitat von: Postfakt am 13. August 2018, 11:12
Hallo Mitstreiter,
im Land Brandenburg scheint man in Sachen "Beitragsservice" nun zum Rundumschlag auszuholen, ein ähnlichlautendes Schreiben der Stadtverwaltung
ging auch mir jetzt zu. Ein per einfachem Brief vorgedrucktes Schreiben aus Textbausteinen, in dem nur die zutreffende Summe eingesetzt wurde.
Ich will als Erstes Einblick in alle vorliegenden Unterlagen nehmen und dann schaun wir weiter.

Grüße

Geht es hier auch um die Gemeinde Wustermark ?

Nein, Landkreis MOL (du hattest Post von mir)

scottel

#28
Da nun ein weiterer Leidensgenosse dazugekommen ist möchte ich mein Vorgehen kurz schildern:

Bereits im März hatte ich einen Widerspruch und ( separat ) einen Antrag auf Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren am EuGH gestellt ( adressiert an den RBB ). Der Widerspruch wurde vom BS abgeschmettert, der Antrag wurde, sofern ich das jetzt richtig im Kopf habe, überhaupt nicht beantwortet.

Als Reaktion auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung hat die Gemeinde von mir ein Schreiben erhalten welches sie an den RBB weiterleiten wollte.
Inhalt des Schreibens war eine Erinnerung an meinen Antrag, diesmal an die Frau Intendantin gerichtet. Der Antrag wurde nochmals in Kopie beigelegt.

Weiterhin hat die Sachbearbeiterin der Gemeinde ein Schreiben erhalten wo im Falle der tatsächlichen Vollstreckung darauf hingewiesen wurde dass ich die Rechtslage prüfen lassen werden. Es wurde dargelegt dass der RBB keine Behörde ist und somit aus meiner Sicht nicht berechtigt ist ein Amtshilfeersuchen durchzuführen, ebenso wurde der Hinweis in Richtung Gemeinde gegeben dass sie keine Amtshilfe leisten darf.
Des weiteren wurde von mir der Art. 10 MRK angeführt, auch hier würde sich die Gemeinde sowie der Bürgermeister ggf. strafbar machen.

Ob die Gemeinde meine Schreiben tatsächlich weitergeleitet hat oder nicht weiss ich leider nicht. Angeblich hat der RBB am 18.07.2018 die Vollstreckung ausgesetzt, dies wurde mir schriftlich von der Gemeinde mitgeteilt ( die Kosten i.H.v 42 € wollen sie von mir haben, hierzu wird es noch einen separaten Schriftwechsel geben ). Der RBB hat sich hierzu nicht geäussert, das Schreiben bleibt bis heute unbeantwortet. In der Folge wurde dann Creditreform in die Spur geschickt.

Ich kann die Schreiben in Form der Textblöcke gerne zur Verfügung stellen.

@Mods
Gibt es hier rechtliche Bedenken ?

Gruß

Thomas

Markus KA

Zitat von: scottel am 13. August 2018, 09:06
Schaun mer mal, jetzt will erstmal Creditreform was ( die ich aber abzuschütteln weiss ).
Bei fiktiver gleichzeitiger doppelten Zahlungsaufforderung, einmal durch die Gemeinde und einmal durch Creditreform, könnte es doch interessant sein, die Gemeinde über die "Doppelgleisige" Vorgehensweise der Rundfunkanstalt zu informieren und auf den möglichen Gebührenverlust und den unnötigen verlustreichen Aufwand der Gemeinde hinzuweisen, wenn sich der Schuldner für die Creditreform entscheidet.
Oder einfach der Gemeinde die Frage stellen, wofür sich der Schuldner jetzt entscheiden soll?  8)
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.