Bereits einfaches Bundesrecht bricht jede Art von Landesrecht -> BVerfG 2 BvN 1/95 zur Geltung von Art. 31 GG; im Forum bereits thematisiert, mal bitte danach suchen;
Die Bundesebene, bzw. sogar das Bundeszentralamt für Steuern(?) stufen den Rundfunkbeitrag als Steuer ein; herausgearbeitet von User boykott 2015;
Steuerrecht = Bundesrecht = Abgabeordnung = Finanzrechtsweg;
Sind Aussagen der Bundesebene, bzw. des Bundeszentralamtes für Steuern bereits "einfaches Bundesrecht" im Sinne der Aussage des BVerfG?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;